Radsport Frischauf, Radsport Handbuch 1932

Vorschau (5,23 MiB)

TT M I Ill HINATA DI} HUNN UNI NIM MI MIM Y || | IN || | M II II MM MY HI | Imesah u ||| nſchriften der Gaufportwarte : Albert Odwald, Königsberg i. Pr., Speichersdorfer Straße 163 - Gau 3: Wilh. Beyrow, Pommerensdorf, Auguſt-Bebelſtr. 18 - Gau 4: Seinri<h Martens, Bergedorf b. Hamburg, Sekt 8 Gau 5: Joh. Poggenſee, Kiel, Feldſtraße 27 - j Re 9 Hau 6: Adolf Meyer, Harburg-Wilhelmsburg |, Eliſenſtr. 2 Be I Gau 7: Karl Goldmann, Görlig, Sonnenjtraße 11 p. = 8 Gau 8: Richard Brühl, Breslau VI, Leuthenitiage68 ° Gau 9: Sugo Scheler, Berlin-Lankwitz, Kaiſer-Wilhelmſtr.28 |f: Gau 10: Wilhelm Wiene>e, Hannovex-L,, Nedderfeldſtr. 17a . Gau 11: Otto Müller, Halberſtadt, Sohannesbrunnen 1. : Gau 12: Walter Krauß, Gladbe> i. Weſtf., Karlſtraßze8- Gau 18: Ricard Seidel, Köln-Höhenberg, Erfurter Str. 8 Gau 14: Felix Göße, Leipzig CI, Wallwisjtrage 3 Gau 15: Paul Breyer, Dresden-A. 28, Gohliſer Straße 30 N Gau 16: Hermann Staude, Zſchernitzſh bei Shmölln i. Th. Gau 17: Paul Jähntſch, Halle a. Saale, Harz 2 Gau 18: Konrad Germeroth, Frankfurt a. M., Feldbergſtr. 8 È tf Gau 19: Gregor Bayerl, Nürnberg, Schillerſtraße 17 |} Gau 20: Ludw. Lindhuber, München. Weſtenriederſtr: 19/0 * (S4 / Gau 21: Karl Schinid, Feuerba<h, Bahnhofſtraße 6 E Gau 22: Paul Volk, Mannheim-Waldhof, Alte Frantjurter Straße 32 . 2 Max Schuſter, Freiburg i. B. EO erStraße 12, I Radſhort - Handbuch für die Mitglieder des AUrbeiter-Had- und. -Straftfahrer- Bundes Solidarität enthaltend MWerfungs- Beftimmungen fiir alle Sparten des Bundes ſowie Anweiſungen für die Sport-Ausfchüfle und Schiedsgerichte Nach den Beſchlúſſen des Bundestages 1931 bearbeitet von A. Frahnert und W. Jrmiſ< Ausgabe 1932 Verlag Axbeiter-Rad- und -Kraftfahrer-Bund Solidarität Offenbach am Main Drudſcr, 993 — I — 22. 9. 31 — 6000 Der Nahdrud, aud auszugsmweile, ijt nur mit der Genehmigung der Verfaſſer und des Verlags geſtattet. Ueberſeßungsre<t vorbehalten. ERROR Inhalts-Ueberſicht Vorworte Die Arbeitsverteilung zwiſhen den Bezirks-Sport- ausſ<hüſſen, Bezirksvorſtänden und Bezirks-Werbe- ausſhüſſen 5 Sportausihüjle, Richtlinien und Arbeitsbeſtimmungen \ Berfehrsregelung und N IPO Straßenfahren FR ö Yahr und Signalordnung | Wertungsbeſtimmungen für Ausfahrten u. Wander- fahrten . E Statiltifbogen für Ausfahrten Meldeitafetten ; Mettfahrordnung und Mertungsbejtimmungen Durchführung der Meiſterſchaften . E: Korſo-Fahrordnung und Wertungsbeſtimmungen n für Korſo-Wettbewerbe SEE Langſamfahren, Wertungsbeſtimmungen Zuverläſſigkeitsfahren IRE 3 Stafetten-Wettfahren Bahn-Wettfahren Formulare für Straßen- und Bahn- -Wettfahren Wertungsbeſtimmungen für Motorradfahrer Saalradſport Wertungsbeſtimmungen für Reigen- -Wettbewerbe Beſtimmungen für Reigen-Schiedsgerichte Formulare für Saalſport-Wettbewerbe . . Die Wertung bei Kunſtfahrer-Wettbewerben Reigenzeichnen für Wettbewerbe : i KRadjpiele, Wertungsbeitimmungen und "Spielregeln : Saaltadball und Radpolojniel RE Sedhjer-Radball, Spielteoeln . Radpoloipiel, Spielregel x Formulare für Radſpiel -Wettbewerbe Die Spieleinteilung bei e INI Spielfelder . ; i eE Proteſtordnung Schiedsrichter . Sonſtige Radſpiele Geſhmüc>te Gruppen im Radlerfeſtzuge Bundes-Werbe-Fahrtage : Die Organiſation der Sportausſchüſſe Die Gaubundeinteilung : x Fahrvorſchriſten und Kennzeichen 5 Seite =D 7 9 10— 12 13— 24 25— 29 29— 309 3 32 33— 04 BT 38— 40 41 42 — 46 47— 48 49— 52 53 54— 58 59— 62 63-70 71— 82 71— 75 76 77— 82 83— 86 87— 88 89— 94 89— 92 92— 93 93— 94 95— 96 7 98— 99 100 101 . 102104 . 104—105 106 107 ; 108 . 109111 Vorwort Die Wettfahrbeſtimmungen des Arbeiter-Radfahrerbundzs Solidarität gründen fi) auf die in unſerem Bunde vorherrſchen- den Anſchauungen und Gebräuche. Unter Yusihaltung jeglicher Preis- und Kranzjägerei gilt nur Punkt- und Zeitwertung. Unſere Mettfahrbejtimmungen bilden nit der Weisheit legten Schluß, jondern jie jind vielmehr jederzeit und in allen Teilen als veränderlic zu betrachten. Sie haben jich der jewei- ligen Entwi>lung der ſportlichen Wettbewerbe in unſerem Bunde anzupajjen und mit ihr fortgejegt gleihen Schritt zu halten. Dar- um müſſen ſämtlihe Sportausſhüſſe an der Ausgeſtaltung der Wettfahrbeſtimmungen mitarbeiten, indem ſie dauernd ihre Be- obachtungen und Erfahrungen beſprechen und dana<h dur gut durchdachte Ihriftlihe Feſtlegungen Aenderungen anregen. Das - gibt reichlihe Gedanfenarbeit für die Fahrwarte, die Sportaus- Ihüjje und — die Schiedsrichter. Der Zwed der Wettfahrbejtimmungen beiteht darin, gleiche Bedingungen und Worausjegungen, oder, mit anderen Morten gejagt, gleihe Waffen für alle in Wettbewerb Tretenden u gewährleiſten und gleichzeitig jedes Mittel zu erſhöpfen, um, eit es überhaupt möglich iſt, den Beſten im Wettbewerb ein- wandfrei feſtzuſtellen. Faſſung, Form und Inhalt der Wettfahr- beſtimmungen werden ſih daher jeweils den im Bunde Herrſchen- den Strömungen und Meinungen E haben. Man ſagt, der Sport befreie die Ausübenden vom Egoismus, erziehe jie zu Charakteren, die au während des Wettbewerbes ihr Temperament zu meiſtern wiſſen, und fördere aufs innigite Kameradſchaft und Freundſchaft. Hoffen wir, daß dieſes Woct allezeit für das Auftreten und die Haltung unſerer Sportler be= ftimmend bleibt. Und darum ein kräftiges „Friſhauf“ allen Set! unſeres Sportes. Die Gauſportwarte. Offenbach a. M., im November 1924. Vorwort zur NAusgabe 1927 Von der Ausgabe 1925 wurden 4000 Exemplare am 1. Sanuar 1925 als erſte Auflage gedru>t. Dieſe war binnen drei Monaten vergriffen, ſo daß eine zweite Autione von 3000 Exemplaren gedru>t werden mußte, die bereits am 1. April 1925 fertiggeſtellt wurde. Der Inhalt des Buches war in dieſen zwei Auflagen E Aber eine am 10. Januar 1926 in Leipzig abge- altene Gauſportleiterkonferenz jowohl als auch der Karlsruher Bundestag beihlojjen Erläuterungen, Ergänzungen und Wende- rungen der MWertungs, und anderer jportliher Beſtimmungen. Darum wurde die Ausgabe 1927 notwendig. Nunmehr gelten die Beltimmungen der Ausgabe 1925 nicht mehr, denn vom 1. Januar 1927 an haben nur Gültigkeit die Beſtimmungen in der Faſſung der Ausgabe 1927. Der Bundesiportausihuf. Borivort zur Ausgabe 1929 Die Entwi>lung unſeres Sportbetriebes bedingt, daß die Wertungsbeſtimmungen immer beſſer ausgebaut werden müſſen, damit Meinungsverſchiedenheiten über die Auslegung der Beſtim- mungen auf ein Mindeſtmaß beſchränkt bleiben. Die Gauſportleiterkonferenz in Leipzig und der Bundestag in Samburg haben mancherlei Ergänzungen und Aenderungen der Wertungsbeſtimmungen beſchloſſen. Neu hinzugekommen ſind die Wertungsbeſtimmungen für Zuverläſſigkeitsfahrten und Tempo- fahrten der Motorradfahrer. Auch für das Mannſchaſtsfahren auf der Straße ſind Beſtimmungen feſtgelegt worden. Dadurch wurde der Jnhalt reichhaltiger und vollkommener. Aufgabe der Fahrwarte, Sportausſchüſſe und Schiedsrihter muß es au< in Zukunft ſein, auf etwaige Mängel hinzuweiſen, denn nur duch die Mitarbeit aller Funktionäre unſeres Bundes ijt es möglich, den Suhalt des Buches ſo zu geſtalten, daß es Meinungsverſchie- denheiten über die Auslegung der Beſtimmungen in Zukunft gar niht mehr geben fann. Mit dieſer Ausgabe verlieren alle früheren Beſtimmungen ihre Gültigkeit. Es gelten vom 1. Januar 1929 nur die in dieſem Buche enthaltenen Beſtimmungen. Der Bundesſportausſhuß. Borworét zur Ausgabe 1932 Zum vierten Mal bringen wir das Radſporthandbu<h her- aus. Seit dem Iahre 1925 iſt es ein unentbehrliher Berater für alle Bundesgenoſſen, die auf jportlihem Gebiet tätig ſind. Die Ausgabe 1932 iſt neu bearbeitet. Es ſind alle Beſchlüſſe des "Münchener Bundestages über die ſportlichen Beſtimmungen darin feſtgelegt. Das Buch wird aud fernerhin der. unentbehr- lihe Helfer in allen Angelegenheiten unjeres Sportbetriebes lein und dazu beitragen, nod) mehr Anhänger und Kenner des Urbeiter-Rad- und -Kraftfahrerjportes zu gewinnen. Alle früheren Beſtimmungen verlieren mit diejer Ausgad: ihre Gültigkeit. Vom 1. Sanuar 1932 an gelten nur die in diejfem Buche niedergelegten Beſtimmungen. Der Bundesiportausihuß. Ne Arbeitsberteilung zwiſchen den Bezirks-Short- Ausſchüſſen, Bezirks-Vorſländen und Bezirks-Werbe-Ausſchüſſen Aus vielen Berichten und zahlreichen Anfragen iſt zu erſehen, daß über die Ausdehnung und die Grenzen der Tätigkeitsgebiete der in der Ueberſchriſt genannten Bezirkskörperſchaften niht genügend Klarheit herrſcht Die Folge davon iſt, daß jih man<he Bezirtsvorſtände, alter Gewohnheit no<, mit Angelegenheiten beſchäftigen, die von ihnen MOE mehr zu erledigen jind, wenn ein Ausihuß dafür eingejegt wurde. . In anderen Fällen wies der Bezirksvorſtand den Ausſchüſſen Aufgaben zu, mit denen der betreffende Ausſhuß gar niht be- ſchäftigt werden darf. So iſt u. a. in einer ganzen Reihe von Bezirken neuerdings den Bezirks-Sportausſhüſſen der Auftrag gegeben worden, das Stattfinden der feſtlihen Veranſtal- tungen der Ortsgruppen des Bezirks zu regeln. Dadurch zeigt ſih eine ganz falſhe Einſhäßung der Aufgaben der Sportausſhüſſe, dieſer für unſeren Bund immer wichtiger werdenden Körperſchaften. Dieſe falſche Anſchauung muß gründlih revidiert werden, damit die Sport- ausſhüſſe den ihnen zuſtehenden Aufgaben auch wirklich gerecht werden fönnen — und ſih ſo beſhäftigen müſſen — wie es überall not tut. Die Einteilung in die im Bezirk zu leiſtende Arbeit hat genau nach den Grundſätzen zu geſchehen, die ſi<h aus der Bezeich- nung der Ausſchüſſe ergeben. Der Bezirks-Vorſtand hat die Leitung und ſomit die Pflicht, zu ſorgen, daß auf allen Tätigkeitsgebieten ri<htig und dDurchgreifend gearbeitet wird. Nun my vor allem in großen und kleinen Bezirken durh gute Verwaltungstätig- keit dem Bezirk Geſchloſſenheit und Feſtigkeit gegeben und er- ar werden. Damit wird dem Sportbetrieb und der a} der notwendige und beſte Boden ge- geben. Nur dürfen jedod; Sportbetrieb und Werbearbeit feineswegs nur dann und wann oder nebenbei Beachtung finden. Unſer Sportbetrieb erfordert beſondere Kenntniſſe, Die nur duch ein - gehende Beſchäftigung mit ihm erworben werden können, und obendrein noch vielerlei Leiſtungen, die der Bezirksvorſtand niht vollbringen kann, welcher überall in ſeinem Bezirk ordneno, regelnd, belehrend und anſpornend tätig iſt. Hieraus ergibt jih die Notwendigkeit zur Einjegung bejon- derer Ausihülje für Radjportangelegenheiten und für die Agi- tation zur Gewinnung neuer Drtsgruppen im Bezirk. Ihr Name, ihre Bezeichnung, weiſt dieſen Ausſchüſſen alſo genau beſtimmte Aufgaben zu. Mit der Erledigung anderer Angelegenheiten dürfen ſie niht belaſtet werden. Der Bezirksvorſtand hat ſih alſo, ſo iſt aus den vor- ſtehenden Darlegungen zu folgern, in allererſter Linie, um die beſtehenden Ortsgruppen ſeines Bezirks zu kümmern. Von dieſen ſind beſonders die ſhwachen, die, die niht vorwärts kom- men fönnen, vor allem aber jene, von denen die Bezirksleitung lange nichts hörte, im Auge zu behalten. Wohl alle Bezirksleiter haben die Erfahrung gemadt, daß es Dort, wo eine Ortsgruppe verloren ging, meiſt ſehr ſ<hwer iſt, eine neue zu gewinnen. Viele haben aber auh erlebt, daß eine Ortsgruppe, deren Verſchwinden dur<h rechtzeitiges ſharfes Eingreifen verhindert wurde, bald darauf kräftig daſtand. Somit muß es die Hauptaufgabe der Bezirksleitungen -ſein, dauernd eine Kontrolle der Ortsgruppen dahingehend auszuüben, daß der Beſtand der vorhandenen Orts- gruppen geſichert iſt. Hierbei müſſen fie unterjtüßt werden durch) die Unterbezirkeleiter oder dur< Bundesgenoſſen verſchiedener Ortsgruppen. Der Bezirks-Sportausſ<uß hat den Sportbetrieb zu organiſieren. Organiſieren heißt gliedern, richtig einteilen und verteilen. Organiſieren heißt aber au<h Bindungen ſchaffen. Leben wird dem Sportbetrieb des Bezirks nur gegeben dur<h gutes Funktionieren. Eine theoretiſ<h gute Organiſation kann aber be- fanntlid nichts leiſten, wenn die Leiter keine Mitarbeiter haben. Wenn alſo in unſerem Falle die Bezirks-Sportausſchüſſe keine arbeitsfreudigen Mitarbeiter in den Ortsgruppen des Bezirks finden, dann fönnen ſie nihts leiſten. Es kann aber auh ſein, daß es in einem Bezirk ſehr viele für alle unſere Sportzweige begeiſterte Mitglieder gibt, aber der Sportausſ<huß den Sport- betrieb niht gut organiſiert, alſo ſ{<le<t führt. Auch in dieſem Falle wird nichts beſonderes geleiſtet. Will ein E den Sportbetrieb gut organiſieren, dann muß er fid) aljo viele ſportlih geſhulte Kräfte ſuhen und deren Arbeit zielſicher leiten. Sn den leßten drei Sahren Hat der Sportbetrieb in unſerem Bunde ſehr große Fortſchritte gemacht. Aber der Bund braucht ge für feine Ortsgruppen wenigſtens 20000 gut gejhulte Sport- funftionäre, um dem überall im Bunde ſi<h zeigenden Drang zu eifriger ſportlicher Betätigung gereht werden zu können. Daß dieſe Kräfte mobil werden, daſür müſſen die Bezirks-Sportaus- Ihüjje vor allem mit ſorgen und deshalb ſollen ſie jih nur mit den thnen zuſtehenden Aufgaben beſchäftigen und niht mit Angelegen- heiten, die ſic von ihrer Tätigkeit ablenken und abhalten. Wie umfangreih das Aufgabengebiet der Bezirks-Sportausihülle iſt, das zeigt ein Blid über die Wertungsbeſtimmungen in dieſem Handbuche, das weiß jeder Funktionär, der die Ausſprachen an den Bezirkstagen nicht vergeſſen hat, dur die auf den Mangel an geſhulten Schiedsrichtern hingewieſen und an die Sportausſchüſſe die Aufforderung gerichtet wird, ſhnelle Schritte zur Ausbildung von Schiedsrichtern zu tun. Die Sportsausſchhüſſe haben alſo rei<h- li Arbeit, um fi die Stellung zu erobern, die ihnen im Bunde zufommt, und um den Sportbetrieb jo zu leiten, daß die Mitglieder und der Bezirksvorſtand zufrieden ſind. Der Bezirfs-Merbeausjhuß joll nah der An- weilungen des Bezirksporjtandes arbeiten. Lebterer muß dem MWerbeausihuß für die Gewinnung neuer Ortsgruppen Hinweije geben nıd) den Anhaltspunften, die ihm im brieflihen und per- jönlihen Verfehr mit den Drtsgruppen des Bezirks bekannt ge- worden ſind. Danach iſt es die Aufgabe der Werbeausſchüſſe der Bezirke, in den Orten, wo unſer Bund noh keine Mitglieder hat, den Bund bekannt zu machen und für ihn zu werben. Der Be- zirks- Werbeausſhuß wird wohl auch oft die Hilfe von Orts- gruppen-MWerbeausihüjjen in Anjprud nehmen müſſen, wenn er plant, in einem entfernten Orte zu agitieren. Es iſt gut, wenn dieſe Ausſhüſſe ſi<h nicht zu viel vornehmen. Mißerfolge erfreuen niht. Man ſichere ſi<h die Erfolge niht dur viel, ſondern dur< gute Werbearbeit, und die Dauer des Erfolgs dadurch, daß die neuen Ortsgruppen ſhon bei der Gründung möglichſt ſtark ſind. Dann werden dieſe gegen etwaige Anfehtungen widerſtandsfähig ſein und dem Bezirksvorſtand keine Sorgen machen. Die Ausſhüſſe müſſen natürlih mit der Bezi1ksleitung dauernd gute Verbindung halten und dieſe muß über dieſe wachen und beſonders beim Wechſel der Funktionäre für gute Bejegung der Poſten ſorgen. F. TE Sportausſ\chüſſe Richtlinien und Arbeitsbeſtimmungen Einteilung und Nufgaben An die Gau-, Bezirks- und Ortsgruppen-Sportausſchüſſe wird die dringende Bitte gerichtet, ihre für unſeren Bund ganz beſon- ders wichtige Tätigkeit nach den folgenden Beſtimmungen einzu- richten. Allgemeine Beſtimmungen. 8 1. Die Sportausſhüſſe haben die Aufgabe, den Sportbetrieb im Bunde zu fördern. Sie ſind die te<hniſhen Organe des Bun- des und wirken für alle Radjportzweige theoretiih und praftiſ. Dementſprehend müſſen in jedem Sportausſhuß alle Radſpori- zweige Vertreter haben. Es ſind zu wählen: Ortsgruppen-, Bezirks- und Gau-Sport- ausſhüſſe, ſowie der Bundesſportausſhuß. Jeder Sportausihuß hat vier Unterjportausihüfje nämlih: Ausſhuß 1 für Straßen- fahren und Bahn, Ausſhuß 2 für Saalfahren, Ausſ<huß 3 für Kraftfahrer und Ausſhuß 4 für Schiedsrichter, Kür den Bundes-Sportausjhuf. S$ 2. Der Bundes-Sportausihuß jest ih aus 15 Genoſſen zu- jammen, nämlich) aus 3 Saalfahrern, 3 Straßenfahrern, 3 Motor- radfahrern, 3 Schiedsrihtern, 2 Bundesporjtandsmitgliedern und dem Bundesiportwart als Obmann. Der Sit des BSpA. wird auf dem Bundestage bejitimmt. Die Mitglieder wählt die Ortsgruppe an dem Ort, wo der BSpA. ſeinen Sit hat. Der BSpA. amtiert von Bundestag zu Bundestag. à Der Bundesſportausſ<huß hält ſeine Sißungen nad Bedarf ab und entſcheidet ſelbſtändig in allen radſportlihen Angelegen- heiten des Bundes, Jede Sihßung des BSPpA., von der die Mit- glieder rechtzeitig in Kenntnis gejeßt ſind, iſt beſhlußfähig. Zu den Aufgaben des BSpU. gehören: a) Einheitlihe Regelung des geſamten Sportbetriebes inner- halb des Bundes; b) Ausſchreibung der Bundeswerbefahrtage c) Sonderveranſtaltungen wie Wanderfahrten mehrerer Gaue und Stafettenfahrten; d) Ueberwachung der dur< die Gaue ausgeſchriebenen Wett- bewerbe und der ſonſtigen ſportlihen Veranſtaltungen; e) Veranſtaltungen von Fahrwartlehrkurſen und Ausbildung von Schiedsrichtern; \) Prüfung der Wertungsbeſtimmungen eventl. gemeinſam mit den Gaujportwarten; 2 g) Entſcheidung in ſportlihen Streitfragen als leßte Inſtanz. a ER Der BSpA. muß mit den Gau-Sportausſhüſſen in engſter Kühlung ſtehen, um ein gedeihlihes Zuſammenarbeiten zu ermög- ichen. Zu dieſem Zwed>e haben die Gau-SpA. alljährli<h einen Bericht über die ſportlihen Veranſtaltungen im abgelaufenen Geſchäftsjahr bis ſpäteſtens 1. Dez. an den BSPpA. einzuſenden. Für die Gau-Sportausſ<hüſſe. 8 3. Der Gau-Sportausſhuß wird dur< 9 Genoſſen gebildet. Demſelben müſſen der Gau-Saal-, Gau-Straßenfahrwart und Gau-Schiedsrichter, Motorſportobmann und Gaujugendleiter, außerdem no< 1 Saalfahrer, 1 Straßenfahrer und 1 Schiedsrichter angehören. Obmann ijt der Gaujportwart. Um ein ichnelles und praktiſches Arbeiten zu ermöglichen, iſt es zwe>kmäßig, wenn die Mitglieder des GSpA. nur einer Orts- gruppe angehören. Der GSPpA. hält ſeine Sißungen nah Bedarf ab und iſt für die Durchführung der vom BSpA. angeſeßten ſportlihen Veran- ſtaltungen verantwortlich. Zu den Aufgaben des Gauſportausſhuſſes gehören : a) Ausſhreibungen von Wanderfahrten, Touren und Wett- bewerben des Gaues; b) Feſtſtellung dex Geſamtergebniſſe bei Wettbewerben im Gau, Be einzelnen Bezirke und Weitermeldung an den H c) Entſcheidung in allen ſportlihen Streitfragen im Gau. Auf engſte Fühlung zwiſhen Gau- und Bezirtsiportaus- ſhüſſen iſt zu achten. Für die Bezirksſportausſchüſſe. Für die Bezirks-Sportausſchüſſe gelten dieſelben Beſtimmun- gen wie für die Gau-Sportausſchüſſe. Für die Ortsgruppen-Sportausſ<hüſſe. S 4. Der Drtsgruppen-Sportausihuß bejteht aus jieben Ge- noſſen, die in der Fahres-Generalverfammlung zu wählen ſind. Die Zujammenjegung ilt die gleiche wie bei den Bezirfs- und Gaujportausigüjen. Außerdem find no< mindeſtens Drei Schiedsrichter zu wählen. Sm weiteren gelten dieſelben Beſtimmungen wie für die Gau- und Bezirksſportausſchüſſe. Die Bundesjaßungen enthalten weitere Beſtimmungen für die Sportausſhüſſe in den Paragraphen 9, 12, 15 und 18. AUrbeitsbeftimmungen Für Bezirfs-Sportausidüfje. 8 5. Auf Grund der Vorſchriſten des Bundes beſtimmt der Bezirkstag alle 3 Jahre im Einverſtändnis mit der Bezirksfahr- warte-Konferenz cinen Bezirks-Sport-Ausſhuß (= BzSpA.) I 2. Der BzSpA. beſtimmt unter ſih einen Kaſſierer und einen Schriftführer. 3. Im Januar jeden Jahres beruft der BzSpA. unter Zu- ziehung der Bezirksleitung eine Konferenz aller Saal- und Straßenfahrwarte des Bezirks ein. Die Tagesordnung ſeht der Sp.-Aus\<huß feſt, doh muß dieſe unbedingt enthalten: 1. Be- ſprehung aller radſportlihen Ergebniſſe im leßten Jahr. 2. Stel- lungnahme zum Sportbetrieb im kommenden Jahr. 3. Be- ſ<lußfaſſung na< Ziffer 6 Abſ. a dieſer Arbeits-Beſtimmungen. 4. Bezirke und Ortsgruppen müſſen alle geplanten Wett- bewerbe ſtets an den GSpA. melden. Die Meldung muß von Ortsgruppen 8 Wochen, von den Bezirken 12 Wochen vor dem Stattfinden der Wettbewerbe erfolgen. 5. Das Ausihreiben der Wettbewerbe erfolgt nur nad Zu- ſtimmung durh den GSpU. Desgleihen die Beſtellung des Schiedsgerichts. 6. a) Zur Entlaſtung der Bezirksſportveranſtaltungen fann die Feſtſtellung der beſten Reigenmannſchaften der einzelnen Reigen- arten und im Ballſpiel in Ortsgruppenveranſtaltungen ab März j. J. erfolgen. b) Der BzSpA. läßt in einer Fahrwartekonferenz mit Zu- ſtimmung der Bezirksleitung für jedes kommende Jahr die zwei Ortsgruppen beſtimmen, wo die Vor- und Zwiſchenwettbewerbe abgehalten werden ſollen. c) Der BzSpA. prüft, ob es empfehlenswert iſt, daß auf einer dieſer Veranſtaltungen nur Reigen auf Tourenrädern und Vor- ſpiele im Ballſpiel, auf der andern nur Reigen auf Saalrädern und Zwiſchenſpiel im Ballſpiel gezeigt werden. d) Für den gaſtgebenden Verein darf die Regel der Ziffer 6 Abſ. c keine Geltung haben. 7. Die Bezirkswettbewerbe finden alle 3 Iahre im Frühjahr ſtatt. Dort wird die Bezirksmeiſterſhaft für die kommenden 3 Jahre ausgetragen. 8. Zur Abendveranſtaltung des Bezirksfeſtes wird nur die beſte Mannſchaft jeder Reigenart, und eine vom BzSpA. feſt- zuſeßende Zahl Schaureigen (Farben-, Shmu>-, Damen- und Kinderreigen) zugelaſſen. Für Ballſpiel die 3 beſten Mannſchaften. 9. Die Feſtſtellung der Jahresſportergebniſſe im Bezirk er- folgt nah den Beſtimmungen des Bundes dur<h den BzSpA. und das Bez.-Schiedsgeriht. Davon wird in der Bez.-Verſammlung Bericht erſtattet. Dieſe Ergebniſſe ſendet der BzSpA. an den Gau-Sportausihuß entſprehend den jeweils geltenden Beſtim- mungen. 10. Die Höhe der zu zahlenden Meldegelder fann nad Vor- Ihlag des BzSpA. von der Zahrwertefonferenz für den ganzen Bezirk einheitlich feitgejegt werden. VBerfehrsregelung und Sfraßenditziplin Von Obering. 3. U. E Martin, Berlin. Snfolge des rapide zunehmenden Kraftfahrzeugverfehrs wer- den die Gefahren für alle Beteiligten immer größer. Dies trifft beſonders in größeren Städten zu. Am meiſten haben die Fuß- gänger und Radfahrer unter dieſen Verhältniſſen zu leiden. Nur dur< ſtrenge Straßendiſziplin und eine baldige einheitliche be- hördlihe Verkehrsregelung für das ganze Reih können uner- träglihe Zuſtände vermieden werden, wenn der Verkehr noh in- tenjiver wird. In allen größeren Städten De die zu- Kannigen Stellen der Polizei mit mehr oder weniger Geſchi> Herr er Situation zu werden und dur<h Regelung des Verkehrs die Gefahr zu vermindern. Leider fehlt es hierbei an Einheitlichkeit. Mit Nachſtehendem ſoll nun verſuht werden, dem Leſer abſo- lute Klarheit über die beſtehenden Vorſchriften, deren Anwendung und die gebräuchli<hſten Verſtändigungs-Signale zu verſchaffen. Einem jeden müſſen dieſe Dinge in Fleiſ<h und Blut übergehen und ſtrikte befolgt werden. Oberſter Grundſatz für alle iſt: Dauernde Vorſicht und Rüd>ſihtnahme! Man ſoll weder ängſtlih, no< unſicher ſein; entweder bleibt man jtehen, oder geht nad) vorwärts weiter Klug iſt es ſtets, dem Stärkeren den Vorrang zu laſſen. Nicht weniger wichtig iſt aber auh die Regel: Den Bürgerſteig nur ſür Fußgänger! Den Fahrdamm nur für Fahrzeuge! Die Diſziplin der AS iſt grauenvoll. Es ijt dringend zu wünſchen, daß die Polizeibehörden aud den Fußgänger- verfehr viel beſſer regeln und die Haftpflicht gegenüber fahrläſſigen Fußgängern endli<h gemildert wird, damit das Publikum größere Vorſiht walten läßt. Der Fahrdamm muß ſtets auf dem fürzejten Weg und in flotter Gangart beſchritten werden. Kinder und gebredhlidhe Leute ſollten ſi<h bei ſtarkem Verkehr nah Möglichkeit auf die andere Straßenſeite führen laſſen. Der Fahrdamm iſt weder zum Plaudern und Redenhalten, no< zum Zeitungsleſen da; auch iſt er kein Spielplatz für Kinder und kein Aufenthalt für Tiere aller BERNER Art. Leider reſpektiert der Radfahrer, beſonders in Yußengemein- den größerer Städte, in Dörfern und au< auf Landſtraßen den Weg für Fußgänger zu wenig, weil man dort meiltens bequem fahren fann. Der ne iſt auf dem Fahrdamm der Shwächſte. Be- dauerlicher Weiſe wird ihm gegenüber niht immer die erforder- lihe Rüd>ſiht genommen. Autos raſen dicht an ihm vorbei und bejprigen ihn bei ſ{<le<htem Wetter wohlmöglih von oben bis unten mit Straßenfot. Auf der andern Seite iſt der unvarſichtige Radfahrer auh ein außerordentlich unzuverläjfiger MWezgenojje. Beſonders junge Leute RES Radlerboten, Schüler und Schülerinnen) treiben mit dem ſehr „wendigen“ Fahrrad auf dem Straßendamm unglaublichen Unfug. Sie ſchießen plöß- lih um die Ede oder hinter einer Straßenbahn bzw. einem Fuhr- werk vor und fahren dann direkt in ein entgegenfommendes Auto hinein. Beſonders gefährlih iſt für den Radfahrer au< das ſich Anhängen an Straßenbohnwagen und Autos. Ebenſoſehr iſt das dichte Hinterherfahren von Radfahrern hinter Motor- rädern und Autos zu verurteilen. Dies iſt beſonders für den Motorfahrer äußerſt unangenehm. Auch das „Freihändigfahren", das Loslaſſen der Pedale in Gefällen (ohne Freilauf) und das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit ſind immer wieder zu beobad)- tende Untugenden, die au<h für den „Sünder“ mit großen Ge- LA verbunden ſind. Hier ſollten die Radfahrervereine nah ögli<hkeit belehrend einwirken. Ebenſo iſt es verwerfli<h, wenn der Fahrdamm von O zum Kunſtfahren, zum Lernen oder gar als Rennbahn benüßt wird. Bei eintretender Dunkel- heit muß das Fahrrad unbedingt mit einer gut brennenden Laterne verſehen ſein. Die elektriſhen Lampen mit einem kleinen Dynamo ſind heutzutage ſehr zuverläſſig und zu einem erſhwing- lihen Preiſe zu haben. Sie ſind jederzeit betriebsfertig und geben eine ausreihende Beleuchtung. Jedes Fahrrad muß mit einem Rüdjtrahler (Ratenauge) verſehen ſein, dieſer ſoll an der Hinterradgabel oder am hin- terem Schußbled, in 60 Zentimeter Höhe vom Erdboden ent- fernt, angebracht ſein. Fahrregeln und Signale Als Hauptregel gilt der Grundſaht: Scharf rechts fahren und links überholen! Eine Ausnahme bildet Tediglih das Weberholen der Stragenbahm Dieſelbe ſollte man — insbejondere, wenn fie zweigleiſig läuft — niemals links überholen. Straßen mit zwei Fahrdämmen, die dur< eine Promenade oder einen Reiter- weg in der Mitte getrennt ſind, haben Richtungsverkehr, d. h. jeder Fahrdamm darf nur in einer beſtimmten Richtung be- fahren werden (Fig. 1). ---- > L . 77 RICHTIG. 2 >--—-- / €---7 1 > / FALSCH+# L£ SERA Bild 1. Plätze (Denkmäler 2c.) ſind ſtets ringförmig, entgegen dem Drehſinn? des Uhrzeigers zu befahren, Bei Straßen mit einem Reitweg oder einer Promenade in der Mitte, dient jede Straßenhälfte nur dem Verkehr in einer Richtung, Die Benüßung der linken Fahrbahn iſt niht*geſtattet, Ebenſo ſind Pläte ſtets auf der re<hten Außenſeite entgegen dem Drehſinn des Uhrzeigers zu befahren (Fig. 1). Rechtskurven nehme man in kurzem Bogen, Linkskurven in weitem Bogen! (Fig. 2.) 2 X 2 G DK L DILL EinkskUnVes < RICHTIG !<--, S N N —----- --—> Rechtskurve | N x H I 1 | l | 0 Bild 2. Bei Nedtsturven ſcharf um die Ede jahren. Lintsturven im weiten Bogen nehmen; das „Schneiden“ der Linkskurve iſt falſ<! Das „Schneiden“ der Linkskurve iſt falſ<. Se Beabiihtigt man die Fahrrihtung zu ändern, jo muß man, wie aus Fig. 3 erfichtlich, wenden. y ZZ ZZ DL Bürgersteig Bürgersteig ODE DOC FALSCH! RICHTIG! Bild 3, Wechſel der Fahrtrichtung u. Erreichen der linken Straßenſeite zwe>s Anhalten Dasſelbe gilt au<, wenn man auf der linken Straßenſeite anhalten will. Der Radfahrer tut dann am beſten, auf der reh- ten Straßenſeite abzuſteigen und ſein Rad über die Straße zu ſhieben (Fig. 3). Muß man vor Straßenkreuzungen halten, ſo fahre man niht zu weit nah vorne, ſondern laſſe einen Verbin- one für den Fußgänger quer über die Fahrbahn frei. ig. 4. LL LLL AA Bürgersteig Y Ba “= Bürgersteig N \ Bürgersteig ge. Bürgersteig = Bild 4. Beim Anhalten an Straßenkreuzungen ſtets genügend Play für den Fuß- gängerverkehr freilaſſen! (Schraffierte Uebergänge für das Publikum.) a — Bei der Regelung des Verkehrs dur< Polizeibeamte iſt fol- gendes zu beachten: Steht der Beamte ſo, daß er Bruſt oder Rü>en zuwendet, ſo bedeutet das Halt, auch wenn kein Zeihen dur<h Handhochheben oder Armſeitwärtsſtre>en gegeben wird. Wendet der Verkehrsbeamte die Schulter zu, ſo bedeutet das freie Fahrt. Bei der Regelung des Verkehrs dur<h Lichtſignale bedeutet: Grünes Licht „Freie Fahrt!“ Gelbes Licht , Vorſicht, Langſamfahren !“ Rotes Licht „Halt Die zurzeit gebräuhticften Signale der Verkehrspolizei für die Regelung des Verkehrs werden in den Abbildungen 5—7 dar= gejtellt und durh die Unterjhriften näher erläutert. Bild 5 Bild 6 Bild 7 Halt! (Erſte Bewegung) (Zweite Bewegung) Frei! Für den Verkehr von der Seite, Außerdem gibt es noch eine Anzahl von Verkehrs- und Warnungszeichen, die den Fahrzeuglenker, ſei er Rad- oder Kraft- fahrer, aufmerkſam machen, daß eine Straße für beſtimmte Fahr- zeuge geſperrt iſt, mit welher Geſhwindigkeit an beſtimmten Stellen gefahren werden darf und gefährlihe Stre>en zu dur<- fahren jind. Seder der ji) vor Schaden bewahren will, beaihte dieſe Schilder. Die hauptjähliditen Zeichen und deren Bedeu- tung jind nadjtehend wiedergegeben. ae Berkcehrs- und Warnungszeichen 1 Geſperrt für Fahr- und Motorräder 4 Geſperrt für Kraft- fahrzeuge über 5,5 t Geſamtgewicht 1. Sperrfchilder 2 Geſperrt für Kraft- fahrzeuge. Frei für Motorräder 5 Geſperrt für Fahr- zeuge aller Art 3 Geſperrt für Kraft- fahrzeuge aller Art 6 Geſperrt für den Durchgangsverkehr Sperrungen an Sonn- und Feiertagen 7 Geſperrt für Fahr- räder und Motor- räder 10 Geſperrt für Kraft- fahrzeuge über 5,5 t Geſamtgewicht 8 Geſperrt für Kraft- fahrzeuge. Frei für Motorräder 11 Geſperrt für Fahr- zeuge aller Art 9 Geſperrt für Kraft- fahrzeuge aller Art 12 Geſperrt für den Durchgangsverkehr von Uhr bis Uhr g \ Per Für arken € X verboten 38 D ussganger, Anternationale Warnungszeichen 13 14 15 Straßenkreuzung Querrinne Kurve 16 17 18 Bewachter Unbewachter Vorſicht! Bahnübergang Bahnübergang Gefahrenſtelle Be Geſchwindigkeits\childer 19 ae 21 Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge 30 km bis5,5t über 5,5 t über 5,5t Geſamtgewicht Geſamtgewicht 30 km 25 km 25 km 22 23 24 Vorſicht! Schule! Vorſicht! Krankenhaus! Rechtskurve Langſam fahren Langſam fahren 25 26 27 28 Parkplatz Parken Fußgänger Bewachterx ein- verboten Uebergangs- gleiſiger Bahn- ſchild übergang 29 30 81 Bewachter zwei- Einbahnſtraße. Straße gleiſiger Bahn- Unbewachter Bahn- 2. Ordnung übergang übergang Man richte fich ſtrikte nah den Weiſungen der Polizeiorgane, welche dazu da ſind, Ordnung in den Verkehr zu bringen und jo= mit Unglüdsfälle zu verhüten. Man betrachte deshalb den Ber fehrspoliziiten als Helfer und erbitte unter Umſtänden dur< Klingeln ſeine Hilfe, indem man ihm gleichzeitig mittels einem der nachſtehenden Zeichen zu verſtehen gibt, in welcher Rich- tung man weiterfahren will. Derſelben Zeichen, die hier für Automobiliſten dargeſtellt ſind (Fig. 8—11) ſollte ſi<h au< der Radfahrer ſtets bedienen, wenn er das Tempo oder die Fahrt- tihtung ändern will. oO Bild 9 Ich fahre langſamer ! Bild 8 Rechter Arm wagre<t ausſtre>en Ich halte! Rechten Oberarm und Hand ſenk- und in ſenkre<hter Ebene auf- und re<t hochhalten (bezw. Peitſche) abbewegen. Bild 11 a Sch biege nad rehts ab! id 10 Rechten Arm wagre<t zur Seite Rechts an mir vorbeifahren! ausſtre>den und ſtillhalten. Des- Rechten Arm ſ<räg na< unten aus- gleichen mit der linken Hand, wenn ftreden u. vor- u. rüdwärts bewegen man na links abbiegen will, Alle dieſe Zeichen ſind re<tzeitig und deutli zu geben, damit nachfolgende und entgegenkommende Fahrzeuge wiſſen, was man beabſichtigt und genügend Zeit haben, um ihre Fahrt zu verlangſamen bezw. auszuweichen. Dieſe dauernde, einheitlihe und flare Verſtändigung der ein- zelnen Lenker unter einander it eines der widigiten Erforder- niſſe für einen reibungsloſen und gefahrloſen Verkehr. Einen ſolhen anzuſtreben, iſt Pflicht jedes einzelnen, der an ihm be- teiligt iſt, denn das Leben und die Geſundheit iſt des Menſchen höchſtes Gut. ER Richtlinien für radfahrende Airbeiter und Urbeiterinnen. Weil es notwendig iſt, daß jeder Radfahrer die Verkehrs- regeln genau ftennt und in Anbetracht der vielen Radunfälle, ſaß fh im Juli der Vorſtand unſerer Ortsgruppe Barmen veranlaßt, nachſtehende Verkehrsrihtlinien in einer Tageszeitung zu ver- offentlichen. Da dieſelben einige beſondere Winke für die Mit- glieder unſeres Bundes geben, werden ſie im Anſhluß an den obigen Artikel hier wiedergegeben : 1. Bevor du auefährſt, unterſuhe genau dein Rad, beſonders aber die Bremsvorrichtung, damit du ſicher biſt, daß alles in Ord- nung iſt und du niht gezwungen biſt, durh plöklihes Halten an einer verfehrsreihen Stelle den Verkehr zu hindern oder daß du niht ungewollt Unfälle herbeiführſt. 2. Betrachte dih niht als den Herrn der Straße, denn der Fußgänger hat genau dasſelbe Recht wie du. An einer verkehrs- reichen Stelle errei<hſt du dur<h überlautes Schellen meiſtens das Gegenteil von dem, was du willſt, weil du die Leute wirr machſt. Alſo ſei anſtändig dem Publikum gegenüber und ſteige an ver- kehrsreichen Stellen ab. 3. Fahre auf der Straße nie freihändig und übe di<h auf niht im Schulfahren, denn da iſt die Verkehrsſtraße niht für da. Haſt du aber den unmiderjtehlihen Drang, did) auf diefem Ge- biete zu betätigen, ſo meldé dich beim Reigenfahrwart und nimm an den Uebungeſtunden teil. Du wirſt dadur< tätiges Mitglied der Reigenabteilung und der Ortsgruppe, dann haſt du uns und dem Verkehr am beſten gedient. 4. Fahre ſtets re <ts A der Straße. Kommſt du an Seiten- traßen vorbei, jo fahre langjam, damit Du im gegebenen Falle ireft und rajc) bremjen bezw. ſtoppen kannſt und dadurch ein Unfall vermieden wird. 5. Willſt du in eine Nebenſtraße einbiegen, ſo biege langſam ein. An verkehrsreichen Stellcn richte did nad) den Anordnungen des Verfehrsbeamten. 6. Ueberquere nie rajh und plöglih eine Straße, jondern überzeuge dich erſt, daß vor und hinter dir kein Fahrzeug iſt. Vor allen Dingen fahre nie parallel-jhräg über die Gleije, da du in EYE den meiſten Fällen dur< hervorſtehende Gleiſe ſtürzt oder hängen bleibſt. Fahre möglichſt immer ganz quer über die Gleiſe. 7. Halte nie Spur mit Bahn oder Auto, denn du mußt dann beim plößliden Stoppen derſelben unwillfürlih ſcharf links aus- biegen, und kommſt dann in die Gefahr, dur<h ein dir entgegen- fommendes Schrzeug überrannt zu werden. 8. Ueberhole nie rehts, ſondern immer linfs, überzeuge dih aber vorher, daß dann die Straße auch frei iſt und du ungehindert das dir voranfahrende Fahrzeug überholen fannit. 9. Fahre in der Stadt bergab nicht zu ſchnell, denn du biſt dann an ſehr ſteilen Stellen niht in der Lage, dein Rad halten zu können und wirjt in den meiſten Fällen dadur<h Unfälle her- beiführen. 10. Sei eingedenk, daß du Mitglied des Arbeiter-Rad- und -Rraftfahrer-Bundes Solidarität bijt, und nur Dur) ruhiges, an= ſtändiges, verktehrſiheres Fahren deiner Ortsgruppe dienen und für den Bund werben kannſt. Wir ſahren nur Friſchauf- Motorräder! Sfraßenfahren Ausfahrten - Touren -— Wanderfahrten Merkfas für Sahrwarte und Fahrer Alle Ausfahrten und Touren ſollen Uebungen ſein für die Fahrwarte zur Aneignung der Fähigkeit, große Maſſen Bundes- mitglieder überall und zu jeder Zeit ohne langwierige Beratun- gen, ohne Haſt und ohne Lärm geſhi>t und ſiher führen zu können. Die erheblihen Schwierigkeiten ſolher großen Aufgaben können die Fahrwarte nur überwinden, wenn jeder Fahrer an ſeinem Plate beſorgt iſt, den Fahrwarten die Führung zu er- leihtern. Jeder bedenke, daß eine mit auffallender Sicherheit fahrende große Maſſe Bundesgenoſſen ſtets einen dur<ſ<hlagenden Erfolg für den Bund bringt. Die Aufgaben Der Fahrwarte bei der Reifung von Unsfehrien Die Tätigkeit der Fahrwarte beginnt ſ{<hon bei der die Aus- fahrten beſhließenden Verſammlung. Es iſt von ihnen Vorſorge zu treffen, daß die Ausfahrten nah einem beſtimmten Plan feſt- E werden, indem kleinere Ausfahrten mit größeren ab- wechſeln. Vor allen Dingen iſt au< Wert darauf zu legen, die Aus- fahrten verſchiedenartig zu geſtalten, d. h., es ſollen Ausfahrten vorgeſehen werden in die freie Natur, oder Ausfahrten zur Be- ſihtigung von Kunſt- und Kulturanſtalten, oder Ausfahrten ins Freie, wo der Aufenthalt dur) Spiele ausgefüllt wird. (Spiel- touren). Leider iſt die Freizügigkeit bei Feſtlegung von Ausfahrten dur die zahlreichen Einladungen und Feitlichfeiten bisher ſtark beeinträchtigt geweſen. Hier muß unbedingt eine Aenderung ein- treten, ſo bedauerlih das für die Feſte feiernden Ortsgruppen auh ſein mag. Der Sportleiter muß ſi<h vom ſportlihen Stand- RE An leiten laſſen und dem Verlangen der Mehrzahl unſerer itglieder Rehnung tragen. An geeigneter Auswahl von Zielen für die oben angeführten Ausfahrten wird es einem Fahrwart, der die Umgebung ſeines Ortes kennt, nie fehlen. Gerade darin beſteht ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Fahrwarts, Aus- fahrten in Vorſchlag zu bringen, die den Anreiz auf die Mit- glieder ausüben, ſi< mehr als bisher an den Ausfahrten zu beteiligen. Die Ausfahrten ſollen an allen Sonntagen von Anfang März bis Ende Dftober regelmäßig angejegt und jollen au nıd Be: darf durh Morchentags-Abendtouren vermehrt werden Am Anfang der Fahrſaiſon iſt die Entfernung nicht zu weit und auch das Tempo nicht zu jchnell zu wählen, damit die neuen Fahrer, oder au< ältere Fahrer, die während des Winterhalb- jahres ihr Rad nicht benüßt Haben, fich erſt einfahren und ihre Muskulatur für größere Ausfahrten jtählen. Nach und nad) fann dann die Entfernung größer und au) das Tempo ſchneller werden. Der Kahrwart Hüte fi) aber, das Tempo allzaujchnell zu nehmen, eine Gejhwindigfeit von 15 Kilometer in der Stunde ſoll im allgemeinen niht überſchritten werden. Wird ein ſchnelleres Tempo angeſchlagen, ſo überanſtrengen ſi<h die ſ<hwahen Fahrer wie aud) die älteren und verlieren die Lujt zur Teilnahme an ſpäteren Touren. Auch von anderen Geſihtspunkten aus muß zu ſchnelles Fahren verurteilt werden. Der Fahrwart muß ji immer jagen, daß es niht darauf ankommt, re<t große Streten zurüd>zulegen, E wir wollen auf unjeren Touren aud Einblid in die atur gewinnen, wir wollen die Welt kennen lernen und Ein- drüde ſammeln. Die Ausfahrten ſollen Erholungen ſein. Dies fann aber niht der Fall ſein, wenn die Fahrer ihr ganzes Augen- merft darauf richten müſſen, nur mitzukommen. Alſo, Fahrwarte, merft es euh: Wollt ihr, daß die Ausfahrten eine ſtarke Be- teiligung aufweiſen, ſo haltet das Tempo ſo, daß auh die ſ<wächeren Fahrer noh einen Genuß an der Fahrt haben. Für die Abfahrtszeit läßt ſih eine beſtimmte Norm nicht feſt- legen. Auch für uns Radfahrer gelten die Worte: „Wer re<t in Freuden wandern will, der geh’ der Sonn’ entgegen!“ Der Fahrwart ſoll dafür ſorgen, daß die feſtgelegten Ab- ee auch eingehalten werden. Dadurd) gewöhnen fich die eilnehmer daran, pünftlih am Startplaß zu erjheinen. Durd) langes Warten der pünkftlid am Start Erjhienenen auf Nadj- zügler wird ſhon von vornherein Unmut hervorgerufen .und viel foſtbare Zeit unnüß verbummelt. Späteſtens 5 Minuten nah der feſtgeſeßten Zeit wird abgefahren. Neue Fahrer, Damen und Zugendliche, werden an die Spike genommen. Man fährt dann in mäßigem Tempo. Anfangs ge- nügt ein ſolhes von 10 bis 12 Kilometer. Bei guten Straßen EITE ES und ebenem Gelände kann das Tempo bis auf 15 Kilometer ge- ſteigert werden. Ein guter Fahrwart muß jederzeit, aud) ohne Kilometerzähler, ungefähr angeben können, welhe Stundenge- ſ<hwindigkeit er gerade fährt. Zur Leitung einer Ausfahrt ſind unbedingt zwei Fahrwarte, ein Spiten- und ein Schlußfahrwart, nötig. Erſterer hat die eigentlihe Leitung, leßterer die Kontrolle. Die Funktion für jeden muß ſchon in dex die Ausfahrt beſhließenden Verſammlung feſt- geſeßt werden. Das Wechſeln der Funktion der Fahrwarte ſoll auf der Tour mögli<hſt vermieden werden. Dagegen iſt zu emp- fehlen, daß der Fahrwart, der bei der einen Ausfahrt als Leiter tätig war, bei der nä<hſten das Amt als Sc<hlußfahrwart über- nimmt. Vor der Abfahrt haben die Fahrwarte die Räder der Teil- nehmer auf die Verwendbarkeit für die betreffende Ausfahrt (wenn au< nur flühtig) na<hzuſehen. Obwohl unſer Beſtreben dahin geht, jedem Mitglied die Beteiligung an unſeren Ausfahr- ten zu ermöglichen, kann doh der Fall eintreten, daß .der Fahr- wart genötigt iſt, einem Teilnehmer die Mitfahrt wegen ſhle<hter Beſchaffenheit ſeines Rades zu unterſagen. Nichts beeinträchtigt den erhofften Genuß einer Ausfahrt mehr, als bald nah Beginn der Tour ein unfreiwilliger Aufenthalt wegen Raddefekt. Gegen Radlerpech iſt ſhließli< niemand gefeit, darüber hilft nur guter Humor hinweg. Stellt ſi<h aber heraus, daß der Schaden jchon älteren Urſprunges iſt und vorauszujehen war, dann hat auch die Rückſicht der Fahrwarte gegen den Teilnehmer ihre Grenze. Bei einem Raddefekt iſt der davon Betroffene verpflichtet, die Reparatur ſelbſt vorzunehmen, er wird dabei von dem Fahr- wart nur unterjtüßt. Mährend des unfreiwilligen Aufenthalts ſorgt der Spißbenfahrwart dafür, daß die Straße von Fahrern und Rädern freigehalten wird. Iſt der Plat zum Verweilen niht ge- eignet, jo führt der Fahrwart die übrigen Teilnehmer an einen geeigneten Halteplaß. Dauert die Reparatur längere Zeit, oder iſt das Ziel der Ausfahrt niht mehr weit, dann beſtimmt der Fahrwart na< Rü>ſprache mit den Teilnehmern, ob weiter ge- fahren wird. Jn leßterem Falle ſorgt der Fahrwart dafür, daß wenigſtens ein Teilnehmer zur Unterſtüzung bei der Reparatur zurücdbfeibt, Deshalb haben die Fahrwarte dafür zu ſorgen, daß jeder Teilnehmer ſelbſt mit dem nötigen Reparaturmaterial ver- ſehen iſt. Der Schlußfahrwart iſ dafür verantwortli<h, daß während der Fahrt fein Teilnehmer, ohne daß der Grund dafür befannt iſt, von dem Trupp abgeht. Will ein Teilnehmer aus irgend einem Grunde vorübergehend austreten, ſo muß er dies dem Schlußfahrwart mitteilen, der das Signal „Langſamfahren“ gibt. Beim Wiedereintritt wird das Signal „Frei—weg“ gegeben. SS Ein Fahrwart ſoll nie eine Ausfahrt leiten, ohne fich vorher genau über das Gelände unterrichtet zu haben. Bei Gefälle iſt das Signal „Langſamfahren“ zu geben. Darauf wird gefahren, ohne daß die Spite das Tempo mäßigt. Dadur<h werden die Ab- ſtände vergroßert. Die Abſtände beim Bergabfahren jollen jo reihlih wie irgend möglich genommen werden. Der Fahrwart muß die Teilnehmer auf die Gefahren aufmerkſam machen, die dur<h Ueberholen beim Bergabfahren entſtehen. Nach der Fahr- ordnung iſt Ueberholen ſtreng verboten. Am Ziel haben die Fahrwarte für geeignete Unterbringung der Räder zu ſorgen, was möglichſt in einem verſhließbaren Raum geſchehen ſoll. Sit ein folder Raum niht vorhanden, dann beſtimmt der Leiter der Fahrt einige Teilnehmer, die, ſich ab- Iöſend, die Räder bewachen. Nachdem die Räder uniergebracht ſind, wird ſofort die Abfahrtszeit für die Rüd>fahrt feſtgelegt. Eine frühere Abfahrt kann nur erfolgen, wenn alle Teilnehmer am Plate, eine |pätere nur dann, wenn alle Teilnehmer damit einverſtanden ſind. Der Aufenthalt wird zu Beſichtigungen, Spielen uſw. ver- wendet, je nahdem, was vorgeſehen iſt. Soll bei einer Tour übernachtet werden, ſo hat wohl der Vorſtand die nötigen Schritte ſhon vozrher unternommen, um die. Unterbringung der Teilneh- mer glatt vonſtatten gehen zu laſſen. Eine halbe Stunde vor der Abfahrt läßt der Fahrwart von allen Teilnehmern ihre Räder nachſehen und, wenn nötig, in Ord- nung bringen. Während des Aufenthaltes hat der Fahrwart ſeinen Einfluß geltend zu machen, daß die Teilnehmer allen über- mäßigen Genuß geiſtiger Getränke entſagen Sollte es do< vorkommen, daß ein Teilnehmer ein Glas über den Durſt getrunken hat, hat der Fahrwart dafür Sorge zu tragen, daß ſi<h der Betreffende in Begleitung einiger zuver- läſſiger Fahrer vor der Abfahrt der Gruppe auf die Heimfahrt begibt. Es darf wohl erwartet werden, daß derartige Maßnahmen niemals notwendig ſind. * Die Rüdfahrt joll in der Regel vor Eintritt der Dunkelheit beendet jein. Sit jpätere Rüdfahrt von vorneherein beabſichtigt, jo hat der Fahrwart ſhon bei der Abfahrt darauf zu achten, daß alle Teilnehmer Laternen und Rü>ſtrahler am Rade haben. Für rechtzeitige Inbetriebnahme iſt der Fahrwart verantwortlich. fi IS Weitere iſt aus der Fahr- und Signalordnung er- ihtli<h. Der Straßenſportwart der Ortsgruppe muß dafür ſorgen, daß allen Fahrwarten die Signale geläufig ſind. Nötigenfalls ſind Signalproben abzuhalten. Durch die Fahrwarte werden den Mit- gliedern die Signale gelernt. Außer den Signalen „Langſam- fahren“ und „Freiweg“ kann dur<h den Schlußfahrwart noh das Signal „Achtung“ gegeben werden, ſowie das aber nur in IE dringenden Fällen anzuwendende „Alarmſignal“. Das nur im beſonderen Bedarfsfalle vom Schlußfahrwart zu gebende Signal „Abſteigen“ iſt vom Spitenfahrwart zu wiederholen. Für alle übrigen Signale ijt der Spitenfahrwart allein zujtändig. Bei Ausfahrten mit großer Teilnehmerzahl muß in Gruppen gefahren werden. Sahr: und Gignal-Drdnung 1. Die Ortsgruppe richtet fih nad den polizeilic) getroffenen Beſtimmungen über den Radfahrerverkehr. Dieſe ſind vom Fahr- wart von Zeit zu Zeit in der Verſammlung mit der Fahrordnung vorzuleſen. 2. Bei Ausfahrten und Touren müſſen ſih ſämtlihe Teilneh- mer ſtreng der Fahrordnung fügen. Lettere wird dur< die mit Signalhupen verſehenen Fahrwarte, deren Anordnungen unbe- dingt Folge geleiſtet werden muß, aufre<ht erhalten. 3. Vor jeder Fahrt ſind die Bundesgenoſſen zu wählen, die kei Unfällen und Radbeſchädigungen helfend einzugreifen haben. 4. Dur<h alle Ortſchaften darf nur einreihig in mäßigem Tempo gefohren werden mit einem Abſtand von 2 Radlängen. 5. Bei Ausfahrten ſoll ein 15-Kilometer-Tempo gefahren werden. Diejenigen, welche bei größeren Touren niht nahkom- men, werden in die nächſte Ortſchaft oder ST beglei- tet, wo ſie als Nochzügler oder mit der Bahn vorlieb nehmen müſſen. 6. Die Fahrwarte haben die Zeit der Abfahrt, des Aufent: haltes ſowie der Rüd>fahrt zu beſtimmen und dieſe ſtreng einzu- halten. Die Abfahrt erfolgt ohne Rüdjiht auf die Zahl der Anz weſenden ſtets präzis zuxz feſtgeſeßten Zeit. 7. Bei ſteilen, bezw. unfahrbaren Bergen haben die Fahr- warte abſteigen zu laſſen. Die trogdem den Berg Fahrenden haben nad) Erreihung der Höhe auf die Nahfommenden zu war: ten und jih dann wieder einzureihen. Bei Bergabfahrten dürfen. um allem Unglüd vorzubeugen, unter feinen Umftänden die Füße aufgelegt, no< darf aus der Reihe gefahren werden. Weberholen iſt ſtreng verboten. Die Fahrwarte haben ſtreng auf korrektes Fahren und Ein- halten der Fahrordnung zu achten. 8. In jeder Verſammlung beri<ten die Fahrwarte über ge- machte Touren und ſ<lagen jolde für den laufenden Monat vor. 9. Bei einer Raſt haben die Fahrwarte ſtets für geeignete Unterbringung der Räder Sorge zu tragen. 10. Jedes Mitglied ijt verpflichtet, beim Einzelfahren wie bei Ausfahrten eine gegen Mitfahrende und Paſſanten rüdjichts- volle Fahrweiſe einzuhalten, um Ehre und Anſehen der Orts- gruppe und des Bundes zu wahren. Signalordnung: Auffigen! ein heller Ton. —Abiteigen! zwei helle Töne. — Einreihig! ein tiefer Ton. — Zweireihig! wei tiefe Töne. — Langſam! drei tiefe Töne. — Achtung! Hell, tief. — Halt! Alarmſignal! Sofort abſteigen: hell, tief! hell tief! hell, tief. — Berbindungsfignal. Frage? vier helle Töne, Antwort! ein langgezogener heller Ton. — Fertig machen (mat euh bereit!) tief, tief, tief, hell, — Frei weg! tief, hell. ee MWertungsbeflimmungen für Ausfahrten und Wanderfahrten 1. Bei Ausfahrten und Wanderfahrten werden Ortsgruppen- und Einzelleiſtungen gewertet. Ausfahrten 2. Als Ausfahrten gelten alle von den Ortsgruppen-(Ab- teilungs)-Verſammlungen beſchloſſenen Touren, die niht über einen Tag und 150 Kilometer Geſamtſtre>e hinausgehen und die Beteiligung bei Ortsgruppen von 100 Mitgliedern wentgſtens 6 Teilnehmer, bei größeren Ortsgruppen wenigſtens 10 Teil- nehmer, beträgt. 3. An Tagen mit irgend welchen Veranſtaltungen des Bundes, Gaues oder Bezirks gelten nur die Fahrten zu dieſen Veran- ſtaltungen für den Wettbewerb. 4. Agítationstouren ſind ohne Rütſiht auf die Teilnehmer- zahl ausnahmslos zu werten, wenn hierzu der Auftrag durh die Bezirks- oder Gauleitung erteilt wurde. Der Fahrwart hat die Fahrt zu beglaubigen. 5. Für die Wertung erhält jede Ortsgruppe (Abteilung) durch ihre Bezirksſportleitung je zwei Statiſtikbogen für Aus- fahrten und Wanderfahrten. 6. In die Statijtifbogen find alle in der Zeit vom 15. März bis 15. Oktober geſahrenen Touren und Wanderfahrten, die drei beſten männlichen und weiblihen Teilnehmer unter 18 Jahren, ſowie männlihe und weiblihe über 18 Jahre einzutragen. Von dieſen zwei genau übereinſtimmend ausgefüllten Statiſtikbogen bleibt einer in der Ortsgruppe, der zweite muß bis ſpäteſtens den 31. Oktober dem Bezirksſportleiter übermittelt werden. 7. Der Nachweis der Fahrt wird dur<h eïín bei jeder Aus- fahrt mitzuführendes Tourenbuch geliefert, in das ſih jeder Teil- nehmer perjönlich eintragen muß. Der die Fahrt leitende Fahr- wart hat vor Antritt der Rüdfahrt die Anzahl der Teilnehmer durch Unterſchrift An dem Tourenbuch zu beſcheinigen. Dem Bes iſt auf Verlangen Einfiht im dasjelbe zu ge- währen. 8. Bei loben mit Abteilungen werden die a der einzelnen Abteilungen gewertet. Die Wertung erfolgt für Tages», Halbtages- und Abendausfahrten zuſammen. Der beſte Fahrer oder die beſte Ortsgruppe iſt, wer die meiſten Ausfahrten hat, ohne Rü>ſiht auf die Kilometerzahl, erſt bei gleiher Anzahl Ausfahrten entſcheidet die größere Kilometerzahl. 9. Der Bezirksiportleiter hat bis 15. November dem Gau- ſportleïter eine Zuſammenſtellung der Statiſtiken ſeines Bezirks zu überjenden und aus feinem Bezirk die drei beſten Fahrer und auch der beiten Ortsgruppe namentlih (wie unter Ziffer 6) zu melden. 10. Der Gau-Sportleiter meldet bis 30. November wie vor- ſtehend die drei beſten Fahrer und die beſte Ortsgruppe an den Bundesſportwart. 11. Die beſten Ortsgruppen und Fahrer ſind in dex Bundes- zeitung zu veröffentlichen. Manderjahrten Als Manderfahrten gelten alle Fahrten ohne Rüdjiht auf die Teilnehmerzahl, die länger wie einen Tag, aber nicht über 28 Tage dauern und mindeſtens 150 Kilometer Gejamtitrede aufweiſen. Vor Antritt der Fahrt iſt für jeden Teilnehmer ein Wander- fahrt- und Bleibenausweis mit Lichtbild vom Ortsgruppenvor- ſtand auszuſtellen. Der Wanderfahrtausweis muß Zeit und Strede der Wanderfahrt enthalten, darf aber nur für die Zeit von höchſtens 28 Tage ausgeſtellt werden. Das Mitgliedsbud) iſt auf der Wanderfahrt mitzunehmen und als Ausweis vorzu- zeigen. 14. In dem Wanderausweis iſt an jedem Tag die zurüd- gelegte Strede des Weges einzutragen und dur<h Unterſchrift beſtätigen zu laſſen. 15. Nach der Rüdfehr ijt der Wanderausweis umgehend dem Fahrwart der Ortsgruppe zu übermitteln, der die Eintragung der Wanderfahrt in den Statiſtikbogen vornimmt. Der Wander? ausweis iſt dem Fahrer wieder zurü>zugeben. 16. Die Drtsgruppen-Sportleitung meldet bis ſpäteſtens den 31. Oktober die drei längſten Wanderfahrten der Bezirksjport- leitung. Als beſter Wanderfahrer der Radfahrer gilt, weſſen Fahrt von längſter Dauer iſt. Sind mehrere Fahrten von gleicher Dauer gemeldet, iſt derjenige der beſte, deſſen Durhſchnittsfahr- ſtre>e tägli<h 75 Klm. am nächſten iſt. 17. Die Bezirksſportleitung meldet bis ſpäteſtens den 15. No- vember dem Gaujportleiter namentlich Die drei längſten Wander- fahrten und die drei beiten Ortsgruppen oder Abteilungen. 18. Die Gaujportleitung meldet bis 30. November wie vor- ſtehend an den Bundesiportwart. 19. Die beſten Ortsgruppen und Fahrer aus dem Gau ſind in der Bundeszeitung bekannt zu geben. 20. Zu den Ortsgruppenausfahrten ſind die Wanderfahrten nicht mitzuzählen, aud) wenn die für die Wertung nötige Teil- nehmerzahl erreicht wurde. 21. Meldungen, die bis zu dem vorgeſchriebenen Termin nicht eingegangen ſind, werden bei der Wertung nicht berüdjichtigt. — I — gp5n24 v Tor HRelpnıg VIII IE] -uaauamaaa nd uabo aaaaquelag ua Hlı usyagvlaaquug an? ‘uaßlula(plag aawgaunlaT aaa gveur aıq Hıaplasyun (png Anıu JavangvL 12C ‘Anu uobvazuı aamgaunaz aaqal Pu spa ul “uaagnlneru | Gnquoanoz u alı gagulsnıg zaqal Ink +d51@1lpnaag Ipıu Gunyaagm aaa 199 uaaram uahogyylıw7S aquagabun 1970d9 ujoypwaagn ne aopaprodgssjntax Uag UD "go ‘Ig U9C suaylapodi sıq Jlı uoang pry9 ug "Uaßvaneuıa quauuluıd -aagn nouaß uabogyirlirrs 19mE un aolal ylı 11(v15n15 209% E6T 24G ui uazaivlsnſo IS "NDVG oddn19511G ¡ U911nlsnv 1111(pD 12(p11noa nu uU2YvdD 971% wovon jf ; N 7 4 ( E ii GI 1aup9 vloW6 'E i FT 41n2(6 9h1vV ‘7 1846 97 JuyL va30C "I ‘4GL 81 ‘n uauu1x34(vL &‘6801 | FI 19191T, oun1@ ‘8 SPEIT GI IR PUT 7 T‘9C0T IE: 1202)(G SUDG ‘] 910% 87 zarun 19140%} 1'796 9T 92149 vuungoS ‘8 27907 9T FR DHNDG 3 G’GETI 9I Bunmpg vuur "T AGSST N uauunx914vL CEET E CT (plna1g ‘u12G ‘E 0‘9807T | LT Hua) Avı ‘6 S‘69TT | LT poaagn Hua) "I dI(vŸ 81 12gn 1314GvL uaBunzraWaR na le auvung qun 10% A Pnqwanoz, zuv] WwUUNaAgUG gun 122905 umlag NG Statiſtikbogen ſämtlicher Ausfahrten für das Jahr 1932 Drtsgruppe: Dffenbah am Main Bezirk: 6 Gau: 18 Tagzs-, Vorm.-, Hin-u. Beteiligung Nachmittags-, Datum Nach welchem Ort Rüdf. | üb. 18 Sahre | unt. 18 Ihr. | Ges | Fahrwart AUbendtour km | ml. | wbI. | ml. | wbl. | jamt 1 | Vormittags- 17. 3.| Vilbel 22,8 | 32 8 6| 3] 49 | Reufe 2 | Tages- 24. 3. Lindenfels 28 4 10 2 44 Reuſh 3 | Abend- 27.-3., Zangen 36 9 DAR 47 Reuſh 4 | Nahmittags- 7. 4. Alzenau 41 10 Sale 62 |" Reuſch 5 | Vormittags- 21. 4. | Kelſterbach 24 3 LEA 42 ‘ Reuſh 6 | Tages- 28. 4. Klingenberg 30 5 8 | 2 45 | Reuſh 7 Vormittags- 12. 5. Dietzenbach 27,0 | 32 1L 14|6|63 |Reuſh 8 | Abend- 22. 5. | Mitteldi> 30,8 | 24 3 aA 33 | Eron 9 Tages- 26. 5. | Biebrich 93,0 | 29 6 3 |T 39 | Reuſh 10 Nachmittags- 9. 6. | Ober-Roden 37,01 34 1020 61 Reuſch 11 | Tages- 23. 7. | Königſtein 71,0 | 26 9 6 4 45 Reuſch 12 | Vormittags- 7 7.| Hochſtadt 23,0 | 29 11 12 6 58 | Cron 13 | Abend- 17 8. Buchſchlag TONI 6 2 30 | Eron 14 | Vormittags- 28. 7. | Hanau 27,8 | 35 4 7 2 48 Reuſch 15 | Vormittags- 11. 8. | Gundhof 42 2426 6 13 5 50 * Reuſch 16 | Tages- 25. 8. | Keſſelſtadt 92,0 | 24 12 14 8 58 Renſh 17 Vormittags- 1. 9.| Dieburg 64,9 | 3 8 11 6 | 56 | Reuſh 18 | Nachmittags= 15. 9.| Mörfelden 45,9 38 15 | 14 Sr, Reuſch Snsgejamt 18 Ausfahrten mit 1192,1 | 541 | 140 | 160 69 | 910 SAIS Meldeſtafetten Den Gau- und Bezirks-Sportausſchhüſſen wird empfohlen, außer den Stafetten-Wettfahrten, innerhalb ihres Bereiches und duch Verſtändigung mit den angrenzenden Bezirken und Gauen einen Meldejtafettendienjt einzurichten. Der Aufbau einer Melde-Stafette richtet fi) nad) der geo- graphiſchen Lage der Gaue oder Bezirke. Der Gauſportausſhuß muß zunädjt die Verbindungsitrede mit den einzelnen Bezirken ſeines Gaues feſtlegen. Sit diejes ge= Idehen, werden die Orte beſtimmt, an denen die Uebergabe der eldung erfolgt, und weiter wird beſtimmt, wieviel Fahrer aus den einzelnen Orten zur Weiterleitung benötigt werden. Es ſollen ſtets zwei Fahrer zuſammen eine Teilſtre>e fahren. Die Entfernung von Uebergabe zu Uebergabe richtet ſi<h na<h dem Ge- lände. Jn bergigem Gelände ſollen die einzelnen Teilitreden niht über 15 bis 20 Kilometer hinausgehen, in ebenem Gelände können die Stre>ten 20 bis 30 Kilometer- betragen. Sind die Fahrer beſtimmt, dann werden die Adreſſen nah allen Verbin- dungsrichtungen ausgetauſ<ht. Die Meldung wird am Ausgangspunkt übernommen und ſchnellſtens nah der nächſten Uebergabeſtelle befördert, dort über- nommen und weiterbefördert uſw. bis zum Ziel. Das gleiche gilt für den Rüdlauf. Die Uebergabe der Meldung gejhtceht an die Adreſſe des nächſtliegenden Fahrers, der für die Benachrichtigung ſeines Mitfahrers ſelbſt zu ſorgen hat. Der Meldung wird ein Stafetten-Fahrtausweis mitgegeben, in welchem die zu dur<hfahrende Stre>te ſowie die Uebergabeorte bis zum Zielpunkt eingeſchrieben ſind. Bei jeder Uebergabe iſt der Zeitpunkt ſowie die Namen der beiden Fahrer einzutragen. Der Fahrtausweis iſt am Zielpunkt an den Meldungsêmpfän- ger abzugeben und wird von dieſem auf Verlangen an die Aus- gangsſtelle zurüdgeleitet. Für Bezirksitafetten gilt jinngemäß dasjelbe, nur jind die einzelnen Teilitreden kleiner zu wählen. Dieſer Stafetten-Meldedienſt muß mindeſtens einmal im Jahre in den Bezirken und im Gau an einem vorher beſtimmten Tage probeweiſe ausgeführt werden. Zwei Beiſpiele für Meldeſtafetten ſind hier angeführt: Beiſpiel A. Der Ausgangspunkt der Meldung liegt in der Mitte des Meldegebietes. Von hier aus fahren ſe<s Meldepaare nah ſechs verſchiedenen Richtungen a, b, c, d, e und f. An jeder der jehs Streden liegen zwei Meldungsempfänger. Deshalb muß jedes Meldepaar zwei Meldungen vom Ausgangspunft mit- nehmen. Bei den Streden a und f liegt ein Meldungsempfänger ZE ohhisniel FR (©) Alımdin, o6 mfemgn. o Übergehe am Ende der erſten Etappe. Jn dieſem Falle wird die eine Mel- IN dung hier abgegeben, während die zweite jofort durch Uebergabe | an das nächſte Meldepaar weitergeleitet wird. Bei den übrigen Streden liegt eine Uebergabeſtelle dazwiſchen. Hier übernehmen je ein anderes Meldepaar die Meldungen und übergeben eine davon dem am Ende ihrer Teilſtre>e befindlihen Meldempfänger Muu eh. (©) Abundan. O Ompfanapı ° Uagate. N ° und die zweite dem Meldepaar, welches für die nähſte Teilſtre>e vorgeſehen iſt. Dieſes wieder gibt die Meldung an dıs nädjte uſw., bis die Meldung am Ziele iſt. Beiſpiel B. Hier liegt der Ausgangspunkt an der Grenze des Meldegebietes. Jn dieſem Falle fahren drei Meldepaare nach drei verſhiedenen Richtungen. Die zwei Meldepaare, welche nad A und B fahren, nehmen je eine Meldung mit, während das nach der Richtung C fahrende Paar jehs Meldungen mitzunehmen bat. Nach zweimaliger Uebergabe an den Uebèrgabeſtellen ge- langen die Meldungen nah C. Eine davon erhält der hier be- e Empfänger. Von hier aus müſſen nun wieder vier Meldepaare nah vier verſchiedenen Richtungen fahren und zwar nehmen drei Paare je eine Meldung mit, das eine Paar, weldes nah der Richtung c fährt, nimmt zwei Meldungen mit, da zwei Empfänger in dieſer Richtung liegen. Nah einmaliger Uebec- gabe auf allen Streden fommen vier Empfänger in den Beſitz der Meldung. Von c aus geht dann die eine Meldung noh an den legten Empfänger. MWeltfabrordnung und MWerfungs-Beltimmungen Das Wettfahren im Bundesfiatut Im $ 20, Abſatz 5a, Ziffer 2 und 5, wird erklärt: Wichtige Gründe für dem zwangsweilen Ausſ{<hluß ſind: Beteiligung an Rennen der Radfahrer über mehr als 50 Kilometer, Zuverläſſig- feitsfahrten der Motorradfahrer über mehr als 200 Kilometer. Veranſtaltung von Wettbewerben mit Preiſen oder Beteiligung daran troß einer bei einer erſtmaligen Begehung ausgeſprochenen Verwarnung. Im $ 22, Abſatz 3, wird geſagt: Für Unfälle bei Wettfahrten über mehr als 50 Kilometer wird Radunfallunterſtüßung niht gewährt, Anmerkung: Die ganze Rennſtre>e (hin und zurü> oder bei Rundſtre>en) darf für Radfahrer nicht länger als 50 Kilometer, für Motorradfahrer nicht länger als 200 Kilometer ſein. Axé der geſtatteten Wettbewerbe Nach den Beſchlüſſen des Bundestages 1931 ſind geſtattet: Für Radfahrer. Auf der Straße: Einzelwettfahren, Mannſchaftswettfahren und Stafettenwettfahren. _Auf der Radrennbahn: Einzelwettfahren, Mannſchaftsfahren, verfolgungsfahren, Ausſcheidungsfahren, Ablöſefahren, Punkte- fahren, Herausforderungsfahren und Vorgabefahren. Für Motorradfahrer. __ Korſofahren, Langſamfahren, Reigenfahren, Geſchi>lichkeits- fahren, Zuverläſſigkeitsfahren, Tempofahren, Fuchsjagen und Ballſpiele. es re Altersgrenzen der Fahrerklaffen Für die Bahn- und Straßenmwettfahrten beſteht die Gliederung in Altersklaſſen. Es gehören in die erſte Alterstlaſſe Jugendliche von 16 bis 18 Jahren (Jugendklaſſe), zweite Altersïlaſſe Fahrer von 18 bis 35 Jahren (Hauptklaſſe), dritte Alterstlaſſe Fahrer im Alter von über 35 Jahren (Alters- klaſſe). a * Für die Saaljportwettbewerbe gelten folgende Klaſſen : Schüler und Schülerinnen bis zum 14. Iahre, Fahrer von 14 bis 18 Jahren, Fahrer über 18 Jahre, Fahrerinnen über 14 Sahre. Schüler und Schülerinnen dürfen bis zu den Wettbewerben um die Gaumeiſterſhaſten ſtarten. Allgemeine Beſtimmungen für Veranſtalter Veranſtalter eines Wettbewerbes iſt der Bundes-, Gau-, Be- airks= oder Ortsgreuppenfportausfhuß. Wettbewerbe dürfen nur dann veranſtaltet werden, wenn Vorſorge getroffen iſt, daß die nach- ſtehenden Beſtimmungen dem Veranſtalter und den Teilnehmern genau bekannt ſind. Der Veranſtalter hat die Hauptpflicht, vor der Ausſchreibung des Wettbewerbes na<h dem Wortlaut der fol- genden Wettbewerbsbeſtimmungen alle Maßnahmen ſo genau ſeſt- zulegen, daß ein für unſeren Bund würdiger Verlauf des Wett- bewerbes in allen Punkten geſichert iſt. Will eine Ortsgruppe einen Wettbewerb veranſtalten, an dem Fahrex anderer Ortsgruppen teilnehmen ſollen, dann muß ſie ſih zunächſt über den Termin mit dem Bezirks- bezw. Gauſportaus- ſ<Guß verſtändigen. Dies muß ſo re<htzeitig geſchehen, daß die un- abänderlih geltende vollſtändige Ausſchreibung ſpäteſtens 12 Wochen vor dem Wettbewerb erfolgt iſt. Wettbewerbe der Ortsgruppen und Bezirke dürfen nur mit Genehmigung des Gauſportausſchuſſes veranſtaltet werden. Die Originalausſhreibung muß dem Geſu<h un Genehmigung bei- gefügt ſein. Aenderungen dürfen nah der Genehmigung nicht mehr vorgenommen werden. Auch Wettbewerbe nur für die eigenen Mitglieder der Orts- gruppe müſſen dem Gaujportausjhuß gemeldet werden und zwar ſpäteſtens 12 Wochen vor dem Wettbewerb. Alle Straßenwett- bewerbe müſſen bis 10. Januar dem Bundes-Sport-Ausſhuß ge- meldet ſein. - Wird von einer Ortsgruppe die Hilfeleiſtung einer Orts- gruppe eines Nachboarortes gewünſcht, ſo müſſen auh hierüber vor der Ausſchreibung genaue Vereinbarungen getroffen ſein. AN Wettbewerbe, an denen fih ausländiihe Fahrer beteiligen ſollen, dürfen nur mit Zuſtimmung des Bundesſportaus\chuſſes veranſtaltet werden. Die Erlaubnis hierzu muß ſpäteſtens bis 10. Januar eingeholt ſein. Die Verpflichtung der ausländilhen Fohrer darf nur dur<h die Bundesſportleitung erfolgen. Für rechtzeitige behördlihe Genehmigung von Straßenwett- bewerben (Zuverläſſigkeitsfahrten) hat der Veranſtalter Sorge zu tragen, desgleichen für genügenden Ordner- und Samariter- dienſt. Auch für Unterkunft der auswärtigen Fahrer und Schieds- rihter hat der Veranſtalter beſtens zu ſorgen. Pflicht des Veranſtalters iſ es, ein einwandfreies Schieds- geriht zu beſtimmen. Bei Saalſportwettbewerben ſind die Spielgeräte, wie Rad- ball, Poloball, Tore uſw. vom Veranſtolter zu ſtellen. Bei der Ausſchreibung von Saalſportwettbewerben iſt die Art der Reigen, die Art der Mannſchaften (ob Jugend, Damen oder dergleichen), die Art der Räder und die Größe der Fahrfläche onzugeben. Jede Ausſchreibung eines Straßenwettbewerbes muß An- gaben über folgende Punkte enthalten: 1. Art des Wettbewerbes, 2. Tag und Zeit des Wettbewerbes, 3, Start, 4. genaue Beſchrei- bung der Strede, 5. Ziel, 6. maßgebend die Wettfahrbeſtimmun- gen des Bundes Solidarität, 7. Meldeſchluß, 8. Meldegeld, 9. Meldeanſchrift. Endgültig veröffentlihte Ausſhreibungen dürfen niht will- fürlih abgeändert werden. Der Veranſtalter iſt berehtigt, ein Meldegeld zu fordern, deſſen Höhe jedo< 2 Mark für Einzelfahrer und 10 Mark für eine Mannſchaft niht überſchreiten darf. Das Meldegeld wird zurücd- gezahlt, wenn der Wettbewerber zur vorgeſchriebenen Zeit am Wettbewerb teilnimmt oder der Wettbewerb aus irgendeinem Grunde nicht abgehalten werden fann. Entſchädigungen und Startgelder werden den beteiligten Saalmannſchaſten bei Sportfeſten nur zurüdgezahlt, wenn fie ſih an dem damit verbundenen Maſſenreigen und Korſo beteiligen. Ueber Ausnahmen entjheidet der zujtändige Sportausihuß. Der Meldeſchein eines Fahrers muß den Stempel feiner Ortsgruppe tragen und Vor- und Zunamen und die Wohnung des Fahrers genau angeben. Veranſtalter, die gegen dieſe Beſtimmungen verſtoßen, können aus dem Bund ausgeſhloſſen werden. Bei niht genehmigten Wettbewerben muß Startverbot erlajjen werden. 41 Durchführung der Meiſterſchaften Träger einer Meiſterſchaft iſt die Ortsgruppe. Die Meiſterſhaft ohne Konkurrenz tann nur zugeſprochen werden, wenn bei Shülternen ma u DE PUNTLC Schmudreigen eo Bunttte Sarbenreigen S 54 Punfte Kunſtreigen, Klaſſe Bi Fahrerinnen 61 Punkte Kunſtreigen, Klaſſe B; Fahrer . . 63 Punkte Kunſtreigen, Klaſſe Res zn Punkte Steuerrohrreigen . . . 2... 68. Bunfte Einradreigen RE ONE SBUNELE Runuahrem ee lnnsßunttte erreicht wurden. Sm 100-Meter-Langjamfahren fann die Meijterjchaft nur er- reiht werden, wenn mindeſtens 6 Minuten dazu gebraucht werden. Bezirismeifterichaften An den Wettbewerben um die Bezirfsmeijterichaften können Fahrer und Mannſchaften von allen Ortsgruppen eines Bezirkes teilnehmen. Gaumeiſterſchaften Zur Durchführung der Gaumeiſterſchaften iſt es den Gau- ſportaus\chüſſen geſtattet, ihren Gau in Bezirksbünde zu gliedern. An den Wettbewerben um die Gaumeiſterſhaften können ſih alle Bezirksbundmeiſter beteiligen. Zu den Wettbewerben in den Ballſpielen, im Straßenfahren, a SEE und Bahnfahren können alle Bezirksmeiſter tarten. Gaubundmeiſterſchaften Im Einzelfahren, Motorradzuverläſſigkeitsfahren und Bahn- fahren werden Gaubundmeiſterſhaften niht ausgetragen. An den übrigen Wettbewerben können alle Gaumeiſter teil- nehmen. Bundesmeiſterſchaften au den DE Ehen um die Bundesmeiſterſchaften können ohren n Bahnfahren ſowie alle Gaubundmeiſter teilnehmen. Korſo Arbeiter-Radfahrer-Feſitzüge Zwe>: Oeffentlihe Propaganda für den ARKBS. Den Sportausjhüjjen der Drtsgruppen und aller Be - zirke wird empfohlen, bei Ausfahrten mit ſtarker Beteiligung öfter Uebungen zu Korjofahrten genau nad den Rihtlinien vor- nehmen zu laſſen. Dadurch gewöhnen ſi<h die Fahrer an das langjame Korjo-Tempo und lernen rechtzeitig kennen, was no< zu beachten iſt. Die Sportausihüfje aber finden Gelegenheit, Er- fahrungen zu ſammeln und ſih in der ſhwierigen Aufſtellung und Leitung großer Korſofahrten zu üben. Korſo-Fahrorduung 1. Die Ortsgruppen haben vor der Abfahrt zum Auſſtel: lungsplat alles ſo zu ordnen, daß alle Fahrer und Fahrerinnen ſofort bei der Einreihung in den Zug auf das Signal zur Ab- fahrt mit Ruhe und Sicherheit aufpaſſen können. Der Fahrwart, welcher die Ortsgruppe führt, verharrt in Ruhe auf ſeinem Plate und beobachtet aufmerkſam na<h vorn bis zur Abfahrt. 2. Der Fahrmwart, der die Oberleitung für den Korſo hat, bleibt vom Beginn der Aufitellung an bis zur Abfahrt an der Spite und darf nicht den Zug entlang fahren oder gar laufen. Er muß vorher ſeine Anordnungen ſo treffen, daß die Auſſtel- lung in wenigen Minuten beendet ſein kann. Ueberall muß die Regel gelten, daß nad der feſtgeſeßten Aufitellungszeit zu ſpät anfahrende Drtsgruppen ohne weiteres den Unjprud auf den für ſie beſtimmten Plat verloren haben und am Schluß anſchließen müſſen. 3. Die Kleidung. Alle Teilnehmer an einer Korſofahrt haben in furzer Sporthoſe zu erſheinen. Bundesgenoſſen fahren ohne Kopfbedelung. An heißen Tagen wird vom Fahrwart be- ſtimmt, ob die Ortsgruppe ohne Rod fahren ſoll. Eigenmädtige Ausnahmen einzelner Teilnehmer find nicht zuläſſig. 4. Rudjäde oder Pakete dürfen während der Korjofahrt nicht mitgeführt werden. 5. Der Shmud der Räder Mor der Auſſtellung zur KRorjofahrt find alle Räder vom Straßenjtaub zu reinigen. Die Räder dürfen nicht übermäkig geihmüdt werden. Der Blumen- Ihmud muß innerhalb der Ortsgruppe einheitlich fein. Der Be: Ihluß der Ortsgruppe über Art und Farbe der Blumen it von jedem Teilnehmer unbedingt einzuhalten. PBapierfhinud am Rahmen und Papierſtreifen und Papierfächer im Vorder- und Hinterrad ſind unzuläſſig. SAZ ES 6. Die Auffahrt hat gemäß der Ausſchreibung zu Zweien, zu Dreien uſw. zu geſchehen, andernfalls keine Wertung erfolgen ann. 7. Die ſeitlihen Zwiſchenräume von Rad zu Rad ſollen 1,59 Meter, die Abſtände hintereinander Radlänge (2 Meter), die Ab- ſtände von Ortsgruppe zu Ortsgruppe 8 Schritt (6 Meter) be- tragen. 8. Die Aufſtellung. Die Ortsgruppe des Ortes, an dem der Korjy gefahren wird, übernimmt die Spite. Die Reihenfolge der anderen Ortsgruppen wird dur< Ausloſung beſtimmt, welche der für das Feſt maßgebende Sportausſhuß leitet. Die Bundes- genoſſinnen nehmen Auſſtellung an der Spite ihrer Ortsgruppe. Bei Veranſtaltungen der Bezirke übernehmen die Bezirks- ſportausſhüſſe die Ausloſung. Bei Veranſtaltungen der Gau e erfolgt die Auſſtellung be- zirksweiſe na<h den Vorſchlägen der Gauſportausſchüſſe. Jeder Bezirksausſ<huß läßt von den Ortsgruppen ſeines Bezirks die Loſe lis die Reihenfolge est Jeder Bezirk hat eine Tafel mitzu- ühren, welde die Nummer und den Sit des Bezirks angibt, 3. B.: 10. Bezirk (oben), Negensburg (unten). Bei Veranſtaltungen der Gaubünde wird die Reihenfolge der Gaue dur< den Gaubundobmann beſtimmt und hierüber vier Wochen vor dem Stattfinden der Veranſtaltung den Gauſport- warten Mitteilung gemacht. Die Gauſportwarxrte haben dann die Auſſtellung ihres Gaues für den Gaubundkorſo ſo zu regeln, wie es im voranſtehenden Abſaß für die Gaue beſtimmt iſt. 9. Die Fahrt. Während der Fahrt ſind die Abſtände und die Zwiſchenräume von Reihe zu Reihe, von Ortsgruppe zu Orts- gruppe (ſiche Wertungsbeſtimmungen) und von Bezirk zu Bezirk ſowie die Rihtung vorwärts und ſeitwärts peinlih genau einzu- halten. Anfaſſen, Schultergriffe, Doppelſchultergrifſe, Rauchen, Unterhalten, Anrufen der Zuſchauer und dergl. müſſen unbedingt unterlaſſen werden. Das Wegfahren einzelner Fahrer oder ganzer net aus dem Zuge vor Beendigung der Fahrt iſt niht zuläſſig. 10. Die Leitung. Für die Beachtung der Richtlinien und für die Aufre{<terholtung muſterhafter Ordnung tragen die Orts- gruppen-Sportausſchüſſe für ihre Ortsgruppe, die Bezirksſport- ausſhüſſe für ihren Bezirk und die GausSportausihülle bei Ver- anſtaltungen der Gaue die Verantwortung. Die Fahrer ſollen den Anweiſungen aller Ordner, die dur<h Armbinden kenntlih ſind, mit lebhafter Freiwilligkeit folgen und den Ordnern bei der Ausübung ihres ſ<hwierigen Amtes überhaupt in jeder Weiſe zu- vorkommen und fröhli<h Hilfe leiſten. 11. Irgendwelcher Verſtoß gegen die Beſtimmungen 1—19 hat den Ausihlug aus der Wertung zur Folge. - Auslojung nah Borzeigen der Abzehnung vom leßten Viertel- A LE Werétungsbeſtimmungen 12. Zur Teilnahme ſind die. Ortsgruppen des Gebiets berechtigt, wofür der Wettbewerb ausgejchrieben wurde. 13. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb Hat jede Ortsgruppe einen Einſatz zu zahlen, deſſen Höhe von der veranſtaltenden Orts- gruppe bezw. dem Bezirks-, Gau- oder Bundesſportaus\<huß feſt- geſeßt wird, jedo<h 10 Mark niht überſteigen darf. Bezahlte Einſäße werden den ſtartenden Drtsgruppen zurid- gezahlt. Dasſelbe geſchieht bei Ausfall des Wettbewerbes. 14. Das Korſofahren wird auf Straßen gewertet, die vom Veranſtalter beſtimmt ſind, den Teilnehmern aber niht bekannt zu ſein brauchen. 15. Die Wertung wird nah Punkten vorgenommen. Die nn hat genau nah der folgenden Vorſchrift zu geſchehen: Geſamteindru> mit ſ{<neller Auſſtellung, Kleidung und Auf- ſtieg bis zu 3 P. 2. S<hmud> der Räder: künſtli<h 1 P., natürlih 2 P,, Koſtüme und beſondere Ausſtattung bis zu 3 P. 3s EA Richtung, Abſtände, Sicherheit, Haltung bis zu 10 4. Teilnehmerzahl: Je volle 20 % der Mitglieder der Ortsgr. 1 P. An Zuſchlägen merken berechnet für 5. mehr als ein Drittel weibliche Korjoteilnehmer 1 B. 6, mehr als ein Viertel jugendliche Korjoteilnehmer unter 3 Sahren 1%. 7. Mitführen des Ortsgr.- oder Abteilungs-Banners 1 PB. 8. Mitführen einer fahrbereiten Saalmjhft. auf Saaltädern 28. 9. Mitführen einer fahrbereiten Saalmjhft. auf Straßenräd. 1®P. Gemwertet wird aus einer Ortsgruppe oder Abteilung nur eine Mannſchaft. (Die Entfernung vom Feſtort wird niht gewertet.) 16. Die Wertung geſchieht von Nr. 1, 2, 5, 6, 7, 8 und 9 bei der Auſfſtellung, von Nx, 3 während der Fahrt, von Nr. 4 bei der jahr, Nr. 4 ſoll eine gere<hte Wertung der Beteiligung im Ins tereſſe der ktleinen Ortsgruppen gewährleiſten. Beſtimmung für die Korſo-Schiedsgerichte 17. Das Wertungsgericht beſteht aus dem Obmann und vier Schiederichtern. Die Einteilung zur Wertung wird nah dem Wertungsparagraphen (11) wie folgt vorgenommen: Ein Schiedsrichter wertet nah den Nr. 1, 2 und 7; der Obmann und zwei Schiedsrichter nah Nr. 3; ein Schiedsrichter nad den Nr. 4, 5, 6, 8 und 9. — Wenn erforderlich, fann die Zahl der Schieds- richter erhöht werden. ‘0000 — ‘I€ ‘TI ‘SI — I — qBjsgung T90r "ıplpnıg ‘An(plsnvz10d9 219(0o(1|(pvu 190 1911110 UIC ‘T79]]v}[Uv197;-5919M99119]F 120 JUU10]2g U9113 SHPIAÖSAAPS 590 uUUvUIgG 190 Uaur Gag uarprragsbungagg uardırralaßsnn 1924 uaq ua - "ualloz uougrotrayun FHNaBSQ1 WO -+udv|ag ıuoa qun ualnad Hoguallımad Hunwungluarogan aa Ann uuv ug ag - uaynintsno auauunglunaaogn nvuobß uo1v1duaîg 1910 Ul 1111(Þ9 apymaa aun WPRUS Pina SEES Pg saa 191(n11111 (p95 uoa ‘11 ‚uaqzoa 1jorlaßrla[ ormlaastunnagg sva 19H IISaN PS uayjatına 190 U97(P110@ UIC (PVU QIVgOl ‘[1 avInu0L 5VT 0 | 9 ‘116-434vL J Sunu(p12L29; addn18511G ‘11-1408 Sunu(p19L9; | addn19511G | :zuuwuylog uagaßSaßuv Qua(lazl(pou 21m aSj0olagvS a uabungappuuug usa You Jv 1(p119V5Ca1(PD SVT ‘uadán18511G ER pıl uagog PapıLı9 addnadspıg ‘11122 ‘nvg u0a u9aga1a(ploßsnn, £61 uv u2yv(2991; s1(p11985Cal(pD 520 SUUvUgG 590 S194(P115Q01(PD SIC 113(vl0(10y ui q10a291)Þg 120 1091 j(p11298bunI DK, Sun Aufzeichnung der Wertungs - Srgebniſſe Auf die Beteiligung verzichteten Ortsgruppen, demnach hatten Ortsgruppen zu fahren. Es Dem Wertungs-Paragraphen entſpre<hend Geſ.- fahren Punkte gegeben nad) Siffer Pune: Nr OS Eier ee | E BIN | Ge | | | | | Bemer- kungen D4 E5 F6 ‚den 193 Obmann Unterjriften der Schiedsrichter Die Bewerber der Ortsgruppen erhalten jofort nach dem beendeten Wettbewerb eine vom Obmann des Schiedsgerihts durch Unterjchrift beglaubigte Beſcheinigung über das erzielte Reſultat. 47 S Lansfamfahren Nebung für Feſizüge Das Langſamfahren iſt eine Kunſt. Es muß allen Bundes- genoſſen und Bundcsgenoſſinnen empfohlen werden, ſi mit dieſer Kunſt vertraut zu machen. Wie viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Radlerinnen, Radler und Motorradfahrer in Fällen, wo Abſteigen oder Ausweichen niht angängig iſt, ihr Rad ſo in der Gewalt hätten, daß Vorder- und Hintermann niht gefährdet werden. Das Langſamfahren hat aud Wert als Vorübung zu Korſo- fahrten. Nux, wenn geübte Fahrer und Fahrerinnen teilneh- men, fann man dieſe Umfahrten, die Feſtzüge, Korſo nennen. Bei Korſofahrten erkennt man ſofort die Ortsgruppen, die oft Uebungen im Langſamfahren abhalten. Man ſieht demna<, was dieſer Sportzweig des Kunjt- und Gejhidlichkeitsfahrens Hilft. Das Langjamfahren ijt aljo eine wirklich vorteilhafte Kunit. Die Wertung beim Langſamfahren Die Ausihreibung erfolgt für Fahrer ohne Unterſchied der en Für Fahrerinnen erfolgt die Ausihreibung ges ſendert. 22. Die Länge der Strede beträgt 100 Meter, die Breite 1 Meter. Steigungen und Gefälle dürfen nicht benugt werden. 23. Die Verwendung ſtarrer Hinterradnaben iſt niht zuläſſig, ebenſo das „Stehenbleiben“ oder „Plattſahren“. Der Reifen muß ſo- aufgepumpt jein, daß beim Giten auf dem Sattel die Felgen den Boden auch bei Stoß niht berühren. Die Benugung von Fußhaltern und der Vorderradbremſe iſt geſtattet. 24. Jeder Fahrer kann nur einmal ſtarten. Berührt derſelbe während der Fahrt mit einem Fuße oder mit beiden Füßen den Boden, jo jheidet er aus. Dasjelbe gilt aud beim Anfahren der Markierung und ſei es au< nur mit dem Vorderrade. 25. Die Anfahrt iſt auf zwei Meter feſtgeſeßt. 26. Für die Wertungszeit iſt am Start und am Ziel maß- gebend der Hinterradreifen. 27. Die Fahrer ſtarten in der umgekehrten Reihenfolge ihrer Anmeldung. 28. Befindet fih ein Fahrer in der Bahn, ſo darf der nächſte Fahrer erſt abgelaſſen werden, wenn ſein Bormann die Hälfte der Bahn durchfahren hat. 48 29. Tritt während der Fahrt Durh Brud (Rahmen, Lenker, Sattelfeder, Pedale) ein Naddefeft ein, jo kann erneut geſtartet werden. Den Entſcheid darüber, ſowie Feſtſezung des Zeitpunktes für den neuen Start trifft der Storter mit den beiden Fahrt- begleitern. 30. Bei Bezirks- und Gau-Wertung darf nur mit gut abge- ſtimmter Stoppuhr gemeſſen werden. 31. Das Schiedsgericht ſeßt ſih aus wenigſtens ſieben Schieds- rihtern zuſammen und zwar: einem Obmann (zuglei< Starter), einem Startſchriftführer, einem Zielſchriftführer, und -je zwei Fahrtbegleitern, von denen einer als Zeitnehmer mit gut funktionierender Uhr amtiert. Der Zeitnehmer hat am Ziel dem Zielſchriftführer die abgejtoppte Zeit zwe>s Kontrolle vorzulegen. Zuberläſſigteitsfahren Einzelfahren, Mannſchaftsfahren., Stafettenfahren Die bürgerlihen Radſportverbände ſeßen in der Nachfriegs- zeit alles daran, um díe radfahrenden Arbeiter und die radelnde _ Jugend des Arbeiterſtandes zu ji heranzuziehen. Das gleiche Ziel verfolgen nad) manderlei, mit ſ<hlauer Berehnung ausge- flügelten Anweijungen ihrer Verbände audh ausnahmslos alle bürgerlihen Radfahrervereine. Aus der Notwendigkeit heraus, diejen für Arbeiterjportbewegung merfbar Jhädlihen bürgerlichen Beſtrebungen wirkſam entgegenzutreten, hat ſi<h der im Jahre 1919 abgehaltene Bundestag nach langen Ausſprachen über das Für und Wider jhlieglih für die Einführung der Radwett- fahrten bis 10 Kilometer erklärt. Dieſen Beſchluß beſtätigte der Bundestag vom Jahre 1921. Der Bundestag von 1924 hat die Ausdehnung der Wettfahrten bis 50 Kilometer geſtattet und in unſerein Bunde auh das Mannſchaftswettfahren, das Bahn- wettfahren und das Stafettenwettfahren eingeführt. Es ſind das feine ausgeſprohenen Schnelligkeitswettbewerbe ſondern Wett- bewerbe, bei welchen zunächſt die Zuverläſſigkeit des Fahrers und in zweiter Linie die Zuverläſſigkeit des Rades geprüft werden ſoll. DurŸh die nachſtehenden Beſtimmungen wird den Orts- gruppen-, Bezirks- und Gaujportausihüljen vor allem aber au) zur Pflicht gemacht, bei der Veranſtaltung von Rad-Zuverläſſig- teitsfahrten ſo wohlüberlegt zu handeln, daß das Anſehen des Arbeiter-Rad- und -Kraftfahrer-Bundes Solidarität als Arbeiter- SE SR ENT in jeder Beziehung in beſter Weiſe gewahrt wird. Die Wettfahrordnung enthält in kürzeſter Faſſung alle not- wendigen Richtlinien. Dur<h genaue Befolgung derſelben wird eine für unſeren Bund würdige Veranſtaltung der Weltfahrten gewährleiſtet. Die Fähigkeit, nah den Wettfahrtbeſtimmungen jederzeit ſofort das Richtige anordnen oder gegebenenfalls ſ<nell rihtig entſheiden zu fönnen, müſſen jih die Mitglieder der Sportausſhüſſe und die als Schiedsrichter tätigen Bundes- genoſſen aber unbedingt aneignen. Das kann niht geſchehen bei einmaligem Durchleſen, ſondern nur dur< eingehendes Studieren der Beſtimmungen oder Beſuch von Unterrichtsſtunden. Leßtere ſind übrigens ſehr notwendig, denn nur bei den dabei jtatt- findenden Ausſprachen können ſi<h die Obmänner überzeugen, daß die ihnen zur Verfügung ſtehenden Hilfskräfte ein ihnen bei einem Wettbewerb übertragenes Amt auch rihtig auszuüben 4 imſtande ſind. Die Tätigkeit ungejhulter Schiedsrichter wird dur Unſicherheit gekennzeihnet und zeitigt oft Proteſte. Mit den Beſtimmungen wohl vertraute Schiedsrichter üben ihr Amt mit Feldt aus und können bei Einſprüchen gegen ihre An- ordnungen und Entſcheidungen ſtets ſofort derart belehrend wirken, daß Meinungsverſchiedenheiten ſehr bald ausgeglichen ſind. Dasſelbe iſt den Bundesgenoſſen vorzuhalten, die als Ordner tätig ſein müſſen. Sie ſind — ebenſo wie die Fahrer — den fkritiſhen Urteilen der Oeffentlichkeit ausgeſeßt. Ihr Auf- treten muß darum geſchi>t und gewandt ſein, in ſhwierigen Fällen müſſen ſie Geïſtesgegenwart und Beſonnenheit zeigen. So haben alle für den Radſportzweig des Straßenwettfahrens tätigen Bundesgenoſſen große Pflichten. Auf deren gewiſſenhafte Erfüllung muß überall geſehen werden im Intereſſe der Geſami- organiſation. Jeder ſei Hüter des Anſehens des Arbeiter-Rad- fahrer-Bundes Solidarität. Am Start 32. Startbere<htigt im Straßen- und Bahnſport ſind nur die Bundesgenoſſen, die Mitgliedsbu<h und Rennfahrerausweis (Li- zgenzkarte) vorlegen können. Der Ausweis bleibt während des Wettbewerbes in den Händen des Schiedsgerichtes. Der Rennfahrerausweis wird nur auf ein Iahr ausgeſtellt. Die Erneuerung muß bis 1. Februar beim Gaujportausihuß beantragt ſein. Spätere Ausſtellung kann nur für die Fahrer erfolgen, die noch feinen Ausweis gehabt haben. Dem Antrag auf Ausitellung eines Ausweijes ilt ein deut- liches Bruſtbild in der Größe von 3 mal 4 cm beizufügen. Rennfahrer, die bei einer Ortsgruppe ihre Meldung abge- geben haben, dürfen am ſelben Tage bei keiner anderen Orts- gruppe ſtarten. Strafe: Entziehung der Lizenzkarte. 33. Der Fahrer darf nur im Sportanzug erſcheinen und muß fahren in kurzer Hoſe und Sweater oder Sporthemd ohne Ro. Trikots (Sweater) mit Reklameaufſchriften irgend welcher Art dürfen bei Wettfahrten niht getragen werden, eine Ausnahme gilt nur für das Fahrradhaus Friſhauf. Das Bundesabzeichen iſt ſihtbar auf der linken Bruſtſeite zu tragen. 34. Die Fahrer haben ſi< 30 Minuten vor der für den Be- ginn dex Fahrt feſtgeſeßten Zeit am Start zu melden. 35. Die Fahrer erhalten ihre Nummer der Startliſte auh für die Wettfahrt. Die Nummer ft aus Stoff in großer deut- licher Schrift tief am Rü>en zu befeſtigen. 36, Die Aufitellung am Start geſchieht in der Reihenfolge der Nummern der Fahrer. 37. Jugendliche Fahrer unter 16 Jahren dürfen an Wett- fahrten niht teilnehmen. Die jugendlihen Fahrer von 16 bis 18 Jahren ſtarten für fih und dürfen ſi< nur an Wettfahrten bis fünf Kilometer beteiligen. Hierzu iſt aber au< die ſhrift- lihe Zuſtimmung der Eltern erforderlid. 38. Fahrer über 35 Jahre ſtarten in. der Altersklaſſe für ſi. 39. Bezüglich der Ausſtattung der Räder für die Wettfahrten muß der Grundjaß gelten: Jeder Bundesgenoſſe kann für Weit- fahrten ſeine Maſhine nah Belieben ausſtatten. Alle Räder müſſen aber mit einer Glo>e, wirkſamer Bremſe und Rüditrahler verſehen und zweifellos tragfähig ſein. Radwechſel während der Wettfahrt auf der Straße iſt verboten. Die Räder ſind vor der Fahrt am Rahmen und an den beiden Radnaben mit einer Plombe zu verſehen. 40. Vorgabefahrten ſind geſtattet. 41. Polizeiliche Verkehrsbeſtimmungen für die zu befahrenden Landſtraßen ſind am Start den Fahrern vorzuleſen. Die Zuverläſſigkeitsfahrt 42. Die Fahrer ſind verpflichtet, die vorgeſchriebene Gtrede genau einzuhalten. 43. Beim Durchfahren von Ortſchaften iſt ein den behördlichen Vorſchriften entſprehendes mäßiges Tempo zu fahren. Jn den Ortſchaften und überall vor Häuſern iſt die Straße, niht der Fußweg zu befahren. Das Deffnen von Etfſenbahnſhranken iſt verboten. Bei geihlojjenen Bahnihranfen wird bei Einzeljtart (Zeitfahren) der dadurch verurſachte Zeitverluſt vergütet. 44. Beim Fahren ſtets re<hts halten und links vorfahren, au< beim Ueberholen anderer Wettfahrer. Ein Fahrer, der ge- zwungen iſt, plößli<h anzuhalten, muß die Nachfolgenden dur<h Armheben oder Zuruf in deutli<her Weiſe darauf aufmerkſam machen. Schrittmacher und Begleitfahrer ſind verboten. 45. An allen Straßenkreuzungen ſind zwei Ordner aufzu- ſtellen. Von dieſen wird einer beſtimmt für die Weiterleitung der Fahrer, der andere für die Verkehrsregelung. Eine ſtärkere Bejegung an wichtigen Straßenpunften ijt unbedingt vorzufehen. Auch für Aufjtellung von Samariterperjonal auf der Sirede und am Ziel iſt gewiſſenhaft zu ſorgen. 46. Die Ordner für die Fahrer erhalten rote Flaggen. Sie geben damfit aber nur die folgenden drei Flaggenzeichen: Mit ausgeſtre>tem Arm wagreht in der Fahrtrihtung: „Hier Fahrſtre>e“. Mit ausgeſtre>tem Arm hoch gehalten! „Vorſicht! Langſamfahren!“ Mit ausgejtredtem Arm ſchwenken: „Halt! Abſteigen!“ 47. Allen Anweiſungen der Ordner ie ſofort Folge zu leiſten. Auf der Strede und Straße darf gegen deren Anordnungen kein Widerſpruch erfolgen. Beihwerden und Einjprühe find nur an 4* nn OR den Obmann des Wettfahrausihufles zu richten, was aber fin feinem Falle vor den Zuſchauern geſchehen darf. 48. Jeder Fahrer fährt au eigene Rechnung und Gefahr und haftet perjönlih für duch Nichteinhaltung der Verkehrsvor- Ihriften und durch Nihtbeahtung der Bundes-Wettfahrordnung verurſachte Schäden und Unfälle. Der Veranſtalter und der Bund Iehnt ausdrüdlih die Haftung für alle derartigen Fälle ab. 49. Der Fahrer muß mit größter Aufmerkſamkeit fahren und Obacht geben, daß dur< ihn andere Perſonen keinen Unfall er- leiden. Ereignet ſi< troßdem ein Unfall, muß der Fahrer ſofort die Fahrt aufgeben und gemeinſam mit den Ordnern und Sama- ritern für Hilfeleiſtung und Feſtſtellung der Unfallumſtände ſorgen. Loslaſſen des Lenkers während der Fahrt oder beim Paſſieren des Zieles iſt verboten und wird mit Ausſhluß aus dem Ren- nen beſtcaft. Das Ziel muß im Spurttempo paſſiert werden. Die Wertung erfolgt nah Zeit und Punkten. Für jeden Rad- [UO (Reifenſhaden ausgenommen) wird ein Strafpunkt gegeben. Mannuſchaftfahren auf der Straße Für das Mannſchaftsfahren auf der Straße gelten folgende Beſtimmungen: 50. Eine Mannſchaft kann aus 3 bis 6 Fahrern einer Ab- teilung oder Ortsgruppe gebildet werden. Dieſe haben die vor- geſchriebene Fahrſtrede gemeinſam zurü>zulegen. Die Kleidung aller Fahrer einer Mannſchaft muß einheitlich ſein. 51. Bei Mannſchaſtswettfahren wird nur gewertet, wenn wenigſtens bei Sehſer-Mannſchaften 4 Fahrer, bei Vierer-Mann- ſhaften 3 und bei Dreier-Mannſchaften 2 Fahrer geſchloſſen das Ziel paſſieren. Unter geſchloſſen das Ziel paſſieren iſt zu ver- ſtehen, daß der Abſtand von Fahrer zu Fahrer niht mehr als ungefähr 3 Meter beträgt. Gewertet wird die Zeit, wenn der legte Fahrer das Ziel paſſiert. Im übrigen gelten die Beſtim- mungen, wie ſie für das Straßenrennen feſtgelegt ſind. Stafeften Weltfabren 52. Die Meldung muß die Namen von jo vielen Fahrern ent- halten als Zeiljtreden vorgeſehen find. Der Meldejhein muß den Ortsgruppenjtempel tragen. Vor- und Zuname ſowie die Wohnung jedes einzelnen Fahrers müſſen in deutlicher Schrift angegeben ſein. Die Reihenfolge zu beſtimmen, in welcher die einzelnen Fahrer einer Mannſchaft fahren ſollen, bleibt den Mannſchaften überlaſſen. Der beſtimmten Reihenfolge entſprehend müſſen die Namen der Fahrer auf dem Meldeſchein angegeben werden. 58. Die Mannſchaften haben ſi<h eine Stunde vor der für den Beginn der Fahrt feſtgeſeßten Zeit am Start zu melden. 54. Der Start erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der An- meldung. Die Fahrer einer Mannſchaft erhalten die behördli<h vor- geſhriebenen Rü>kennummern fortlaufend wie beim Einzelfahren. Die Nummern ſind auf Stoff in großer deutliher Schrift zu ſhreiben und am Rüt>en des Fahrers zu befeſtigen. Die Mannſchaften werden dur<h Farben kenntlih gemacht. 55. Der Wechſel der Fahrer (Uebergabe). Die Ueber- gabe muß mit der größten Vorſicht ausgeführt werden. Häufiges Ueben iſt notwendig, um ſie mit Sicherheit ausführen zu können. Der Wechſel der Fahrer hat in folgender Welſe zu geſchehen: Die Fahrer jtellen jih 100 Meter vor der Uebergabeitelle auf. Sobald ein Fahrer herankommt, fährt der abnehmende Fahrer an, um die Geſchwindigkeit anzupaſſen. Der ankommende Fahrer hat dem weiterfahrenden Fahrer ſeiner Mannſchaft links zu überholen und mit der re<hten Hand den Stab oder den Ring in die línke Hand des weiterfahrenden Fahrers zu geben. Die Uebergabe muß innerhalb der 100 Meter von der Auſſtellung der Fahrer bis zum Ende der Teilſtre>e erfolgen, geſchieht dieſes niht, ſheidet die Mannſchafi aus der Wertung aus. Seder Fahrer darf nur eine Teiljtrede fahren. Nach der Uebergabe hat der angekommene Fahrer ſofort nad) der rechten Seite wegzufahren, und die nachfolgenden Fahrer niht zu behindern, 56. Das Ziel und aud die Uebergabeitellen find in einer für den Fahrer auffälligen Weije fenntlih zu machen. 57. Die Wertung gejhieht nad Zeiten und zwar für die ganze Gtrede. E EEE LLE E I AEO AA EE AAO MEL CECRL UCL UAG Bahnivertfahren Stennbabnr- Ordnung 58. Der veranſtaltende Ortsgruppen-, Bezirks- oder Gauſport- ausihug muß vor dem Bahnwettfahren für folgendes endgültig gejorgt haben: a) Genehmigung des Gaujportausihujies, b) Bejegung Des Schtedsgerichts, c) Ordneropmann und Einteilung der Drönergruppe. d) Umkleideraum für die Wettfahrer, e) Fahrradreparaturſtelle, f) Fahrradaufbewahrung für Bahnbeſucher, e) Arbeiterſamariterdienſt, h) Inſtandſeßung der Bahn. 59. Jede Bahn muß zwei ſihtbare Streifen beſißen und zwar die eigentlihe Bahnlänge, 25 cm von der JInnenkante gemeſſen und die Paſſiergrenze, 125 cm von der Jnnenktante gemeſſen. Ab- gangslinie und Ziel müſſen deutli<h erkennbar ſein. 60. Alle irgendeine Tätigkeit auf der Bahn ausübende Bun- desgenoſſen haben auf dieſer ſtets in ordentlicher Sportkleidung aufzutreten und das Rauchen während ihrer Tätigkeit auf der Bahn zu unterlaſſen. Sie müſſen Bundesmitglied und im Belit eines vom Veranſtalter ausgeſtellten Ausweiſes ſein. Bahnfahrorduung 61. Beim Tönen der Startglo>ke haben fich ſofort alle an der betreffenden Wettfahrt teilnehmenden Fahrer an den Start zu begeben. 62. Bei fliegendemStart haben die Fahrer ſi<h geſ<loſſen der Abgangslinie zu nähern. Nur, wenn die Linie ge- Ihlojjen erreicht wird, darf das Zeichen „Los“ gegeben werden Bei Unregelmäßigkeit an der Linie muß ein neuer Start angeord- net werden. Dieſes wird ſofort durh längeres Läuten an- gezeigt. Fahrer, die dur<h Vorfahren die Ungültigkeit des Startes verurſachen, bekommen eine Verwarnung; nah dreimaliger Ver- warnung erfolgt Disqualifikation derſelben. 63. Fahrer, die niht mit einwandfreier ſauberer Kleidung und ſauberer Maſchine am Start erſcheinen müſſen ſofort zurüd- gewieſen werden. Es dürfen nur Räder mit ſtarrer Nabe, ohne Glodte und ohne Flügel- oder Hebelmutter benüßt werden. Fahrer mit ſ<hle<t aufgeklebten Reifen werden niht zum Start zugelaſſen. 64. Jeder Fahrer hat ſelbſt bei ſtehendem Start einen Helfer (Abjihieber) für jich zu ſtellen. 65. Die Bahn wird von re<hts nah links befahren. Es wird rehts überholt. Links überholen iſt geſtattet, wenn der vordere Fahrer oberhalb der Peoſſiergrenze fährt. 66. An der vollen Entfaltung der Fahrgeſhwindigkeit darf fein Fahrer gehindert werden. Stoßen und Drängen nah innen und nad; außen ilt verboten. Plöklihes Abweichen aus der Sahrtrihtung während oder nah Schluß des Fahrens, ſowie Stehenbleiben, Nüdwärtsfahren, 2oslajien der Lenfjtange, iſt unterſagt und wird mit Diſtanzierung oder Yusihluß aus dem Rennen beſtraft. 67. Bei einem Radſchaden hat der Fahrer ſeine Mitfahrer dutch deutliches Zeichen oder Zuruf aufmerkſam zu machen. Ereignet jih bei kurzen Rennen ein Gturz oder KReifen- ſchaden, bevor die leßte Runde angeläutet iſt, ſo kann der Lauf wiederholt werden, wenn es ſi<h um die Entſcheidung handelt. 68. Kein Fahrer darf, ohne dazu zwingende Gründe, die Wett- fahrt aufgeben. 69. Die leßte Runde wird dur< ein Glo>tenzeichen bekanntge- geben. Dieſes Zeichen gilt ſtets unbedingt, auh, wenn in der Rundenzählung ein Irrtum vorgekommen ſein ſollte. 70. Das Ziel muß von ſämtlichen an der betreffenden Wett- ahrt teilnehmenden Fahrern im Spurttempo paſſiert werden. ahrex, die dieſe Beſtimmung nit beachten, verlieren die Start- érehtigung zu Bahnwettfahrten für das laufende Jahr. Bei Raddefekt kann das Ziel au<h mit getragenem oder gejhobenem Rad überſchritten werden. 71. Das Trainieren iſt nur bis eine halbe Stunde vor Be- ginn des Wettbewerbes geſtattet. Wettfahrbeſtimmungen für Bahnwettbewerbe 72. Auf der Bahn ſind Wettfahrten bis zu 50 Kilometer geſtattet. Für Einzelrennen find fürzere Streden 1 bis 20 Kilo- meter vorzuziehen. Rennen über mehr als eine Stunde find nicht erlaubt. Bei ſtarker Beteiligung an einem Wettbewerb ſind Vor- und Zwiſchenläufe je nach Bedarf einzufegen. Die Sieger aus den Vorläufen ſtarten im Zwiſchenlauf und die Sieger vom Zwiſchen- lauf im Endlauf. Sieger iſt, wer als erſter das Zielband paſſiert. Gewertet werden die erſten 5 Fahrer. Paſſieren zwei Fahrer gleichzeitig das Zielband, ſo gilt der- jenige als Sieger bezw. Beſſerplacierter, welcher an der Außen- ſeite fuhr, alſo den größeren Bogen und mehr Meter gefahren hat. Ban Mannfchhaftsfahren ohne Ablöſung 73. Eine Mannſchaft wird von zwei Fahrern, mit gleicher Kleidung, einer Ortsgruppe oder Abteilung gebildet. Die Fahr- itrede iſt von beiden gemeinſam zurü>zulegen Das Ziel muß von der Mannſchaft geſchloſſen paſſiert werden, D. h. der Abſtand von Fahrer zu Fahrer darf höchſtens 3 Meter betragen. Ge- wertet wird dex hintere Fahrer. Mannfchaftsfehren mit Ablöſung 74. Zwei Fahrer einer Ortsgruppe oder Abteilung bilden eine Manniheft. Beide Fahrer müſſen gleihe Kleidung an- haben. Sie erhalten für die Fahrt gleihe Nummern, davon tt eine rot, die andere ſ{<hwarz. 75. Vor dem eigentlihen Rennen fahren jämtlihe Mann- ſchaften eine Begrüßungsrunde, hierauf beginnt ſofort das Ren- nen, indem die an der Außenſeite fahrenden Partner weiter- fahren, während die an der Innenſeite befindlihen abſteigen. Von jeder Mannſchaft darf nur ein Fahrer im Rennen ſein. 76. Die Fahrer können ſi<h beliebig oft ablöſen. Die Ablöſung hat ſo zu erfolgen, daß der ablöjende Fahrer an der Jnnenkanie fahrend das Feld an ſi< herankommen läßt. Sobald ſi<h ſein Partner mit ihm auf gleicher Höhe befindet, gilt die Ablöſung als vollzogen und der abgelöſte Fahrer ſcheidet, ohne ſeine Hinter- leute zu behindern, aus dem Feld. 77. Abſtoßen oder Handauflegen bei der Ablöſung oder Ab- löſen auf Sicht, d. h., wenn beide Fahrer niht auf gleiher Höhe ſind, wird bei dem erſten Verſtoß mit einer Verwarnung, im Wiederholungsfalle mit einer Strafrunde beſtraft, beim dritten Verſtoß erfolgt Ausſhluß aus dem Rennen. Bei Sturz oder nahweisbarem Nadihaden muß der Partner innerhalb der nächſten 1000 Meter an der Stelle im Rennen ſein, wo der Partner ausgeſchieden iſt. 78. Die Wertung erfolgt nah Zeit oder Punkten. Wird nah Punkten gewertet, ſo ſind ſe<s Wertungen vorzunehmen. Ge- wertet werden die drei erſten Fahrer jeder Wertungsrunde. Es werden dem erſten 3, dem zweiten 2 und dem dritten 1 Punkt gutgeſchrieben. Die leßte Wertung zählt doppelt. 79. Die Wertungskämpfe werden dur<h Glocenzeichen ſehs Runden vor der Wertung bekanntgegeben. Drei Runden vor der Wertung muß die Ablöſung erfolgt ſein. Hat ein Fahrer ſeinen Partner bis zur dritten Runde vor der Wertung niht abgelöſt, muß der im Rennen befindlihe Fahrer weiterfahren. Während der Wertungskämpfe darf niht abgelöſt werden. 80. Jede Mannſchaft, die in einem Rennen dreimal über- rundet iſt, muß aus dem Rennen genommen werden. Fi .— =S Sy 81. Bei Bahnmannjhaftsfahren werden die gewonnenen Runden mit Rundenporjprung gewertet. 82. Rundengewinn geht über Punktzahl. Haben nah Schluß des Rennens andere Mannihaften gleihen Rundenvorſprung, ſo ent- iHeidet die höchjte Punktzahl. Bei gleiher Punktzahl die Placie- rung in der leßten Wertung. Bunftwertung fann aud bei Einzel- wettbewerben angewandt werden. Berfolgungsfehren 83. Das BVerfolgungsfahren fann als Einzel- oder Manns Ihaftsfahren von gleihwertigen Fahrern ausgetragen werdeit. Die Fahrer werden in gleichen Abſtänden auf die Bahn verteilt. Die Fahrer müſſen nun verſuchen, die anderen Fahrer einzuholen. Diejenige Partei, welcher es gelingt, die andere einzuholen, iſt Sieger. Gelingt es keiner Partei, eine andere einzuholen, ſo gilt die als beſte, die am Schluſſe als erſte ihre Startlinie errei<ht. Nus\cheidungsfahren 84. Das Ausſcheidungsfahren joll hauptjählih bei Wett- bewerben mit großer Teilnehmerzahl Anwendung finden. Die Fahrer ſtarten alle zu gleicher Zeit. Jn der zweiten Runde cheidet der lehßte Fahrer aus, au bei jeder weiteren Runde heidet immer ver leßte Fahrer aus bis nur no<h 5 Fahrer auf der Bahn ſind. Dieje fahren noch drei Runden. Sieger ijt, wer zuerſt das Zielband paſſiert. Bei ganz ſtarker Beteiligung können ouch 2 oder 3 Fahrer bei jeder Runde ausſcheiden. 85. Das Herausforderungsfahren wird wie das Verfolgungs- fahren durchaeführt. Schiedsgericht 1. Für alle Wettfahrten iſt ein Schiedsgeriht zu wählen. 2. Das Schiedsgericht hat ſieben Mitglieder und zwar ſeinen eigenen Obmann, Start-Schriftführer, Start-Zeitnehmer, Ab- laſſer, Ziel-Zeitnehmer, Zielrihter und Ziel-Schriftführer. 3. Für die Ordnergruppe wird ein Obmann gewählt und je no den Erforderniſſen für die zu beſeßende Stre>te die Ordner in gut ausreihender Anzahl. 4. Der Schiedsgerihts-Obmann und der Ordner-Obmann haben ſtets als verantwortlicher MWettfahrtausihuß zu amtieren gegenüber dem Bunde und der Oeffentlichkeit lung aller Vorbedingungen für die glatte Abwidlung der Wett- fahrten auf Grund der Bundes-Wettfahrordnung. 6. Einſprüche gegen die Entſcheidungen des Schiedsgerichts ſind an den veranſtaltenden Sportausſ<huß zu rihten. Die Ihriftlihe Begründung muß jofort mit eingereicht werden. [| 7. Das Schiedsgericht hat das Recht, Fahrer, die bei früheren | Wettfahrten gegen die Bundes-Wettfahrordnung verſtießen, oder gegen die Anweiſungen der Ordner handelten, von der Startliſte zu ſtreichen. — 98 — | | 5. Dem Wettfahrtausihuß obliegt die Sorge um die Erfül- nein Eu EEE GES — — 0000 — IE L'I — 1 — nv19 y 601 aplpng ‘uaß111alsnv B1(p11 ua(p19149 QUn u9g1021(pD (pan -- Sunugogd EGT: ‘129uv ‘(6 uoa jvlu19 19C uv addn1ßSs11G 121a[lun HOpluunyg— aagramag nu1214 Pıl uaajau 1101 “ NDR, “ ua1(v10g-UdgvII9- tus 108g true. et Wohnung = » = D > = Vorname Zuname Ai © Hoe Der Bundesgenojje Die Mannihaft der Ortsgruppe beteiligt jih an dem Wettbewerb im Der Bundesgenoſſe — die Mannſchaft erhielt die Fahrt-Nummer ‚ hat die Strede in -. Minuten Sekunden gefahren und fam als ...... dureh das Ziel. Obmann des Schiedsgerichts Dru>ſchr. 105 Ç blau — 1— 1,12. 31 — 0000 Durch Streichen und Schreiben rihtig ausfertigen. 0000 — If ‘¿rT — I — nv19g g £01 2p[pn1@ ‘Anwlsnvzaodg 212494 z((pvu 120 u214114 uaq “royjoglunxag 190 11110499 U2119 ‘uuvugG 12g u2u1a 410429 ua1(p112gsÿun112 95 uazS1z1alaßsnv 1210 Uu2Q 10 — ‘Udl[v] uag1oaI(p[121un 1(p112DS5Qa1pD -Wv [9 9G woa gun ualnıd Bunwunzlinzaogen 210 Anu uu vu - 9G 12T — ‘uüayninfsnv quamunzlurax0gn nvuaß uaIv]dwoaîg 1210 ul 11119 2lp113nag qun ua(p1914D (pang S1(p112B5Q91(PD 520 asaynldıapo woa ‘4111 uaq10m yyozlaßglol uynleasbungsgg spa 191pırgaaıps 190 uorpıaag uaa pou qjvgol ı avjnwıog sug aa91ı4v02 °q0 pluuoyg 1 1900 "IL “I adduaßsjıg TG ngoL J34v$*@o ‘pluuvtG’TTI 1209 ‘]] ‘] | addnadsjıg = NGERgUN = 91402 °q0 / “luuvtG III | | 3209 ‘II “T | | | pddnadsyıg :uwnlog uogaßaßun auagatgpu 21m aBjolagugt aıqa uadunajewug UIC (pvu 1v4 1(p11295Ca1(PD SVT u911 — = = ea) lopluuoy aagaamax Yıl uagog PaJ2Wuag ET VE EUER TE uoa uagaunpladsnrz Ce 0 UNEUNUHEBAIE uargvs= -uj uw1g912M2g911295 U9C12qN stpimadsaa1pg SaQ sSUUvUgG 520 I(p11agsPUNnJ19AF MOE E EE AET EHE EPR nao e <0 II-III E TERE EE MOTTE Mp > die Beteiligung verzichteten -.---. Bewerber ---- Mannſchaften Aufzeichnung Der Auf MWertunasergebnijje Demnad) hatten ..... Bewerber Mannſchaften zu fahren Geſamt- fahren|| Name Ortsgruppe Erge an is Bemerkungen ; Min. th. 193 "D Die Einzelbewerber oder Mannſchaften erhalten ſofort nah beendigtem Wettbewerb eine vom Obmann des Schiedsgerihts dur< Unterſchrift beglaubigte Beſcheinigung über das erzielte Reſultat. Sirene sr > naher u a Werfungsbeftimmungen für Motorradfahrer 86. Sn allen Ortsgruppen, wo 5 Motorradfahrer dem Bunde angehören, müſſen dieſe zu einer Motorradfahrer-Abteilung der Ortsgruppe zuſammengeſhloſſen werden. 87. Motorradfahrer, die bereits Mitglied einer Ortsgruppe oder Abteilung ſind, müſſen als ordentlihe Mitglieder der Motor- fahrer-Abteilung geführt werden. 88. Die Motorradfahrer ſind, ſolange ihre Zahl in den Orts- gruppen ni<t groß iſt bezirksweije zu einer Gruppe zuſammen- zufaſſen. 89. Jeder Gau hat einen Motorſport-Obmann zu wählen. Diejer gehört dem Gaujportausihuß an. “ Dasjelbe gilt für die Bezirke. Ausfahrten. 90. Als Ausfahrten der Motorradfahrer gelten alle von den Abteilungsverſammlungen beſchloſſenen Touren, die niht über einen Tag und 400 Klm. Geſamtſtre>e hinausgehen. 91. Die Abfahrt zu den Ausfahrten erfolgt mögli<ſt von Stellpläßen, die in niht ſtarkem Verkehr liegen, um Verkehrs- todungen zu vermeiden, Es fann in Abteilungen gefahren wer- en, nahdem vorher das Ziel odex der nächſte Haltepunkt ver- einbart worden iſt. 92, Während der Fahrt richtet ſih der Abſtand von Fahrer zu Fahwer nah der Fahrgeſhwindigkeit und beträgt 10 bis 50 Meter. Den Schluß bildet ſtets ein Fahrer mit einer ſ<hweren Maſchine. 93. Die Fahrgeſhwindigkeit rihtet ſi<h in geſchloſſenen Orts- teilen nah den jeweiligen polizeilihen Beſtimmungen. Auf freier Stre>e dürfen 50 Klm. Fahrgeſhwindigkeit niht über- \hritten werden. Auf Teilnehmer mit leihteren Maſchinen iſt Rückſiht zu nehmen und dos Tempo entſprechend zu verringern. 94. Vei allen Touren über 20 Klm. Einzelſtre>e find Sammel- ſtellen vor der Abfahrt feſtzulegen. == - 64. — 9. Signal-Ordnung für Motorradfahrer: In | 1. Arm hochhalten: Halt! | 2. Arm ſeitwärts auf und ab ſhwenken: Vorſiht langſam! |} 3. Arm hoc im Kreiſe [hwenfen: Aufſchließen! | 96. Bei Ausfahrten der Motorradfahrer it der Bundes- | wimpel als Erkennungszeichen mitzuführen. Bei Ausfahrten und Wettbewerben der Motorradfahrer dür- | fen andere Wimpel als der Bundeswimpel niht mitgeführt | werden. r Fe 5 A: Im übrigen gelten die Beſtimmungen wie ſie auf Seite 31 j für Radfahrer feſtgelegt ſind . Wanderfahrten Als MWanderfahrten der Motorradfahrer gelten, ohne Niüd- H ſiht auf die Teilnehmerzahl, alle Fahrten, die länger als einen | I Tag dauern und mindeitens 400 Klm. Gejamtitrede aufweiſen, | jedoh nicht länger als vier Wochen dauern. & Als beſter Wanderfahrer gilt, deſſen Wanderfahrt von läng- Bar € |! ſter Dauer iſt. Sind mehrere Fahrer mit gleiher Dauer vor- 21 handen, ſo entſcheidet der beſte Tagesdur<hſhnitt von 175 Klm. N | Wettbewerbe HAE 9 Art der geſtatteten Wettbewerbe für Motorradfahrer: Korſo- 1} fahren, Langjamfahren, Reigenfahren, Gejhidlichkeitsfahren, Zu= È verläſſigkeitsfahren, Tempoſahren, Fuchsjagen und Ballſpiele. Geſhwindigkeitsfahrten jeder Art ſind verboten. Alle Wett- Fl bewerbe jind jo einzurichten, daß Fahrer mit Maſchinen jeder ¡ Stärke teilnehmen können. Teilnahmeberechtigt ſind nur die Mitglieder, die beim Bund | als Motorradfahrer gemeldet ſind und den Motorradfahrer- beitrag bezahlt haben. | 98. Bei der Reſultatbekanntgabe darf ein Hinweis auf Fabrikmarke oder Maſchinenſtärke niht erfolgen. 99. Bei Fucsjagden darf das höchſtzuläſſige Tempo nicht überſchritten werden. Im übrigen dürfen aber alle Anforderun- gen an die Fahrer geſtellt werden. Mertungsjormulare anal: To -- gellzot — Meldezettel 107B — Br - MWertungsbericht er 107 E „ — Beſcheinigung Sn ——— ode Tempofahren der Motorradfahrer Zwed: Sicherheit in der Gejhwindigkeitihägung zu erlangen. 100. Beim Tempofahren wird eine feitgelegte Strede in ver- Ihiedenen Gejhwindigfeiten durchfahren. Beilpiel: 30 Klm. in 30-Klm.-Tempo = 60 Min. Fahrzeit, 10 Klm. in. 20-Klm.-Tempo = 30 Min. Fahrzeit, 20 Klm. in 35-Klm.-Tempo — 34 Min. 17,15 Sek. Fahrzeit. 2 Klm. in 15-Klm.-Tempo = 8 Min. Fahrzeit. 101. Die Wettbewerbe können in Geſhwindigkeiten von 15 bis 45 Klm. Stundengeſhwindigkeit ausgetragen werden. Tempofahrten über 35 Stundenkilometer dürfen nur bis 5 Kilometer Gejamtjtrede ausgeſhrieben werden. 102. Zu den Wettbewerben können Motorräder aller Stärken benüßt werden. Tachometer und Uhren ſind bei: dem Wettbewerd außer Betrieb zu ſehen. Sollte dieſes niht mögli<h ſein, ſind ſie ſo zu verhüllen, daß ein Ableſen während des Wettbewerbes nit erfolgen kann. Die Hülle iſt vom Schiedsgeriht durch Plombe, Siegella> oder dergl. ſo zu ſihern, daß ein Abnehmen während Der Fahrt niht mögli<h iſt. 103. Als Wertungsſtre>e kann jedes Straßengebiet benüßt werden, jedo< iſt längere Steigung von mehr als 1410 (107%) zu vermeiden. Rundjtreden ſind zu bevorzugen. 104. Auf der Fahrtſtre>e ſind mehrere Kontrollſtellen einzu- tihten. Das Schiedsgericht muß ſorgen, daß dieſe den Wettbe- werbern niht bekannt werden. An den Kontrollſtellen werden die Abſtände feſtgeſtellt, in welchen die Teilnehmer einander folgen. 105. Der Start der Fahrer erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung in Abſtänden von 5 Minuten. 106. Halten auf der Strede und Mitnehmen einer zweiten Perſon iſt niht erlaubt. 107. Die Wertung geſchieht na<h Zeit und Punkten. Jedes ausgejchriebene Tempo wird für ſih gewertet. Für jede ange- fangenen 2 Sefunden mehr oder weniger Fahrzeit, wie vorge- ſ<hrieben, wird ein Punkt gegeben. Der Fahrer. welcher die niedrigſte Punktzahl erhalten hat, iſt Sieger. 108. Werden mehrere Tempofahrten zu einem Wettbewerb vereinigt, ſo wird jedes Tempo für ji) gewertet. Die erhaltenen Vunkte werden zuſammengezählt. Der Fahrer, welcher die nied- rigſte Punktzahl erhalten hat, iſt Sieger. Bei gleiher Punkt- zahl entſcheidet die niedrigſte Punktzahl von der längſten Stre>e. 66 — è S | Tabelle der Fabrzeiten beim Tempofabren. | | 15 | 20 | 25 | 30 35 40 | 45 | 50 4 Std - | Etd.- | Std.- | Std.- | Stunden- | Std.- | Std.- | Std H km km km km km km km km | km [Minuten Minuten] M.Set.|Minuten| Min Set. |M. Sek. |M. Sek. |M. Sek. H 5 20 15 [DER 10 8,34,29 7,30 6,40 Be 6 24 18 14,24 12 10,17,15 9,— SEE 7,12 4 7 28 21 16,48 14 12/2211 0:30 9,20 8,24 h 8 32 24 19,12 16 12,— 10.40 9,36 ui 9 36 27 21,36 18 13,30 | 12,— | 10,48 | 10 40 30 24,— 20 15, 13202 [19 1 11 14 33 26,24 22 16,30 | 1440 | 13,12 [| 12 48 36 28,48 24 UE Y 13 52 39 31,12 26 19,30 | 17,20 | 15,36 | 14 56 42 33,36 28 21,— 18,40 16,48 I 15 | © 45 | 36. 30 230 | 0, | 18— 4! 16 48 38,24 32 24,— | 21,20 | 19,12 N 17 51 40,48 34 28.08, 25,30 | 22,40 | 20,24 BRE 1 18 54 43,12 36 30,51,.43 | 27, | 2% 21,36 I 1 19 57 45,36 38 32,34,29 28,30 22,48 EE 20 60 48,— 40 3417,16 |. 30,— 24,— 8 | 21 50,24 42 31,30 25,12 Hal ı 22 44 & ae 26,24 LARE 23 46 39,25,71 | 34,30 27,36 | 24 48 41,08,58 | 36,— 28,48 A 25 50 42,51,45 | 37,30 30,— 58,17,15 35 60 46,40 18, 49,20 50,24 51,36 92,48 54,— SIERT Zuverläffigfeitsfabren der Motorradfahrer 109. Die Zuverläjligkeitsfahrt ift eine Prüfung des Fahrers, niht der Maſchine. 110. Zuverläſſigkeitsfahrten für Kraftfahrer können in vier laſſen ausgeſchrieben werden. Klaſſe À für Fahrer mit Maſchinen über 300 cm Hubraum, Klaſſe B. für Fahrer mit Seitenwagen, Klaſſe C für Fahrer mit Maſchinen bis 300 cm Hubraum. Klaſſe D Kraftwagen. 111. Eine Auſſtellung der zu dur<fahrenden Ortſchaften wird den Teilnehmern eine halbe Stunde vor dem Start übergeben. Fahrtrihtungsangaben dur< Perſonen oder Markierungen ſind verboten. Die Geſamtſtre>e für Zuverläſſigkeitsfahrten darf 200 Kilo- meter niht überſchreiten. Dieſelbe iſt in mehrere Kontrollſtellen einzuteilen, die in der Auſſtellung, die den Teilnehmern am Start übergeben wird, benannt ſein müſſen. Außer dieſen ſind fahrende Kontrollen vorzuſehen, die die Teilnehmer auf der Strede zu kontrollieren haben. Bei einer Stre>e von mehr als 100 Kilometern ijt eine Zwangspauje von 30 Minuten einzuhalten. Die Strede ijt jo zu wählen, daß ſie nur einmal dDurhfahren werden braucht. 112. Der Start erfolgt einzeln oder in Gruppen in Abjtän- den von 2 Minuten. Mehr als 5 Fahrer dürfen nicht in einer Gruppe ſein. 113. Uhren und Tachometer können benüßt werden. Sozius- und Beiwagenfahrer ſind zugelaſſen. 114. Die Durchſchnittsgeſhwindigkeit der A-, B- und D-Klaſſe beträgt 35 Stundenkilometer, die der C-Klaſſe 30 Stunden- kilometer. A 115. Kommt ein Fahrer aus irgendeinem Grund während der Fahrt zu Fall, ſo ſcheidet er aus dem Wettbewerb aus. 116. Die Wertung erfolgt nad) Punkten. Für jede angefange- nen 2 Minuten mehr oder weniger Fahrzeit, wie vorgeſchrieben, wird ein Strafpunkt gegeben. Der Beſte iſt der, der die niedrigſte Punktzahl erhalten hat. E Es werden beide Teilitreden für fi gewertet. Beide Wer: tungen zuſammen ergeben das Geſamtreſultat. Die einzuhaltende Fahrzeit vom Start bis zur Hauptkontrolle und von der Haupt- fontrolle bis zum Ziel muß den Teilnehmern am Start befannt- gegeben werden. ? 10 Kilometer vor der Hauptfontrolle und vor dem Ziel darf die Maſchine niht mehr zum Stehen gebradht werden. Ä Haben mehrere Fahrer die gleihe Punktzahl, ſo entſcheidet die beſte Fahrzeit nah Minuten und Sekunden. SIE BE = NO Siorfofahren der Motorradfahrer Die Auſſtellung und Fahrt erfolgt bei Solomajhinen zu Zweien, bei Seitenwagenmajhinen und Kraftwagen einzeln. Ge- ſtatten es die örtlihen Verhältniſſe, ſo können Solomaſchinen in Dreier-, Seitenwagenmaſhinen in Zweier-Stirnreihen fahren, Kraftwagen alle nur einzeln. Die Kleidung beſteht aus kurzer Hoſe und weißem Hemd Mitfahrer haben ji dieſer Kleidung anzupaſſen. Im übrigen gelten ſinngemäß die Beſtimmungen für Rad- fahrer-Korſo. Langſamfahren der Motorradfahrer Die Ausſchreibung erfolgt für Fahrer ohne Unterſchied der Altersklaſſen und ohne Nüdjiiht auf die Maſchinenſtärke. Für Fahrerinnen erfolgt die Ausſhreibung geſondert. Die Länge der Stre>e beträgt 100 Meter, die Breite für Solomaſchinen 1 Meter, für Seitenwagenmaſchinen 1,60 Meter. Steigung und Gefälle dürfen für die Stre>e niht benüßt werden. Im übrigen gelten die Beſtimmungen, die für das Langſam- fahren der Radfahrer feſtgelegt ſind. Geſchicklichkeitsfahren der Motorradfahrer Die Fahrbahn iſt 1 Meter breit. Die zu fahrenden Uebungen müſſen in der Ausſchreibung bekanntgegeben werden. Es müſſen wenigſtens 10 Uebungen aus- geſchrieben werden. Die Wertung erfolgt na<h Zeit und Punkten. Für jede ausgeführte Uebung werden 3 Punkte gegeben. Uebungen, die niht vollſtändig ausgeführt wurden, werden nicht gewertet. Für Fußabſeßen werden in jedem Fall zwei Strafpunkte in Abzug gebracht. Ueberfahren der Linie und Stehenbleiben des Motors be- deutet Ausſcheiden aus dem Wettbewerb. Sieger iſt, wer die kürzeſte Fahrzeit und die meiſten Punkte aufweiſt. Ï Uebungen für das Geſchi>lichkeitsfahren der Motorradjahrer. 1. Eine auf einem Tiſh aufgeſtellte vierſtellige Zahl iſt zu merken, um ſie am Ziel auf eine Tafel zu ſchreiben. 2. Drei verſchiedenfarbige, an einem Pfahl aufgehängte Ringe ſind abzunehmen und nach ihrer Farbe (rot, weiß, grün) an die in Abſtänden von 3 Meter ſtehenden glei<hfarbigen Pfähle wieder aufzuhängen. ‘ ag 3. Ein gefüllter Waſſereimer iſt vom Pfahl abzuhängen, mit- zunehmen und auf einem 5 Meter davon entfernten Plat ab- zuſtellen. 4. Ein auf einem Tiſch ſtehendes, bis auf 2 Zentimeter an den Rand gefülltes Waſſerglas iſt mitzunehmen und auf einem 5 Meter davon entfernten Tiſh abzuſeßen, ohne Waſſer zu ver- ſchütten. 5. Einen Ring von einer re<ts ſtehenden Stange nehmen und auf einer links ſtehenden Stange wieder aufhängen. Ent- fernung von Stange zu Stange 5 Meter. 6. Einen 5 Meter Durchmeſſer meſſenden Kreis links fahren. 7. Einen 5 Meter Durchmeſſer meſſenden Kreis rechts fahren. 8. Durchfahrt dur< aufgeſtellte Kegel ohne dieſelben umzu- werfen. Der Abſtand von Kegel zu Kegel in der Fahrtrihtung beträgt 1,5 Meter, in der Breite 75 Zentimeter. 9. Auf einem 3 Meter langen und 25 Zentimeter breiten Brett fahren ohne herunterzufommen. 10. Einen auf einem Tiſh liegenden 45 Zentimeter langen Stab wegnehmen, mit dieſem einen Ring von 5 Zentimeter Durchmeſſer abſtehen und den Stab mit dem Ring auf einen da- hinterſtehenden Tiſh ablegen. Der Ring wird durch eine Klam- mer an einer 1,5 Meter über dem Boden geſpannten Schnur ge- halten. 11. Eine 3 Meter lange Leiter mit runden Sproßen über- fahren. 12. Eine die Fahrbahn verſhließende Tür öffnen und hin- durhfahren. 13. Eine 6 Meter lange und 25 Zentimeter hohe Wippe über- fahren. 14. Bon einer lintsjeitig ſtehenden Stange einen Schirm ab» hängen, aufjpannen, wieder zumadhen und redtsjeitig aufhängen. Motorradreigen Motorradreigen werden wie Schulteigen gewertet. Siehe NadiporthHandbud Seite 71 bis 73. Sahrfläde: für Vierer- bis Achter-Reigen nicht größer als 16 mal 20 Meter, für Reigen mit mehr als $ Fahrern niht größer als 20 mal 28 Meter, nicht Heiner als 18 mal 25 Meter. Die Fahrzeit für jeden Neigen beträgt 6 Minuten. Die Kleidung der Fahrer einer Mannſchaft muß ein- heitliche Sportkleidung ſein. EEE, Ss 20 Motsorradballipier Eine Mannſchaft beſteht aus drei Fahrern und zwar einem Tormann und zwei Spielern. Aufſtellung. Der Tormann nimmt Auſſtellung links vom Tor, die zwei Spieler 10 Meter von der Mittellinie und je vier Meter links und re<ts von der Längslinie. Das Spielfeld iſt 30 mal 60 Meter groß. Das Tor 2 Meter hoh und 6 Meter breit. Die Spielzeit beträgt zweimal 6 Minuten und zwei Minuten Bauje nah Halbzeit. Die Partei, die den An ſt o ß hat, wird dur< Los beſtimmt. Bei jedem Anſtoß muß die Gegenpartei 10 Meter vom Ball ent- fernt ſein. Der Ball darf nur mit den Füßen getreten werden. Das Abfangen mit der Hand iſt nur dem Tormann erlaubt. Kopfſtöße ſind geſtattet. Ballgröße 25 Zentimeter. Bei einem Ausball wird der Ball auf der Stelle, wo er das Spielfeld verlaſſen hat, 3 Meter von der Spielfeldgrenze herein- gelegt. Anſpiel hat die Gegenpartei. Das Anfahren des Gegners wird mit einem Strafſchlag, u Wiederholungsfall mit Ausihluß des betreffenden Spielers eitraft. — R - I > N RE Þ E \ 4 5 BR DE > 2 == a en FE N rare — Tee, RT 2 ZA 7 ve af Be FE rt Saaltadiporf Schul-Reigenfahren, Kunſt-Reigen- u. Kunſt-Radfahren Saalradſport iſt Kunſt- und Kraftleiſtung. Und zwar von einzelnen Fahrern ſowohl ols auf von vielen ge meinſam. Welcher andere Sportzweig läßt uns au< noh ſo eigen- artige Leiſtungen gemeinſamen harmoniſchen innig-feſten Zuſam- menarbeitens von vielen Köpfen und Geſtalten an einer ſhonen Aufgabe ſehen, wie der Saalradſport? Kein anderer. Sol<h |höne ahtunggebietende Ergebniſſe jolidariihen Zuſammenwirkens im Arbeiten und Denken, wie z. B. bei einem Kunſtradreigen, ‘naht zur der Saalradſport mögli. Unbeſtreitbar iſt es, daß durch eine eifrige Pflege des Saal- ports eine Ortsgruppe nit nur im eigenen Otte, ſondern au< in der Umgegend in den Reihen der Wrbeiterjportler dauernd ſteigendes Anſehen gewinnt. Noh mehr. Eine auf dem Gebiete des Saalſports hervorragend tätige Mannſchaft wird im Bezirk und Gau Vorbild werden und ſ<hließli<h wird die Ortsgruppe, welche den Saalſport am tatkräſtigſten fördert, in allen Orts- gruppen unſeres Bundes gerühmt Einen derartig guten Ruf kann eine Ortsgruppe aber nur dur eine jahraus jahrein unermüdli<he Sportarbeit ihrer Saal- mannſchaften gewinnen. Dieſe Arbeit wird aber au< mit dauernd freudigem Eifer geleiſtet, denn die Mannſchaften wiſſen, ſie fin- den Beachtung. Anerkennung und Unterſtüßung. Der Vorſtand und die Mitglieder der ſaalſporttreibenden Ortsgruppen leiſten die von den Saalfahrern gewünſchte Hilfe und Unterjtügung aud) jederzeit gern, weil ſie die Ueberzeugung haben, daß ein reger Caaljportbetrieb die Werbefraft der Ortsgruppe erhält und ſomit eines der beſten Mittel zur Erreichung der Ziele unſeres Bundes iſt, Vertungsbeifimmungen für Reigenweitbeiverbe Zwed: Hebung des Saaltadjportes. 117. Jeder Fahrer iſ innerhalb der Gattung eines Wettbe- werbs nur einmal teilnahmeberehtigt. Runjtreigenfahrer dürfen an Schulreigenwettbewerben nicht teilnehmen, jedoch it ihnen Die Beteiligung an Shmud-, Steuerrohr-, Einrad- und Yarbenreigen geſtattet. Geſtattet iſt ferner die Beteiligung der Shul- und Kunit- teigenfahrer am Kunjtfahren, Radball und Polo. Radballipieler können gleichzeitig aud) Radpolojpieler, nicht aber zugleich Teil nehmer am Zweier- und Dreier-Radball- oder -Polo ſein. 118. Die beim. Wettbewerb zu verwendenden Saalräder dürfen niht weniger als 26er Ueberjegung haben (1 : 1). Die Ueber- fegung bei Straßenrädern darf niht niedriger als 56 (1 : 2) ſein. M AN Ir Im Saalſport-Wettbewerb um Meiſterſchaften dürfen nur Mannſchaften mit Friſhauf-Rädern ſtarten. Ausgenommen davon ſind die Räder, die vor Inkrafttreten der Beſtimmungen 1932 vorhanden waren oder gebraucht beſchafft worden ſind. 119. Als Sättel ſind nur normale Touren- oder Fabrif- Steigerſättel zugelaſſen. Die Sattelmitte darf ſenkreht niht über die Hinterachſe hinausragen. 120. Mindeſtens vier Wochen vor dem Wettbewerb muß die zahlenmäßige Anmeldung eingereiht ſein, und der feſtgeſeßte Einſatz bezahlt werden. Mindeſtens aht Tage vor dem Wettbe- werb muß das namentlihe Verzeichnis mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Bundesnummer füx die Teilnehmer und die Reigenzei<hnung im Maßſtab von 5 mal 6 Zentimeter für das Uebungsfeld eingereiht ſein. Mannſchaften, die dieſen Beſtim- mungen nicht nacdhfommen, ſcheiden aus dem Wettbewerb aus, desgleihen die Mannſchaften, welhe die Uebungen in anderer Reihenfolge fahren, wie in der Reigenzeihnung angegeben iſt. 121. Reigenzeihnungen ſind bei der Meldung, die Mitglieds- bücher bei der Austragung der Meiſterſchaften ordnungsgemäß vorzulegen. Nah dem Wettbewerb ſind die Reigenzeihnungen oe fort ven Kahrwarten zurüdzugeben, bei Rıotejten nach Erledigung derjelben. 122. Die Meldung eines Erſatfahrers iſt zuläſſig, dieſer darf aber einer höheren Reigenart oder Klaſſe niht angehören und auch nicht bei demſelben Wettbewerb in einer anderen Mannſchaft beteiligt ſein. Eine Mannſchaft gilt als dieſelbe, wenn vom Bezirks- bis zum Bundeswettbewerb bei einer Zweier- bis Vierer-Mannſchaft niht mehr als 1 Fahrer, bei einer Sechſer-Mannſchaft niht mehr als 2 Fahrer und bei einer Achter-Mannſchaft niht mehr als 3 Fahrer erſeßt worden ſind. Bei der Austragung der Gaumeilterihaft wird, wenn ein Mitglied den Bezirksmeiſtertitel errungen hat aber inzwiſchen aus dem Bunde ausgeſchieden iſt, der nä<hſte Anwärter zur Aus- tragung der Gaumeiſterſchaft zugelaſſen. 123. Eine gemiſhte Mannſchaft iſt einer Herren-Mannſchaft gleih zu werten. 124. Fahrer und Erſatzfahrer einer Mannſchaft dürfen nur ein und derſelben Ortsgruppe oder Abteilung angehören. 125. Die Zuſamnmenlegung von mehreren in ſi<h geſchloſſenen Mannſchaften iſt bei Vorführungen von mehr als Neuner-Reigen geſtattet. 126. Das Reigenfahren iſt die Vorführung zuſammen- hängender Uebungen einer Anzahl Fahrer auf einer abgegrenzten Fläche unter Benugung des gewöhnliden Yahrrades oder von Saalmaſchinen. Bd Das Neigenfahren wird eingeteilt in: A) Shulreigen, bejtehend in allen Vorwärtsübungen im Sattel ohne Sitveränderungen, ohne Einzelhalten, ohne beidhändiges Loslaſſen des Lenkers, ohne Rüdwärtsfahren und ohne Gteiger. In der erſten Hälfte der Fahrzeit eines Schulteigens dürfen nur Grundformen der Züge, in der zweiten Hälfte fönnen andere Uebungen gefahren werden. Schulreigen, die gegen dieſe Beſtimmungen verſtoßen, ſheiden aus der Wertung aus. B) Kunſtreigen, beſtehend in allen Fahrübungen, bei denen das Verlaſſen der Pedale niht erlaubt iſt, aber ſonſt alle dem Fahrer möglichen Uebungen zuläſſig ſind. Ueber- gang zu Steuerrohxrſiß iſt niht geſtattet. C) Steuerrohr-Reigen, beſtehend in allen Fahr- übungen bei denen das Verlaſſen des Steuerrohres ſowie auch der Pedale niht erlaubt iſt. Der Aufſtieg muß ohne Hilfsmittel auf der Fahrfläche erfolgen. D) Einradreigen, beſtehend in allen Fahrübungen, bei welchen aber das Verlaſſen des Sattels niht erlaubt iſt, wenn die Räder mit Sattel verſehen ſind. Einradreigen auf Eiffelrädern von 2 Meter und höher gelten als Sonderklaſſe, werden aber wie Einradreigen gewertet. 127. Die Größe der Fahrfläthe joll nicht mehr betragen als für Vierer- bis Achter-Reigen 10 mal 12 Meter, für Reigen mit mehr als aht Fahrern 12 mal 16 Meter. Sie darf aber niht fleiner als 9 mal 11 bezw. 11 mal 15 Meter ſein. Die Begrenzung und Einteilung der Fahrflähe iſt auf dem Fahrboden kenntlih zu machen. ; 128. Die Fahrdauer darf die vorgejhriebene Zeit nicht überſteigen. Sie beträgt für alle Reigen auf Saalmajhinen 6 Minuten, bei Benügung von Stragenrädern 7 Minuten. 129. Die Wertung der Ziffer 1 (Aufbau) und 2 (Fahren) erfolgt am Ende jeder Minute, bei Ziffer 4 (Schwierigkeit) hin- gegen wird jede Uebung gewertet. Die Wertung beginnt ſobald alle Fahrer auf der Fahrfläche ſind, auf ein Zeihen des Schieds- gerihtes. Mit Ablauf der vorgeſchriebenen Fahrzeit wird die Wertung eingeſtellt. S<hulreigen. : 1. Aufbau: Zuſammenſtellung u. Folge d. Uebungen bis zu 5 P. 2. Fahren: Tempo, Haltung, Sicherheit, en . bis zu5 P. 3. Ohne jed. hör- u. ſihtb. Kommando gefahr. ſtets Zuſhl. 5 P. Beim Kunſtreigen, Steuerrohr-Reigen und Einrad-Reigen außerdem noh für 5 OMIC er re Se bis zu 40 P. gefahren auf Straßenmaahinen . . . . .. . bis zu 40 $. Bei Austragung der Meilterjchaften darf nur mit vollen Punkten gewertet werden. Bei Punktgleichheit entſcheidet das Los. Il. I I | | | | EHRE RAR EET AE e tte m AS 1830. Die Schwierigkeit iſt geſtaffelt und in folgende Stufen eingeteilt: Für Kunſtreigen auf Saalmaſchinen. 1. Stufe: Uebungen freihändig . bis zu 5 Pft. 2. Stufe: Uebungen im Steiger mit Lenkergriff bis zu 10 Bft. 3. Stufe: Uebungen im Rüdwärtsfahren . . . bis zu 15 Bit. 4. Stufe: Uebungen i. Steiger vorwärts freihänd. bis zu 20 Bit. 5. Stufe: Uebungen i. Steiger rüdw. Lenfergriff bis zu 25 Pkt. 6. Stufe: Uebungen i. Steiger rüdwärts freihänd. bis zu 30 Pkt. 7. Stufe: Uebungen einzeln Rüdwärtsfahren . bis zu 35 Bit. 8. Stufe: Uebungen einzeln Steiger vorwärts . bis zu 40 Spt. Für Kunſtreigen auf Straßenmaſchinen, 4. Stufe: Uebungen mit Lenkergriff : SDIS GU OPEN 2. Stuſe: Uebungen oh. Lenkergr. zu zweit o. mehr bis zu 10 Pft. 3. Stufe: Uebungen ohne LZenkergriff einzeln . bis zu 15 Pkt. 4. Stufe: Uebungen im Mehrrüdwärtsfahren . bis zu 20 Pkt. 5. Stufe: Uebungen im Stand einzeln . .. bis zu 25 Pft. 6. Stufe: Uebungen im Steiger vorwärts . . . bis zu 30 Pkt. 7. Stufe: Uebungen Einzelrü>wärtsfahren . . bis zu 40 Bft. Für Steuerrohrreigen. 1. Stufe: Hebung. vorw. zu zweien od. mehr m. Vorderradgr. 5 BP. 2. Stufe: Uebung. vorw. zu zweien od. mehr freih. bis zu 10 Pkt 3. Stufe: Uebg. zu zweien od. mehr rü>w. m. Vordradgrx. bis 15 P. 4. Stufe: Uebg. zu zweien od. mehr rüd>w. ſreihänd. bis zu 20 P. 5. Stufe: Uebungen einzeln vorwärts mit Griff bis zu 25 Pkt. 6. Stufe: Uebungen einzeln vorwärts freihändig bis zu 30 Pkt. 7. Stufe: Uebungen einzeln rü>wärts mit Griff bis zu 40 Pft. Für Einradreigen, 1. Stufe: Uebungen vorwärts zu zweien oder mehr bis zu 10 P. 2. Stufe: Uebungen rü>wärts zu zweien oder mehr bis zu 20 P. 3. Stufe: Uebungen einzeln vorwärts . . . . bis zu 30 ®. 4. Stufe: Uebungen einzeln rüdwärts . . . . . bis zu 40 P. 131. Kunjtreigen ſind in 2 Klaſſen eingeteilt und zwar: Klaſſe B mit Uebungen bis zur Schwierigkeitsitufe 3, Klajje A mit Uebungen der Schwierigfeitsitufen 1 bis 8. Kunſtreigen der Klaſſe B dürfen nur Uebungen der Schwie- rigkeitsſtufen 1 bis 3 enthalten. Kunſtreigen der Klaſſe A können die Schwierigkeitsſtufen von 1 bis 8 enthalten. Sollten die Stufen 1 bis 3 in den Reigen niht enthalten ſein, ſo muß die Mannſchaft wenigſtens mit der Schwierigkeitsſtufe 4 beginnen. Das Fahren nur einer Schwierig- kfeitsſtufe, ſowie der Uebergang zum Steuerrohrſiß im Kunſt- reigen iſt niht erlaubt. 132. Eine Mannſchaft, die bei gleihen Wettbewerben dreimal in Klaſſe B als beſte Mannſchaft hervorging, muß in Klaſſe A aufrüden. ENGE Fahrerinnen, die im Schulteigen dreimal die Gau- oder Bundesmeilterjchaft erreichten, müjjen in die B-Klaſſe der Kunſt- zeigen aufrüden. 133. Einradreigen müjjen mit Schwierigfeitsitufe 1 beginnen. Bei Einradreigen jind in jeder Schwierigfeitsitufe mindeſtens fünf Uebungen zu zeigen. 134. Farbenreigen werden wie Schhulreigen gewertet, für gute Hefamtwirfung der Farbenzuſammenſeßung können bis zu fünf Bunfte Zuſhlag gegeben werden. Die Farben dürfen duch Schärpen, Kleidung oder Bänder um Ausdru> gebracht werden. Bänder, die in die Räder einge- [lo<hten werden, dürfen niht breiter als 6 Zentimeter ſein. Schmudreigen werden wie Schulreigen gewertet. Außerdem werden für Shmud bis 5 Punkte gegeben. Dasjelbe gilt für KRojtümreigen. Farben- und Schmudreigen können Runjtreigenübungen ent- halten, die Schwierigkeit wird aber nicht gewertet. 135. Die Höchſtpunktzahl beträgt bei Shulteigen auf Saaltädern . . . . 65 Punkte Schulreigen auf Straßenrädern . . . 75 Punkte Far enr igeu een er Rüuntte Schmudreigen Se 70 Punkte Runjtreigen RI. B auf Saalrädern . . 80 Punkte Runitreigen Kl. B auf Straßenrädern . 90 Punkte Kunitreigen Kl. A auf Saalrädern . . 105 Punkte Runjtreigen Al. A auf Straßenrädern . 115 Punkte Steuerrohr- und Eintadreigen . . . 105 Punkte 136. Für jeden Reigen gelten als Regel 25 Uebungen. Für jede Uebung weniger wird das Aufbauergebnis um einen Punkt zurückgeſetzt. 137. Pendelübungen gelten als eine Uebung. Iede Uebung muß eine volle Runde gefahren werden. 138. Eine Mannſchaft, die infolge Raddefekt den Reigen ab- bricht, Hat noch vor dem Verlajjen der Fahrfläche die Startleitung davon in Kenntnis zu jegen und ijt dann zum nochmaligen Start berechtigt, wenn Räder und Bereifung vor dem Gtart in einwand- freiem Zuſtand waren. 139. Wenn von einer Ortsgruppe mehrere Mannſchaften an den Wettbewerben beteiligt ſind, darf nur eine Mannſchaft an erſter Stelle in der Reihenfolge der Wettbewerber ſtehen. 140. Die einzelnen Reigenarten eines Wettbewerbes, wenn ſih ſelbiger auf mehrere Tage ausdehnt, ſind an einem Tage durchzuführen. Fe eng Re (9 A ah 2 | nn u N een ner engsten ni HIE EEES nn EEE EEE EEE EEE N 7: F NS E a > 3 SERIE Beſtimmungen für Reigen-Schieösgerichte 141. Bei allen Schulteigen - Wettbewerben beſteht das Schiedsgeriht aus dem Obmann, vier Schiedsrihtern und dem Zeitnehmer. Bei Kunjtreigen-Wettbewerben kommen no<h zwei Schiedsrichter Hinzu. Der Obmann wird vom Bundes-, Gau= oder Bezirfs-Sportausihuß beitimmt, Das Schiedsgeriht wählt aus feiner Mitte einen Schriftführer. 142. Als Schiedsrichter jollen nah Möglichkeit nur aktiv geweſene Saalſportler beſtimmt werden. 143. Beim Zujammentritt eines Schiedsgerihts hat vor der Wertung ſtets eine Sißung ſtattzufinden, in welcher jedem einzel- nen Schiedsrichter die Ziffer, nah der er zu werten hat, mitge- teilt wird. 144. Die Wertung wird folgendermaßen durchgeführt: Bei Schulreigen werten je zwei Schiedstihter nad) Ziffer 1 und 2 (Aufbau und Fahren) und der Obmann nad Ziffer 3 (Kommando). Bei Kunjt-, Einrad- und Steuerrohr-Reigen werten außer- dem zwei Schiedsrichter nah Ziffer 4 (Schwierigkeit). Seder Schiedsrichter muß unparteiiih nad) beitem Wiſſen und Gewiſſen ſeine Wertung vornehmen, für alle muß es gleich ſein, welcher Wettbewerber es iſt, deſſen Leiſtungen ſie zu bewerten haben, nur die Leiſtungen zu beurteilen iſt ihre Aufgabe. Das Wertungsverfahren 145. 1. Die Wertung für Aufbeu und Fahren erfolgt am Shluß jeder, vom Zeitnehmer befanntzugebenden Minute, jedoh wird bei jeder Uebung in das betreffende Feld ein Kreuz oder Strich gemacht. Für gute Folge der Uebungen und guten Aufbau, oder bei guter et und Tempo ein Kreuz, für jchlehten Aufbau, oder Unſicherheit und Fehler beim Fahren ein Strich. 2. Am Ende jeder Minute wird die entſprehende Punktzahl in die Spalte für Minutenergebniſſe eingetragen. 3. Am Schluß der Wertung werden die Minutenergebniſſe zuſammengezählt und auf den Reigenwertungsſchein rehts unten eingetragen, 4. Dieſe Ergebniſſe von beiden Schiedsrichtern werden in den Schein für MWertungsergebnijje in die dafür vorgedrudten Spalten eingetragen. 5. Beide Ergebniſſe werden zuſammen gezählt und die Summe in die nächſte Spalte eingetragen. 6. Dieje Zahl durch zwei geteilt ergibt den Durſchnitt und [omit das Endreſultat für Aufbau oder Fahren, welches in alte für Durhſchnilt einzutragen iſt. 7. Bei Wertung der Schwierigkeit wird jede Uebung wertet und die Punktzahl in das für jede Uebung beſtimmte d eingetragen (und zwar von oben nad) unten für jede Mi- te in eine Spalte für fidh). 8. Diefe Bunfte werden nad Beendigung der Wertung von n na< unten zuſammengezählt und dur<h die Anzahl der ungen geteilt, das ergibt die Minutenergebniſſe und zwar ſo- fe wie der Reigen Minuten dauern darf Dieſe Minuten- [ebniſſe werden zuſammengezählt, alſo querüber und dur) die ¡ahl der Minuten geteilt. 9. Das erzielte Ergebnis von jedem der beiden Schiedsrichter ird in den Schein für Aufzeihnung der Wertungsergebnijje in alte Punkte untereinander eingetragen. 10. Weitere Berechnung erfolgt wie für Aufbau und Fahren. 11. Die Ergebnijje der einzelnen Schiedsrichter find genauen rgleihen und Kontrollen zu unterziehen. 12. Die Schiedsrichter Haben genaue Abſtufungen in den ein- Inen Schwierigfeitsgraden zu unterjheiden und dementiprechend Wertung vorzunehmen. Die in den Wertungsbejtimmungen gegebenen Punktzahlen ſind Höchſtpunktzahlen. Es iſt nur mit nzen Punkten zu werten. Meldezettel “m2 sonen Some Amteletlnen. zum Wertungsfahren es a „meldet jich hiermit eine -Mannichaft (Ainzugeben Schulreigen, Runitreigen-Mannjchaft uſw.) unjerer Ortsgruppe an. Der Einja von ME anbei. © Die Mannſchaft beteiligt ih am Wettbewerb für yo. 4er, ber-, der- Reigen 12. Klaſſe 13. 14. ‚ven 15. Unterſchrift : ’ ale Wohnung: Durch Streihen und Schreiben richtig ausfertigen. Drudicr. 102 A, weiß — II — 1.21.31 — 0000 EEE RI a Messe ae IE = Dee mem. 0000 — "TE SET — I — Mom — g 207 plpnıg ‘An(plsnv1104D 212494 Upyu 120€ uayııq usa ‘1a4]v4[uv12a5919Mm3291129F 199 umogog uau1a ‘s1(p112ÿ5Ca1(pD 520 uuvuggıag Hauıa 4jnGag uarpıragsbungzagg Uardıy2ajaßsnn 191Q0 ug Uog — ualloy uagıaıplaayun jpiaadsgqgapgunlag loa qun ualnıd yoguallımad Hunwwipusaagan oıq An uuvugg 19 wojnintsno quamumwmaasgn nvuab uaavjduarg) 1919 ul NH apıımaq qun wpRNS pınq sapi1adsgqaWpg saq aaıynlylıaps woa Ylı uagıom yyazyloönlel Fuyynlorsbungagg soq aarpıısqaıps uaujafua 199 UP uaq You ajvgo| ’ı auynwıog sog | 5 26 A4y08 H D Bunupıadax ‘(pluuv1(g ‘18129 ‘o -uau ‘DG -quaßng‘T11 “1 “1 addn18511G __( Nv Sunu(p12L2g@; ‘wluuvy@ ¡16290 0 zua VG #QuabnS “TIT“II“T adán18511G uunplag uagaßaßuv quagazl(pou 21m oBßjol1qvN 2190 uadungjauug uaga (pvu 1v( 1(p112PSCa1(PD SVT uaylopluunyg (pl uagvg 120QJauaG = wv 19311v(928917 ADS w gaaaagyzagg uag aagn ar TP1I9gSPUN1199F Aufzeichnung der Wertungs-Ergebrifje Auf die Beteiligung verzihteten .......... Mannſchaften, demnach Hatten ...........Mannjhaften zu fahren. Es fahren | 1. Nufbau 2. Fahren-Tempo| 3. | 4.Schwierigkeit | Ge- Beide | Durch- Beide |Durdh-| Ohne Beide | Durch-| ſamt- Be- Drisgr. | | Punkte | zuſam. |ſchniti Bunfle | zuſam. ſchnitt | Kom. | Punkte zuſam. | ſchnitt [punkte | merkg. Schiedsr. diedst. | NMIEDSE |Schiedsr. | = \Sciedsr. A [Schiedsr. Schiedsr. | 5 er BEE ; EAN TID CNE ROS Obmann Unterſchriften der Schiedsrichter: i i Die Mannſchaften erhalten ſofort nah beendetem Wettbewerb eine vom Obmann des Schie dsgerichts dur Unterſchrift beglaubigte Beſcheinigung über die erzielten Reſultate. Reigen: Wertungsichein von dem Schiedsrichter 1 — 2 Wertung in... 193 )rtsgruppe : ; . Fahrt Nr Aufbau Fahren - Reigen Schwierigkeit Klaſſe [1.12.13 14 |5. 16.7. 18 [9 |} |. Uebung | | 2 ae, E Uebung {Uebung 5 Uebung 6. Uebung (. Uebung 8. Uebung i | Quer- Ylüänuten= | Ergebniſſe | | | | Summe Geteilt durch | | | Zahl der | | | | Uebungen | Querſumme geteilt dur<h Anzahl der Minuten ergibt Punkte Schiedsrichter.. Druſchr. 102 C weiß Beſcheinigung Mannſchaft der Ortsgruppe. i . über die Beteiligung am -Reigen- Wettbewerb am AAN EZE 2.193 Ausgejchrieben von. se Gau, Bezirk, Ortsgruppe - gemeldeten Mannjdaften haben ............... Mannjhaften gefahren und erzielte mit... ..... Bunften die .......... Stelle im Wettbewerb. SERDETL-: ACID Auf der Rückſeite Vordru> zum Einſchreiben der Namen ſämtlicher Fahrer der Mannſchaft Dru>ſchrift 102 D weiß. — I — 1.12.32 — 0000 ET die Wertung bei Kunſifahrer-Vettbelverben Kunſtfahrer werden eingeteilt in Klajie A und B. Zur Klaſſe A werden die Fahrer gezählt, die ohne perſönliche Entihädigung bei Feſtlichkeiten fahren, zur Klaſſe B die, die ¡egen perſönliche Entſchädigung bei Feſtlichkeiten fahren. 137. Der Wettbewerb kann ausgeſchrieben werden für Einer- unſtfahren oder Zweier-Kunſtfahren oder Gruppen-Kunſtfahren. Es ijt zu verjtehen unter: a ein Fahrer auf einem Rade, Zweier-Kunſtfahren zwei Fahrer auf einem Rade, Gruppen-Kunſtfahren mehr als zwei Fahrer -auf einem Rade. Beim Zweier- und Gruppen-Kunſtfahren müſſen während der ¡anzen Fahxzeit alle Fahrer auf dem Rade ſein. 138. Die Wettbewerbe dürfen nur mit Niederrädern ohne Hilfsmitteln und ohne Hilfe dur< Perſonen ausgetragen werden. Der Sattel für Kunſtfahrer kann aus Holz oder ſonſtigem Ma- ¡erial ſein, darf aber niht größer ſein als ein Saalmaſchinen- ſattel. Aufſtiege dürfen nur an den Radachſen befeſtigt und nicht länger als 9% Zentimeter jein. Die Ueberjegung fann beliebig ein. Veränderungen am Rad (Lenker abnehmen, Rad zerlegen uſw.) während des Wettbewerbes ſind niht erlaubt. 139. Fahrdauer für alle Arten 6 Minuten. Mit Ablauf der vorgeſchriebenen Fahrzeit wird die Wertung eingeſtellt. Für je 30 Sekunden mehr werden 0,5 Punkte vom Geſamit- ergebnis abgezogen. F 140. Für Einer-Runitfahren müjjen 3 Pilihtübungen vor- geſhrieben werden. Jn dieſem Falle jind die Pilihtübungen in der Yusihreibung anzugeben. Die Wertung erfolgt nad) Minuten folgendermaßen: 1. Haltung und Sicherheit . . . . bis zu 5 Punkten 2. Folge u. Zuſammenhang d. Uebungen bis zu 5 Punkten 3. Schwierigkeit der Uebungen . . bis zu 10 Buntten Höchſtpunktzahl: 20 Punkte. 1. Für das Kunſtfahren ſeßt ſi<h das Schiedsgeriht aus einem Obmann, je zwei Schiedsrichter für Sicherheit, Shwierig- teit und Folge der Uebungen und einem Zeitnehmer zuſammen. 2. Die Wertung für Sicherheit ſowie Folge der Uebungen geihieht am Schluß jeder Minute. Die Punktzahl wird in der Spalte für Minutenergebniſſe eingetragen. & 3. Die Minutenergebnijje werden zuſammengezählt und dur ſe<s (Minuten) geteilt. Dieſes Ergebnis von beiden Schieds- rihtern wird auh zuſammengezählt und durd) zwei geteilt, 4. Die Schwierigkeit wird beim Kunſtfahren gewertet wie beim Kunſtreigen, auh ſo bere<net. 6° HA MWerfungsichein von dem Schiedsrichter 1 — 2 Wertung in am 193 Ortsgruppe Fahrt Nr. Haltung u. Sicherheit Kunſtfahren Folge der Uebungen ſas Schwierigkeit (Nichtzutreffendes durchſtreichen) e 0 St HOLO | | | . Uebung : ana 3 TO . Uebung 5. Uebung ». Uebung . Uebung . Uebung Minuten- Ergebniſſe Geteilt dur< Zahl der | Uebungen | | Querſumme geteilt dur< Anzahl der Minuten ergibt Punkte Schiedsrichter Druckſchr. 103 C roſa NS Querſumme a nannte 0000 — 18211 — ' — dvlor — g €01 alplpnıg “Anplsnounodg a Ippu aaq ayııq 29Qq ‘1911v}[uv19-5919Mm291427 120 juulojag uauıa ‘53(p112ÿ5 Calp saq uuvugg aaq uauıa 17uGag uaypiaogsbungzagr uarbıyaalaßsnn 1019 uaq uox ualloy uautprakısyun IpIIadSqaıpS-MuDlag woa qun ualnıd loguallımad Bunmwigwarsgan 31€ Anu uuvugG 13 — uaynintsno quawmwmmusaagn nouad usauzdward 1929 u 11199 apıyınaq qun uaP1a179 Pınq SIWIIaadsaaı pH 520 1931(n11111(PD woa Yı uagqıom yyoyloßzloj yuynlaashungagg soq aayyısaaıpo uaujaguıd 19q uarpıaax usa you ajugol ‘ı aujnwıog} SUg | 4 ‘116242908 M H Fe Up -ıgoljlung SIC 2UDIG } GS 1900 addnıbsyıg ‘36-1490 URL agolylung SIC IUV) 11G 12C0 addnıdsnGg :uwunlag uagadaßun quagazpou 21a BJoLıgoL 1a uadungpowug usa You 04 IPIRWdSKNPOH sUg uadán18511G — 12919M2@ pi uagvg PaJ2uag addnıdsng ul mg. RSI uoa uagau(plaßsn1n, COTS AS EEES uv u92}1v(28g915 les 59Q SUUDWUIG S9Q S121(P115Cal(PD 59q 11 gI9M 39179 AF UIC 12gn mir 30shunTıas fende e dur< uaıgolslung-uaddnıg iht zus Aufzeichnung der Wertungs-Ergebrifje Auf die Beteiligung verzichteten Bewerber, demnach hatten Bewert er zu fahren Es fahren Ortsgruppen Sicherheit Beide | Durch- | Punkte |¿uſamm.| \<hnitt Folged. Uebung. Beide | Durch- Punkte |;uſamm | ſ{nitt Ge- ſamt- punkte Schwierigkeit N Veide | Durch- Sciedsr.i 2 A Sthiedsr.1| 9| Schiedsr.1| : 2 Schiedsr.1 9 Scyiedst.l| 9) „ Al Schiedst.1 9 Schiedsr.1 > Schiedsr.1 9 Schiedsr.1 9 Sdiedst.i O 193 Obmann Be- merfung. Reigenzeichnen für Wettbewerbe Die Wettbewerbe im Reigenfahren ſind Prüfungen. Die hiedsgerichte Haben dabei zu prüfen und zu beurteilen: 1. das Können der Reigen-Mannjhaften und 2. die Fähigkeiten der Saal-Fahrwarte. Der erſte Zwed> der Prüfungen bei Reigen-Wettbewerben t wichtig für die Mannſchaft und ihre Ortsgruppe. Der zweite Zwe > iſt von allergrößter Wichtigkeit für den ezirf, den Gou und den ganzen Bund, denn dur< die Prüfung < den Wertungsbeſtimmungen unſeres Bundes werden aus n guten die beſten Fahrwarte herausgefunden, die beſten igenlehrer entde>t. Dieſe guten Lehrer wirken ohne weiteres er ihre Ortsgruppe hinaus und ihnen kann man au< die Auf- be zuweiſen, für den ganzen Bezirk zu wirken. Die Fähigkeiten der Fahrwarte lernen die Schiedsrichter tens fennen dur das, was ſie ihren Mannſchaften gelernt ben. Doch dadurch lernen ſie nur die tüchtigen Praktiker kennen. ‚er die Feſtſtellung, ob ein Fahrwart auh die Theorie des igenfahrens wirklid ganz beherrſcht, fönnen ſie nur machen, nn eine Zeichnung des Reigens eingereiht iſt. Die Fähigkeiten er Fahrwarte lernen die Schiedsrichter alſo zweitens kennen durch die eingereichten Zeichnungen. Hieraus folgt, wie es notwendig iſt, daß bei den Ausſchrei- ungen von Reigen-Wettbewerben die Einreihung von Zeih- ingen der Reigen vorgeſchrieben wird. Danach kann das Schieds- eriht, das ſei nebenbei erwähnt, au< prüfen, ob rihtig gefahren wurde, was eine ſehr gute und notwendige Uebung für alle undesgenoſſen iſt, die ſi< in dem Amte des Schiedsrihters aus- bilden wollen. Hiernach iſt feſtzuhalten: Die ſhärfſte Prüfung z. B. beim lusfahren von Meiſterſchaften der Bezirke und Gaue können die Schiedsgerihte nur dann vornehmen, wenn ſie niht nur die Fahr- leiſtungen der Mannſchaften, ſondern au< die Fähigkeiten der Fahrwarte im NReigenzeichnen und danach die theoretiſhen Kennt- niſſe der Fahrlehrer prüfen. Bei dieſer Wichtigkeit des Reigenzeichnens ſollte in allen Bes zirken dafür geſorgt werden, daß den Gaalfahrwarten des Bezirks Gelegenheit zum Neben im Reigenzeichnen geboten wird. Wir ARE haben Bezirke im Bund, die fi rühmen können, viele Fahrwarte zu haben, die auf dem Gebiete des Reigenzeichnens ausgezeichnet und flott arbeiten. Dieſe Fertigkeit haben die Bundesgenoſſen niht im Handumdrehen erworben, ſie haben ſie vielmehr erwor- ben dur fleißiges Ueben. Die Fragen: Wo? Wie? ſollen die Fahrwarte die Arbeit des Reigenzeichnens erlernen, können dur< den Hinweis beantwortet werden, daß man die Möglichkeit zur Aneignung dieſer Fertig- feit auf verjhiedenem Wege ſchaffen kann. Am vorteilhafteſten iſt es, des Zeichnens fundige Bundesgenofjen für diefe Miühe- waltung zu gewinnen. Gelingt das niht, dann findet man ſicher überall einen Lehrer, der dieſe Aufgabe übernimmt und zur Zu- friedenheit ausführen fann, jobald er nah Nüdjprade mit den Sahrwarten erfahren hat, worauf es Hauptjählidh anfommt. Aber auch dann gilt für die Fahrwarte, aller Anfang iſt ſhwer und mit zwei oder Drei Unterrichtsſlunden wird eine genügende Fertigkeit noh niht errei<ht. Es müſſen dazu kommen: Fleißige Selbſt- übungen. - Auch die Schiedsrichter müſſen ſi<h das ſagen laſſen. Das Schiedsrichteramt verlangt ſtilles fleißiges Studium unſerer Wer- tungsbeſtimmungen. Dies Erfordernis beachten viele Bundes- genoſſen niht, die eine Aenderung unſerer Wertungsbeſtimmun- gen verlangen. Weil irgend ein Schiedsgeriht einmal Fehler machte, meint man, der Fehler iſt in den Wertungsbeſtimmungen zu Juden Das ijt oberflählid. Die Fehler bei Wertungen ent- ſtehen meiſtens durch Nichtbeachten der klaren Beſtimmungen Alle, au< geänderte oder ganz neue Beſtimmungen erfordern Studium, um richtig danach arbeiten zu können. Einen „Nürn- berger Trichter“, mit dem man die Kenntniſſe ins Gehirn füllen fann, gibt es nit. Deshalb müjjen die Schiedsrichter niht nur die Wertungsbeſtinimungen gut kennen, ſie müſſen vielmehr auh noh das Reigenzeichnen kennen lernen. Mit dieſem Wiſſen aus- gerüſtet, können ſie bei Wertungen die Leiſtungen der Fahrer und Fahrwarte gewiſſenhaft prüfen und richtig beurteilen und dadurh zur Förderung unſeres Saalſports beitragen, was ihre Hauptauf- gabe iſt. 3 gt Radſpíele Saalrxadball — Raſenradball — Radpolo Der Ball iſt Mittel zum Zwed, nämlich zu dem vor den nad: ſtehend veröffertlihten Wertungsbeſtimmungen für. Radballſpiele angegebenen Zwed>e, Geiſt und Körper zu jhulen. Dazu ſind die Radballſpiele hervorragend geeignet, und der jüngſte Zweig des ſhönen Radſports darf darum niht als ein „Spielen nur mit dem Ball“ eingeſhäßt werden. Spannende Aufmerkſamkeit iſt not- wendig, ſ{hnell muß das Gehirn arbeiten, raſh müſſen Entſchlüſſe gefaßt und in demſelben Augenbli> mit Händen, Beinen und Rad ausgeführt werden. Das weiß jeder Sportler, und der Laie ge- winnt dieſe Erkenntnis beim Zuſchauen ſehr bald. So iſt es aud) erklärlih, daß ſi<h die Radballſpiele bei der- Bevölkerung einer immer größer werdenden Beliebtheit erfreuen. Die hier folgenden Spielbejtimmungen enthalten aud) die für die Mannſchaften unſeres Bundes geltenden Spielregeln. Bildliche ei ver Redballjipiele im Bundeslehrbud für Gaal- ahrer. Spielordnung, Wertungsbeitimmungen und Shielrenein für Radjpiel-Wettbeiverde Radballſpiel und Radpoloſpiel Zwed: Erzielung von Geiltesgegenwart und Fahrgewandtheit. 148. Die Wettſpiele dürfen im Freien und im Saale zum Austrag kommen. 149. Meiſterſhaftsſpiele können für die Ortsgruppen nur die Bezirks-Sportausſchüſſe, für die beſten Mannſchaften der Bezirke nur dice Gau-Sportausſchüſſe ausſhreiben. Spielzeit für Zweier- und Dreier-Radball 2 mal 6 Min., Sechſer-Radball 2 mal 15 Min. und 5 Min. Pauſe. Dieſelben Zeiten gelten auch für Radpoloſpiel. Wird unentſchieden geſpielt, fällt der Entſcheid dur<h den nädjten gültigen Torihlag. 150. Mannſchaften mit je 2 oder 3 Mann fann jede Ortsgruppe in beliebiger Zahl aber ausnahmslos aus vollſtändig anderen Fahrern bilden. Jede Mannſchaft muß ihren Obmann und einen Erſaßmann wählen. 151. Die Zujammenjegung einer Mannſchaft mu ß bei Vor-, Zwiſchen- und Entſcheidungs]ſpielen eines Wettbewerbes genau dieſelbe bleiben. Beim Ausſcheiden eines Spielers tritt der Er- ſaßmann ein. Scheidet beim Zweier-Radball oder -Polo ein Ne weiterer Spieler aus und iſt der erſte Spieler niht jpielfähig, ſo hat die Mannſchaft auszuſcheiden. > 152. Hat eine Ortsgruppe mehr Spieler als zu einer Mann- ſhaft gehören, dann ſind Spiel-Abteilungen zu bilden. Die Einteilung der Mannſchaften erfolgt nah der Spielfertigkeit in erſte, zweite, uſw. 2er- oder Jer-Mannjhaft oder aud) nach dem Alter. Beſte Spielfertigkeit für die Wettſpiele iſt nur dur< die Bildung feſter Mannſchaften zu erreichen. 153. Das Spielfeld muß deutli<h gezeihnet, re<te>ig und mögli<hſt groß ſein: für 2er- und 3er-Mannſchaften niht Kleiner als 11 mal 14 Meter. Hinter den Torſeiten muß 50 Zentimeter freier Raum bleiben. 154. Die Markierung Mitte des Spielfeldes, Mittellinie, Tor- linie, Ecballſhlagmarke, und Torfeldlinien (eine Linie 1,50 Meter vor dem Tor und von dieſer Linie zu den Torpfoſten) ſowie die Teilpunkte 2,50 Meter vor den Torlinien müſſen den Spielern und Spieltihtern dauernd deutlich erfennbar ſein. 155. Das Radpolo- Spielfeld ijt mit einer gejählojjenen mindeſtens 15 Zentimeter hohen Holzeinfajjung abzugrenzen und muß den für Ballſpiele beſtimmten Maßen entſprechen. 156. Das Spielgerät hat der Veranſtalter zu ſtellen. Für alle Teile müſſen Rejervejtüde zur Stelle ſein. Der Durchmeſſer der genau fugelrunden fejt gefüllten Bälle muß für Radball 15 Zentimeter, für-Radpolo 9—10 Zentimeter betragen. Mit Luft gefüllte Bälle oder Bälle aus Holz oder mit Holgkern werden nicht benußt. Die Nadpolojhläger haben einen 95 Zentimeter langen Stiel ohne Schlaufe, an deſſen unterem Ende ſih ein zirka 17 Zentimeter langer leiht gebogener Holzkloß im Quadrat von 312 mal 3% Zentimeter befindet. Die Räder können mit beliebigen Felgen ausgejtattet wer- den, — bei Holzfelgen müſſen die Reifen aber gut aufgekittet ſein — Befeſtigung mit Iſolierband iſt erlaubt. Das Tragen und Anbringen von körperverleßenden Banda- gen und dergleihen am Rad und Spieler iſt verboten. Torbreite bei ZWweier- und Dreier-Radball und Radpolo- ſpiel 1,50 Meter, die Torhöhe 2 Meter. 157. Die erzielten Tore werden gezählt, aufgeſchrieben und in die Spieljheine eingetragen, jedod nur zu Kontrollzwe>en der Sportausſhüſſe und zur Feſtſeßung der Spielfolge bei na<hfolgen- den Spielen oder ſpäteren Wettbewerben. 158. Die Spielberi<t- Formulare ſind genau auszufüllen und zwar eins während des Spiels für den Spielleiter. Eine Abſchrift bekommt der Wettſpiel-Veranſtalter, eine weitere der nächſthöhere Sportausſ<huß. 159. Es werden zwei Spieljheine über jedes Spiel aus- geſtellt. Es erhält jede Mannſchaft einen. zer le Spielregeln 160. 1. Das Spielen muß in ruhigjter und rüdjichts- vollſter Weiſe verlaufen. Durh Sprehen und Rufen der Spieler wird das Spiel für die betreffende Mannſchaft ungültig. — Ein- ſprüche gegen Entſcheidungen des Spielleiters geſchehen nur dur< Heben der Hand oder des Schlägers. Proteſtieren dur<h Worte bedingt ſofortiges Ausſcheiden aus dem Wettbewerb. 2. Beim Spielanfang, nah Halbzeit und nach jedem gültigen Tox, liegt der Ball in der Mitte des Spielfeldes. 3. Die Spieler nehmen links vom Tor neben dem Rade Auf- ſtellung, in der Weiſe, daß die Hinterräder die Spielfeldlinie be- rühren. Bei Spielbeginn und Halbzeit muß das Aufſißen an der Torlinie geſchehen. Bei s3er-Mannſchaften iſt der dritte Fahrer ſtets nur Tor- wächter. Seine Auſſtellung während des Spieles iſt ſeitli<h vom Tor, er darf die Mittellinie nicht überfahren. Für Spiele im Saale dürfen Mannſchaften mit mehr als drei Fahrern nicht ge- bildet werden. Wettſpiele von zwei Spielern gegenein- ander ſind nicht geſtattet. 4. Den Anſchlag zu Spielanfang und Halbzeit entſcheiden die Parteien dur<h das Los, ſo daß zu jeder Halbzeit eine andere Partei den Anſchlag hat. Wird der Ball während des Spieles über die Grenzlinie des Spielfeldes oder an die Einfaſſung ge- Ihlagen, jo wird der Ball an der Ausichlagitelle, 50 Zentimeter an des Spielfeldes, gelegt und die Gegenpartei hat An- ſhlag. 5. Verſuchter Anſchlag gilt als Anſchlag, Direkter Torſhlag iſt gültig. 6. Schlägt ein Spieler den Ball über die eigene Torlinie, oder geht der Ball dur<h Berührung mit dem Rade ‘oder Fahrer über die eigene Torlinie, jo wird ein Edball gegeben. Wird hierbei kein Tor verwa1:delt, ſo geht das Spiel weiter. 7. Beim Ausball, Freiball und Strafball muß der Gegner 2 Meter vom Ball entfernt ſein. 8. Der Ball darf nur mit dem Rade geſhlagen werden. Bei allen Radballſpielen darf nur der Torwart, bei Zweier- Spielen der Fahrer, der dem eigenen Tor am nächſten iſt, den Ball mit der Hand abwehren. Ein dadur<h erfolgtes Selbſttor muß für gültig erflärt werden. Beim Dreier» und Sehjer-Radballipiel darf nur der Tor= wart im Strafraum die Bälle abwehren. Schlägt ein anderer Spieler im Strafraum den Ball, wird ein Strafball gegeben. Bei Verſtößen kann der Spielleiter, wenn es ein einwand- freies Tor gegeben hätte, aud) Tor entſcheiden, wenn niht, iſt ein Strafihlag zu geben. 92 9. Fällt ein Spieler bei einem Torſchlag, infolge des Schla- ges vom Rade oder berührt mit dem Fuß den Boden, bevor der Ball die Torlinie paſſiert hat, ſo iſt das Tor ungültig. Fällt er dureh Behinderung des Gegners, jo gilt das Tor. 10. Berührt ein Spieler während des Spieles mit einem Fuß den Boden, jo hat er bis zur Torlinie zurüd zu gehen. Außer dem Torwächter iſt es keinem Spieler geſtattet, während des Spieles längere Zeit auf einem Plat zu halten. Torwächter gibt es nur bei Mannſchaften mit drei und mehr Spielern. 11. Kleine Vergehen werden mit Freilhlag, unfaires Spiel mit einem Gtrafihlag, im Wiederholungsfalle mit einer Ver- warnung und Verweiſung vom Spielfeld beſtraft. Der Spieler, der den Strafball jhlägt, muß 2 Meter vor dem Ball anfahren. Bei E>ball links haben jämtlihe Spieler der ſtraffälligen Partei re<ts geſtaffelt neben dem Tor zu ſtehen und umgefehrt bei Edball reits. 12. Bei einem Strafihleg wird der Ball auf den 2% Meter- punft gejegt, die ſtraffällige Partei muß hintereinander geſtaffelt Itehen und nur ein Spieler darf mit der Berührungsfläde des Vorderrades die Torraumlinie berühren. Der Strafſhlag muß direkt auf das Tor erfolgen. 15. SZalfhes Anjpielen, oder unberedhtigtes Schlagen des Balles wird mit einem Freiſhlag beſtraft, derſelbe wird an der Stelle ausgeführt, wo er verwirkt wurde. 14. Ein Dreier-Radball- oder Radpolo-Spiel kann in der zweiten Halbzeit no<h mit zwei Spielern einer Partei, ein Sedhjer-Radballipiel mit vier Spielern einer Partei zu Ende ge- führt werden. 15. Signale: Rurzer Pfiff: Spielanfang. Ein langer Ent Unterbredung. Zwei Pfiffe: Gültiges Tor. Drei Pfiffe: Ha zeit und Schluß. 16. Die Unterbrehung des Spieles erfolgt ohne weite- tes, wenn der Spielleiter einen Torſhlag für zweifelhaft Hält oder ein Spieler mit der Entſcheidung des Leiters niht einver- ſtanden iſt. Gegen die na<h Anhören der Spieler gefällten Ent- \heidungen des gejamten Spielgerichts ſind Einſprüche niht mehr zuläſſig. Das Spiel wird um die zur Beratung gebrauchte Zeit verlängert, Spielregeln für Sechſerradball 161. Das Spielfeld iſt 20 Meter breit und 60 Meter lang. Die Spielfläche muß dur wenigſtens 6 Fahnen abgeſte>t ſein, R zwar an den vier E>en und in der Mitte der beiden Längs- eiten. Der Torraum iſt drei Meter breit und 1,50 Meter tief. Das Tor iſt 3 Meter breit und 2 Meter hoch. 93 — Zum Spiel wird ein 20 Ctm. großer Luftball verwendet. Die Raſenradball-Mannſchaft beſteht aus ſehs Spielern und zwar 3 Stürmer, 2 Verteidiger und einen Tormann. Die Auſſtellung der Spieler iſt folgende: Der Tormann nimmt ſeitli< vom Tor Auſſtellung. Die zwei Verteidiger ſtehen je 3,50 Meter links und c<ts von der Längslinie und 9 Meter von der Torlinie entfernt. Die drei Stürme r verteilen fi folgendermaßen: Se einer links und re<ts 8 Meter von der Längslinie, der dritte auf der Längslinie; alle drei 10 Meter vom Ball entfernt. Beim Anpfiff ſißt alles auf und die Stürmer fahren nah dem Ball. Ueber den Anſhlag entſcheidet das Los. Die Vertei- iger halten ſi< in ungefähr 6 Meter Entfernung hinter der stürmerreihe, um bei etwaigen Durhbruh der Gegenpartei den Zzall abzufangen und der Stürmerreihe wieder zuzuſpielen. Die Verteidiger dürfen niemals vor die eigene Stürmerreihe fahren, aud) nit die Aufitellungslinie der Stürmer von der Gegenpartei überfahren. ! Die Stürmer dürfen auf der eigenen Gpielfeldhälfte nicht ber die Aufitellungslinie der Verteidiger zurückfahren. Bei der egenpartei Dürfen fie bis an die Torlinie fahren. Beim Rojenradballipiel darf der Torwädter den Ball mit Hand abmehren. Fällt ein Spieler während des Spieles vom Rad oder be- hrt er mit dem Fuß dcn Boden, jo darf er den Ball nidi (agen, bevor ein Schlag von der Gegenpartei ausgeführt wurde. Im übrigen gelten die Beſtimmungen, die für Zweier- und cier-Radballſpiele feſtgeſeßt ſind. Radpoloſpiele 162. Das Schlagen mit dem Worder- oder Hinterrad ijt ver- boten, das Abfangen des Balles jedo< erlaubt. 5 Der Spieler ijt nur jhlagberechtigt, wenn er ſi< links von dem Ball befindet. Eine Ausnahme gibt es nur für den Ueber- handihlag rückwärts, diejer Schlag kann rechts vom Balle erfolgen. Jeder Rüdihlag, mit Ausnahme des Ueberhandſchlages, iſt ver- JOtEN, x ___ Der Ball darf nur mit der Schmalſeite des Schlägers ge- ſ<lagen werden, das Abfangen des Balles mit der Breitſeite des Schlägers iſt erlaubt. Der Schläger darf beim Schlag niht über Echulterhöhe geſ<hwungen werden. Das Dribbeln des Balles, d. H., den Ball ohne zu jhlagen, mit dem Schläger neben dem Hinterrad herzutreiben, ilt erlaubt. Verliert dieſer Spieler den Ball in der gegneriſhen Spielfeld- hälfte, ſo muß er ſih ſofort hinter die Mittellinie, geſchieht es in Erle der eigenen Spielfeldhälfte, muß er fi) bis an die Torlinie zu- rü>begeben, um wieder Schlagberehtigung zu befommen. Während des Spieles ift das Stüten auf den Schläger ge: ſtattet. Im übrigen gelten die Beſtimmungen, die für die Rad- ballſpiele feſtgelegt ſind. Spielzeit: Siehe 149. — Spielfeld: Siehe 159. Das Spielgericht 163. 1. Das Spielgeriht bilden ein Spielleiter und vier Spielrichter. 2. Der Spielleiter hat keinen beſtimmten Plaß, wo er fih während des Spieles aufhält, er begibt fi ſtets dorthin, wo er das Spiel am beiten beobadhten fann. Er bejtimmt allein über Beginn, Unterbrehung und Ende des Spiels und hat alle Anordnungen ſowie jeden gültigen Torſhlag laut auszu- rufen. Die Anordnungen des Spielleiters haben alle Beteiligten während des Spieles anzuerkennen. Richtig na< Ziffer 160 er- hobener Einſpruch muß ſofort Beachtung finden. 3. Bon den GSpielrihtern haben Schriftführer und Zeit- nehmer ihren Plat diht an der Grenze des Spielfeldes bei der Mittellinie. Die zwei anderen Spielrichter haben ihre während eines Spieles unveränderlihen Pläße Hinter den Toren diht an der Spielfeldgrenze und überwachen die beiden Tore. Die Spiel- rihter haben Aeußerungen zu den Spielern und Zuſchauern zu unterlaſſen, ſie müſſen Mundpfeifen beſißen und haben das Recht damit bei Verſtößen das Spiel zu unterbreden, um die Ent- iheidung des Spielleiters oder des Spielgerihts herbeizuführen. Die E©pieleinteilung 164. Die Spielfolge (oder Spieleinteilung) beſtimmt das Spielgeridht. (Beiſpiel: Von fünf gemeldeten Mannſchaſten erhält die als beſte bekannte Mannſchaft Me Bezeichnung A, darauf ſarai B, C, D und E. Zu ſpielen ſind: zwei Vorſpiele, ein Zwiſ<hen- ſpiel, das Entſheidungsſpiel. Für die Vorſpiele wird die Reihe halbiert in A BC und D und E. Es fpielen aber nicht die vermutlih gleih guten Mannjhaften zufammen, fondern A mit D, B mit E. Von den zwei Siegern der Vorſpiele ſpielt dann im Zwiſchenſpiel der erſte in der Reihe oder der beſte mit C, der zweite Sieger der Vorſpiele ſpielt dann mit dem Sieger dcs Zwiſchenſpiels das Entſcheidungsſpiel. In Vor- oder Zwiſchenſpielen unterlegene Mannſchaften ſcheiden endgültig aus dem Wettbewerb aus. Vor- und Zwiſchen- ſpiele dürfen zu einer dafür in der Ausihreibung angegebenen oder nahträglih feſtgeſeßten Zeit ſtattfinden. Die Bezirksmeiſterſhaften im Radball und Radpolo können dur<h Serienſpiele ausgetragen werden. — I — unas g por ıplpmng An(plsnvz1049-5111L2@ 120 £ ‘16 ‘1211v}(UvI19-]01>|1329F 120 JWu0J99 7 316 ‘124112112149 120 TL ‘11G D4agq uarpiragjaıdg uarbıraajaßsnn 192Q uaq uog — "uallvy uagıarplaayun JPLISBTNdS-uvlag woa qun ualnıd Hoquallımad Bunwmungluaaaganr 210 Anu 121121139149 12€ — 'uayninfgnv Auaogn nvuod uaımjdustg 422g u Hlııp93 Apıyynda Qun wopuaug gaınq 5s1(p112ß121&9 saa aaıynlylııpg wog Ih a0pnwıog sog 316:344vL nr 6 qua FT 8 GI TI | | ßunu prt N RZ 3 Be as Men 1Uvwpluuv1 TIT 39C0 TT “] go qun addnıdsjıg 16:3340L ER Hopluungg ‘TIT 3990 TI “7/90 qun ad>na1ß 51G u RE PAJIWUIQ ars aalaıq En, allvıy= aaf 29q uaylopluunyg anl (adán18511G ‘31122 ‘nvg) : uoa vaganpladsız u deren Auſzeichnung der Spielergebniſſe Es ſind erforderli< Vorſpiele Dur das Spielgericht feſtgeſtellte Reihenfolge für die erſten Zwiſchenſpiele Vor- | Es Tore Es SE] | % Beer & il | ſpielen] R ſiegte TM | ſptel | “Nr, | einzeln | zuſ. Nr. x — — 1. wie bei den | | Borjpielen | Fahrtnummer | wie bei den Vorſpielen CE Erſte Zwiidenjpiele BE weite Zwilhenipiele Tore ; :„r Esiptelt. Tore einzeln zul. pier Nr. einzeln 1. Entiheidungsipie 5 | Spielleiter Unterſchriften der vier Spielrichter Jede Ma yaft erhält eine vom Spielleiter dur< Unterſchrift beglaubigte Beſcheinigung über ihre Teilnahme mit dem Ergebnis jo= fort nad jedem Borz, diijhen= und Entjheidungsjpiel ausgehändigt. Die Spieleinteilung bei Radball- u. Radpolo-Wettjpielen Boripiele | Zwiſchenſpiele | | Zweite | | | mt = | Entſcheidungsſpiel Erſte Einreihung nad) bereits befannter Spielfertigfeit und | Einteilung für die Vorſpiele | Zahl I Mannſchaften Zahl der erfor- derlichen Spiele Mannſchaften Es bleiben Mannſchaft | Es bleiben _| Mannſchaft. Es ſcheiden aus Baht Es ſcheiden | @ aus Mannid Es bleiben | ® Mannſchaft. Es ſcheiden ausMannidh DO DD | OA Ga BBT NIN _ DO DO) DO | DO Du MU mw TITO TD COSO STAT =O zo ol nol m>|m>|O>|0>| >> —n = 1 Sa=zcooaaand do | >| mm AT 2 4 5 6 7 8 9 10 n = FENEN 7 XD RA-N-O co DO | D Bee — N ELER ER | BE ER E A SEZ | EEE RER TON L> O7 NETE <- WW a OI => ND es === © Die Einreihung für die Zwiſchenſpiele geſchieht au<h nac den in früheren Wettſpielen und in den eben ausgetragenen Vorſpielen erzielten Ergebniſſen, wobei die Punktzahl maßgebend iſt ; bei gleicher Punktzahl kommt die Torzahl no<h mit in Betracht. — Die Mann- haften behalten ihre Bezeichnung und Fahrtnummer von den Vor: Ipielen für alle folgenden Spiele. Für Spiel-Wettbewerbe liefert der Bund drei auf grünes Papier gedrudte Scheine und zwar Meldezettel, Spielbejheinigungen und Spielberichte. Lettere find auf den Seiten 96 und 97 wiedergegeben. gg Spielfeld für Zweier: uud Dreier: Stadball: und ¿Radpoloſpiele r Torlinie Tor {m mb Ekball- Torplatz marke Bere, y Strafschlag Mittel=| linie Y Y 2 & Zn Mittelpunkt IN Strafschlag 0.23 Im Torplatz| 15m lm p Y Torlinie 05m ge x jerliete A le > Eckballs _ Eee, Eee E Fkball Ch 15m marke eat 7 Xe - 35 m->—- 35 m- »X Zwei Verteidiger DreiStürmer DS = & ni — > Um 3 Se IR & 3 = © Um zei 2 > O © er © «qd D Dr @ = e & Ra & & A & 8 u = 3 St a & © a BV = S o O a :S Um Zwei Verteidiger Im > 35m ->- - - ------ Allgemeine Proteſiordnung 147. 1. Alle Proteſte ſind ſofort am Tage des Wettbewerbes an den veranſtaltenden Sportausſ<huß zu rihten. Die ſchriftliche Begründung ilt ſofort mit einzureihen. Bei Gaubundwettbe- werben ſind die Proteſte an den Gaujportausihuß einzureichen, in weſſen Gau die Veranſtaltung ſtattfindet. Proteſte über Fahrfläche, Spielgerät und Spielfeld müſſen vor Antritt erhoben werden und ſind ſpäter niht mehr zuläſſig. 2. Der Obmann des Sportausſhuſſes beruft ſofort am Tage des Wettbewerbes die Schiedsrichter zu einer Sihßung ein. In derſelben müſſen beide Parteien vertreten ſein. Stimmrecht in dieſer Sißung haben der Obmann, die be- * treffenden Spartenvertreter des Sportausſchuſſes und die Schieds- rihter. Als Obmann in der Sißung fungiert der Vorſißende des Sportausſchuſſes. 3. Sit die proteſtierende Mannſchaft, bezw. der Fahrer mit dem Entſcheid niht einverſtanden, teh ihnen die Berufung on D INNEN Sportausſhuß zu. Deſſen Entſcheidung iſt end- gültig. 4. Bei der Einreihung des Proteſtes muß ein Proteſtgeld von 2 MÉ. pro Fahrer, jedo<h wenigſtens 6 Mk. bezahlt werden. Wenn der Proteſt anerkannt wird, iſt das Proteſtgeld zurü>zu- zahlen. Das Proteſtgeld wird niht zurü>gezahlt, wenn während der Verhandlung der Proteſt zurü>gezogen wird. 5. Eine vom Schiedsgeriht ausgejprohene Disqualififation iſt von dem zuſtändigen Sportausſhuß zu beſtätigen oder aufzu- heben. Wettbewerber und Veranſtalter, die eine ausgejprohene Disqualifikation oder ein Startverbot nicht beachten, fönnen aus dem Bunde ausgejhlojjen werden. Siehe auh Seite 51, Ziffer 47 und Seite 92, Ziffer 160, Abſ. 1. Schiedsrichter Für jeden Wettbewerb iſt ein Schiedsgeriht einzujegen. Dieſem dürfen nur Schiedsrichter angehören, die die Schieds- rihterprüfung beſtanden haben und im Beſiß eines Schiedsrichter- ausweiſes ſind. Die Ausbildung der Shiedsrichter kann dur< den Bun- des-, Gau- oder Bezirks-Sportausſhuß erfolgen. Die Prüfung der ausgebildeten Schiedsrihter und die Ausſtellung des Schiedsrichterausweiſes darf nur der Bundes- oder Gauſportausſ<uß vornehmen. Die Prüfung muß erneut abgelegt werden, wenn neue Wer- tungsbeſtimmungen feſtgelegt ſind. Späteſtens ein halbes Sahr nad) Herausgabe des Nadjporthandbuhes mit neuen Bejtimmun- jen müſſen die Prüfungen abgelegt und neue Schiedsrichteraus- veije ausgeitellt ſein. Der Shiedsrihterausweis fann ausgeitellt werden ür Saaljport oder Straßenjport oder für beide Sportarten. Der Shiedsridhter muß mit allen für unjeren Sport- betrieb feſtgelegten Beſtimmungen auf das beſte vertraut ſein, damit er ſeine Entſcheidungen ſiher und gere<ht fällen fann. Vor :llem muß er unparteiiſh jein, um ein Urteil einwandfrei ab- ¡eben zu können. Für den Schiedsrichter darf die Perſon des Wettbewerbers keine Rolle ſpielen, für ihn müſſen immer nur die Leiſtungen maßgebend ſein, die er zu bewerten hat. Das Schiedsrichteramt iſt eine Vertrauensfunktion. Niht nur dem Veranſtalter ſondern au<h dem Wettbewerber gegenüber muß der Schiedsrichter beſtrebt ſein, das in ihn geſeßte Vertrauen dur< gerechte und unparteiiſhe Wertung und Entſcheidung zu reht- fertigen. Auf keinen Fall darf ſih der Schiedsrihter dur<h Aeuße- rungen des Publikums beeinfluſſen laſſen. Das Publikum kennt zum großen Teil unſere Wertungsbeſtimmungen niht und lobt oft Leiſtungen, die gar niht lobenswert ſind, während wirklich gute Leiſtungen gar nicht beachtet werden. Für den Schiedsrich- ter dürfen ſtets nur unſere Beſtimmungen maßgebend ſein. Hält er ſih bei ſeinen Entſcheidungen an dieſe, ſo wird er Freude an [einer Tätigkeit haben und Aerger und Verdruß bleiben ihm er- ¡part. — 102 — Sonſtige Radſpiele Die hier angeführten Spiele ſollen dazu dienen, bei Aus- fahrten, während des Aufenthaltes im Freien, zur Unterhaltung beizutragen. Dieſelben können ohne große Vorbereitungen und mit leiht zu beſhaffendem Spielgerät ausgeführt werden. Das Eierfahren. Das Spielgerät beſteht außer dem Rad aus einem mögli<ſt flahen Löffel und einem ausgeblaſenen &. An Stelle des Eies kann au< eine Kugel oder ein kleiner Gummiball verwendet werden. Es wird eine furze Fahrjtrede abgejtedt und am Ende der- ſelben ein Stab in der Erde befeſtigt. Die Spieler nehmen in eine Hand, die aber gleichzeitig auch den Lenker mit halten muß, den Löffel, auf dieſen wird das Ei bezw. die Kugel oder der Ball gelegt. Die Spieler verjuden jo jchnell! wie möglich die vorgezeichnete Stre>ke zu durhfahren, ohne das Ei zu verlieren. Am Ende der Strede müſſen ſie um den Stab herum wieder zurü>fahren. Fangball. Zu dieſem Spiel wird nur ein niht zu großer Ball benötigt. Die Spieler fahren In einem Kreiſe und haben darauf zu achten, daß mögli<ſt glei<hmäßige Abſtände eingehalten werden. Der Ball wird von dem erſten Fahrer in die Höhe und etwas nad) hinten geworfen. Der Hintermann muß den Ball auf- fangen. Gelingt der Fang, wird der Ball von ihm nah hinten geworfen und der Nächſte muß auffangen uſw. Wer den Ball niht fängt, muß ausſcheiden. Es gibt au<h noh verſchiedene andere Arten dieſes Spieles. Zum Beiſpiel kann der Ball auh über den Kreis hinüber dem gegenüberſahrenden Spieler zugeworfen werden. Dieſer wirſt den Ball dem Hintermann desjenigen Spielers zu, von dem er den Ball erhalten hat. Oder auch auf folgende Art: Es fährt nur ein Fahrer. Dieſer wirft den Ball etwas ſhräg na<h vorn und muß denſelben ſelbſt wieder fangen. Wer dies am häufigſten fertig bringt, hat ge- wonnen. Plahtzmieten. Das Spielgerät bejteht aus einer Anzahl einen Meter langen Holzſtäbe, an deren Stelle aber au< Ruten benüßt wer- den fönnen. An dieſem Spiel kann ſi<h immer ein Fahrer mehr beteiligen als Stäbe vorhanden ſind. Angenommen es ſind 15 Stäbe zur Stelle. Dieje werden in einem Kreis in Abſtänden von 2% — 103 — Meter in die Erde geitedt. Sechzehn Spieler fahren Hinter- einander außerhalb der Kreiſes herum. Auf ein Zeichen des Spielleiters muß jeder verſuchen, einen Stab zu bekommen. Wer feinen erhält, ſheidet aus. Beim nächſten Spiel kann entweder ein neuer Spieler ji einreihen, oder wenn niht mehr Spieler vorhanden ſind, wird ein Stab weniger aufgeſtellt, ſodaß immer ein Stab weniger ſteht als Teilnehmer da ſind. Das Kartenſtechen. Das Spielgerät beſteht aus einem 1 Meter und 30 Zenti- meter langen Holzitab, der am unteren Ende mit einer 8 Zenti- meter langen Gijenjpige verjehen iſt, und einer Anzahl Karten (ungefähr 30 Stüd) aus nit allaujtarfem Karton. Die Kartenblätter werden in einem Kreiſe von zirka 3 Meter Durchmeſſer in gleihen Abſtänden ausgelegt. Ein Fahrer um fährt den Kreis, darf aber dabei die Karten nit mit dem Rad berühren, jonjt jheidet er aus. Die Aufgabe der Spieler beſteht darin, mit dem Stabe jo viel als möglih von den ausgelegten Karten aufzujpießen. Etwas jehwieriger ijt die folgende Art: Die Karten werden wf einer geraden Linie lints und redts von Ddiejer ausgelegt und der Fahrer muß einmal links und einmal rechts eine Karte cufſtehen. Je enger die Karten aneinander gelegt werden, deſto \hwieriger wird natürlih Me Aufgabe. Das Ringitechen. Spielgerät: Eine ſtarke Schnur und fünf Ringe von 3 Zenti- meter Durhmfjer jowie fünf 4 Meter lange und 1 Zentimter ſtarke, etwas angeſpißte Holzſtäbe. s 4 Die Schnur wird in ungefähr 1% Meter Höhe quer über Die Fahrbahn geſpannt. Die Ringe mit einem ſhwachen, leiht zer- reißbaren Faden an die Schur befeſtigt. Die Spieler fahren [<nell aus einer Entfernung von 8 Meter nah der S<hnurx und verſuchen, mit dem Stab dur<h den Ríng zu ſtehen und dieſen dabei abzureißen. Jeder Spieler darf nur einmal ſtehen. Wer zuerſt mit dem Ring am Stab an das 4 Meter dahinter liegende Ziel kommt, hat gewonnen. Fuchs- oder Schnitzeljagd. Ein Spiel, an dem ſih eine unbeſhränkte Zahl von Fahrern beteiligen kann. Nachdem ſi<h alle Teilnehmer am Start ver- ſammelt haben, wird der Fuchs (bei re<t großer Teilnehmerzahl auch mehrere) dur< das Los beſtimmt. Als Zeichen bekommt der Fuchs einen Fuhsſhwanz, der dur< eine Papierquaſte dargeſtellt werden konn, an die linke Schulter befeſtigt. Mit zehn Minuten Vorſprung wird nun der Fuhs na<h dem ſ{<on vorher feſtge- legten Revíter entlaſſen, welches aber niht allzugroß ſein ſoll. — 104 — Unterwegs muß der Fuchs von Zeit zu Zeit VBapierjhnigeln aus- ſtreuen, damit die ihn verfolgennen Radler einige Anhalts- punfte haben und die Spur nit ganz verlieren. Sind die Ver- folger beim Fudje, muß verjuht werden, ihm das Fuchszeichen von der Schulter zu nehmen. Gelingt das, ſo gilt der Fuchs als gefangen. Länger als 2 Stunden ſoll die Jagd niht dauern; iſt der Fuchs zu dieſer Zeit niht gefangen, ſo ſammelt ſi<h alles an einem ſhon vorher beſtimmten Orte. Beſonders geeignet für dieſe Veranſtaltung iſt eine Gegend, Die durd) Büjhe und Hügel Gelegenheiten zum Berjteden bietet. Geihmücte Gruppen im Radlerjeitzug Die Ortsgruppen unſeres Bundes ſind im allgemeinen nit in der Lage, die großen Koſten de>en zu können, welche ſolche Gruppen verurſachen, die in einem Feſtzug beſonders auffallen ſollen. Doch fin jedem Bezirk gibt es einige Ortsgruppen, die folhe Gruppen ſhon geſtellt haben und nun möchten viele andere nah den geſehenen Beiſpielen Aehnliches gelegentli<h eines Feſtzuges im Bezirk bieten. Ein dementſprehender Beſchluß iſt auh von vielen Ortsgruppen jhon wiederholt gefaßt worden. Die mit der Ausführung beauftragten Bundesgenoſſen mußten aber die Erfahrung machen, daß eine ſolhe Aufgabe keineswegs leiht zu löſen iſt. Jn vielen Fällen ergab ſih ſhon bei der Aus- re<hnung der Koſten, daß der Plan aufgegeben werden mußte. Das iſt begreifli<, denn eine Feſtzugsgruppe, die gefallen ſoll, macht Anſchaffungen nötig, die heutzutage nur dur< Hingabe ciner ſehr beträhtli<hen Anzahl langer Scheine bezahlt werden fönnen. Für dieſe haben die Ortsgruppen unſeres Bundes ohne Ausnahme zur Zeit aber noh viel beſſere Verwendungsmöglich- feiten und deshalb jollten fih nur jene Ortsgruppen zur Gtellung von Feſtzugsgruppen entſchließen, denen es mögli<h iſt, alle die dazu erxforderlihen Sachen und Dinge ohne Unkoſten herbeizu- Ihaffen. Zahlreid find die Ortsgruppen, die das fünnen. Wenn au für dieſe die Koſtenfrage keine aroße Rolle ſpielt, ſo haben ſie doh no< immer das Allerwichtigſte zu tun, wenn ſie O die Aufgabe ſtellen, einen Feſtzug dur<h eine beſondere Darbietung zu verſchönern. Es gilt, das Gruppen-Bild ſo zu geſtalten, zu ſhmüc>ten (zu malen), daß der Beſchauer ſofort er- kennt, was es darſtellen ſoll. In dieſer Kunſt haben jehon viele Bundesgenojjen Verſuche gemacht. Viele haben au< Leiſtungen vollbracht, die großen TOSS Beifall gefunden haben. Mitunter Hat man aber aud) Gruppen ‚ejehen, die nicht zeigten, was fie zeigen jollten. Dergleihen ıihtsjagende Vorführungen in einem Feſtzug waren vielfach ſtark ausgezeihnet dur< auffallende Buntfarbigkeit und allerlei ſonderbare Ausſtattung, womit man Verſtändlichkeit zu erzielen glaubte, dem Beihauer aber nur ein Rätſel aufgab. Man hat weiter in mandem Radlerfejtzug aber auch ſogar Gruppen gejehen, bei deren Anbfit man denfen mußie: Man möchte weinen. Mit ſolchen betrübenden Bildern ſuchen ſehr viele bürgerliche Nets die Aufmerkſamkeit der Zeit- genoſſen auf ſih zu lenken, und zwar insbeſondere jene Vereine, welche irgend einem der vielen fleinen Radfahrerverbänddhen angehören, die in allen Provinzen Deutſchlands von Wichtig- tuern und Gernegroßen für eine Anzahl ländliher Orte ge- gründet worden ſind. Die Dariteller jolder Geſhmat>loſigkeiten ſind ar ihre Leiſtung ſtets ſehr jtolz und haben feine Ahnung davon, Daß ſie mit ihrer Vorführung ihre geiſtige Armut öffent- lih zur Schau bringen. Die Bezirksleiter unſeres Bundes haben ſi<h allezeit Mühe jegeben, dahin aufflärend zu wirfen, daß lädherlih und abjtoßend wirkende Gruppen in den Feſtzügen der Ortsgruppen unſeres Bundes niht erſheinen. Dasjelbe taten die Sportausihüjle. Auch in Zukunft muß darauf gejehen werden, daß in unſeren Seltzügen nur in jeder Beziehung einwandfreie Gruppen vor die Iharfblidenden Augen der großen Oeffentlichkeit kommen. Selbſt wenn man nur an Räderſhmu> mit Blumen denkt, ſtt die Aufgabe heikel, denn es iſt keineswegs jeder Gärtner im- ſtande, ein Fahrrad geſ<hma>voll zu ſ{<müden. Hierzu gehört Erfahrung und zwar ret große und beſondere. Wenn nun aber gar mit einer Anzahl Fahrer auf Fahrrädern ein deutlich ſprechendes Bild geſchaffen werden ſoll, ſo iſt das eine Aufgabe, bei deren Löſung au< ein Künſtler, der ſi<h beruflih mit ähn- lihen Anliegen beſchäftigt, reihli< Gedankenarbeit aufwenden muß. Hieraus folgt, daß eine Ortsgruppe ſi<h zur Stellung einer beſonderen Gruppe für einen Feſtzug oder Korſo nur entſhließen ſoll, wenn ſie Mitglieder hat, die einer ſolhen Aufgabe gewachſen ſind. Solche Kräfte ſind aber niht ſehr zahlreï<h in unſeren Reihen. Wenn aber ein fa<hmänniſher Berater niht zur Ver- ſügung ſteht, dann iſt es in dieſem Falle beſſer, Abſtand zu nehmen von einer Vorführung, deren Gelingen niht ficher iſt. F. le Die alljährlich wiederkehrenden Bundes-Werbe-Fahrtage follen imponierende Propagandafahrten ſein und dazu dienen, in breiteſter Oeffentlichkeit zu befunden, daß die Mitglieder des A.-R.-K.-B. dem edlen Radwanderſport mit Begeiſterung huldigen, dur< Maſſenkundgebungen den Bund der ſozialiſtiſ< denkenden Arbeiter-Radfahrer beſonders in ſolhen Gegenden bekannt zu machen, wo er noh niht Fuß gefaßt hat, dort ſowohl als auh vor aller Welt die Stärke der Arbeiter-Radfahrerbewegung und die Größe des Bundes zu zeigen und eine großzügige, wirkungs- volle Agítation für den Bund der freien Radler zu betreiben. Die Werbefahrtage ſollen alſo dazu dienen, des Bundes Werbe- fraft tatfräftig auszunüßen und zu ſteigern. Damit ſoll geſagt ſein, daß die Werbe-Fährtage niht mit Sejtlichkeiten irgendwelcher Art verbunden werden dürfen. Da- dur verlieren ſie ihren Zwed und jportliden Wert. Se höher die Zahlen der teilnehmenden Fahrer und Fahrer- ‚innen, um jo eindringlider die Mahnung an die radfahrenden Arbeiter in den bürgerlihen Nadfahrervereinigungen. Darum müſſen die Vorſtände und Sportausſchüſſe aller Ortsgruppen für mögli<ſt zahlreihe Beteiligung ſorgen. Die breiteſte Deffent- lihkeit ſoll ſehen müſſen, daß die Angehörigen des Arbeiter- Rad- und -Kraftfahrer-Bundes Solidarität mit Begeilterung für ihren Sport eintreten. Der Werbefahrtag bietet allen geichulten und erfahrenen Wanderfahrern unſeres Bundes die beite Gelegenheit, fich ebenjo erfolgreih) wie die Gaaljportmannjihaften an der Werbearbeit für unſeren Bund zu beteiligen. Alle Fahrer müſſen aber auh pünktlich) zur Gtelle jein im Intereſſe aller Teilnehmer an der Fahrt, denn ſtrengſte Pünktlichkeit an allen Stellen iſt notwendig zur planmäßigen Dur<hführung ver Fahrten bis zum Ende. Die Bezirksfahrwarte haben fi ſo vorzubereiten, daß ſie ihre großen Fahrerſcharen ohne unnötigen Aufenthalt zum Ziel führen fönnen. Dort, wo eine Fahrpauſe gemaht werden ſoll, müſſen für die ſ<hnellſte Unterbringung der Räder ſhon an den Tagen vorher die Vorbereitungen getroffen werden. —— ni lg Re drganiiation der Short-Ausichülle imArbeiter-Rad-u.-Rraftfahrerbund Solidarität Y Von oben nach unten Y der Fluß des Wirkens Bundes-Sport-Aus\<uß 1234567890 ? AN Gau-Sport-Ausſchuß 2 — (51 Et EHER un SS — Ss = TR einthal —— Roßwein —— Heubad —— erhain —— è Auroda ——— 35 © Uhlitädtt —— Culmitid ——ı 4 Hochberg > Neuſtadt Altenburg—— Haufen —— Buttjtädt Auleben Salza N Thalheim a are en A1 Von unten nach oben der Weg für Meldungen & Berichte und Anfragen & ® 408 Die Oaubundeinteilung Gaubund Nordoft Gau 1, Oſtpreußen Gau 3, Pommern Gaubund Nordweſt Gau 4, Medlenburg- Schwerin und Medlenburg-Strelit Gau 5, Schleswig-Holitein Gau 6, Oldenburg und Oſtfriesland Gau 10, Hannover Gaubund Dſt Gau 7, Niederſchleſien Gau 8, Oberſhhleſien Gau 9, Brandenburg Gau 15, Oſtſachſen Gaubund Mitte 11, Braunſhweig und Reg.-Bez. Magdeburg 14, Weſtſachſen 16, Thüringen 17, Südl. Prov. Sachſen und Anhalt Gaubund Weſt 12, Weſtfalen 13, Rheinland 18, Heſſen-Darmſtadt und Heſſen-Naſſau 22, Nordbaden und Rheinpfalz Gaubund Süd Gau 19, Nordbayern Gau 20, Südbayern Gau 21, Württemberg Gau 23, Südbaden — 109 — Fie Fahrborſchriften der eurobäiſchen Länder Belgien: rechts fahren, Tinfs überholen. Dänemark: redts fahren links überholen. Danzig: re<hts fahren, links überholen. Frankreich: rehts fahren, links überholen. Holland: rechts fahren, linfs überholen. Stalien: rechts fahren, Tinfs überholen, do<h gibt es n9h Ausnahmen, wo linfs gefahren wird. Litauen: re<ts fahren, links überholen. Luxemburg: re<ts fahren, links uverholen. Polen: re<hts fahren, links überholen. Spanien: re<ts fahren, links überholen. Schweiz: re<ts fahren, links überholen. Rußland: redts fahren, Tinfs überholen. England: links n re<hts überholen. Oeſterreih: links fahren, re<ts überholen. (Ausnahme Vorarlberg.) Schweden: links fahren, re<hts überholen. Tſchechoſlowakei: links fahren, re<hts überholen. Ungarn: links fahren, rehts überholen. Nationalitätszeichen ausländiſcher Kraftfahrzeuge Deutjchland Belgien Bulgarien Dänemark Danzig Eilan, Finnland . . Frankreich nebſt Algerien und Tunis . . Marokko (franz. Zone) Griechenland Großbritannien nebſt _ Gibraltar und Malta Die anglo-norman. Inſel Alderney . . Die anglosnorman. ‘Inſel Guernſey Die ae norman. Inſel Jerſey Bde (mit Ausnahme der unter brit, Oberhoheit ſtehender Gebiete eingeb. Fürſten u. 7 iriſche Frei e Der iriſche Freiſtaat . Italien Jugoſlavien Lettland Liechtenſtein Litauen Luxemburg Monaco Die Niederlande Niederländiſh Indien Norwegen Oeſterreich Polen Portugal Rumänien Rußland Saargebiet . Schweden Schweiz Spanien Tſchechoſlowakiſche Republik . Türkei Ungarn BASE Ue rita E: — 1107 Heimatzeichen der deutſchen Kraftfahrzeuge Preußen: Zuſtändig als höhere Verwaltungsbehörde: Die Regierungspräſidenten, Groß-Berlin der Polizeipräſident. Seit 1. 3.1927 ſind zu- ſtändig (ausgenommen für Probefahrtnum- mern) in den Landkreiſen die Landräte; in den Stadtkreiſen die Polizei. Landesbezirk Berlin Poſen-Weſtpreußen Provinz Oſtpreußen Provinz Brandenburg Provinz Pommern Provinz Schleſien Sigmaringen I Provinz Sachſen Schleswig-Holſtein Provinz Hannover Heſſen-Naſſau Provinz Weſtfalen Rheinprovinz Sachſen: Zuſtändig die Kreishauptmannſchaften; in Dresden, Leipzig und Chemniß die Polizei- präſidien, in Zwi>au und Plauen diePolizei- ämter. € f TA IB I.C IE IH IK IL IM IB IS IT IX IZ I Kreishauptm. IT Kreishauptm. IH KRreishauptm. IV Kreishauptm. V Areishauptm. Bautzen Dresden Leipzig Chemnißz Zwidau Bayern: Zuſtändig Bezirksämter und Stadträte, in München Polizeidirektion. Stadtbezirk München Das übrige Oberbayern Niederbayern Die Pfalz Die Oberpf. u. Regensburg Oberfranken Stadtbezirk Nürnberg Das übrige Mittelfranken Unterfranken u. Aſchaffenbg. Schwaben und Neuburg ITA ITB IT C ITD ILE IT H ITN ILS HU 1Z ILM Die Militürverwaltung ITP Die Poſtverwaltung Württemberg : Zuſiändig die Oberämter, in Stuttgart das Polizeipräſidium. ITI A Polizeipräſidium Stuttgart Nedarfreis IT C Oberämter Badnang, Belig- heim, Böblingen, Braden= heim, Eßlingen ITI D Oberämter Heilbronn, Leon- berg, Ludwigsburg, Mar- bad, Maulbronn ITT E Oberämter Nedarjulm, Bai- hingen, Waiblingen, Weins- berg u. Amtsoberamt Stuttg. Schwarzwaldkreis IH Oberämter Balingen, Calw, Freudenſtadt, Herrenberg, Horb, Nagold IITK Oberämter Neuenbürg, Nür- tingen, Oberndorf, Reut- lingen, Rottenburg ITIM Oberämter Rottweil, Spai- hingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen, Urach Jagſtkreis III P OberämterAalen,Crailsheim, Ellwangen, Haildorf, Hera- bronn HS Dberämter Gmünd, Heidenheim, Künzelsau II T Oberämter Mergentheim, Neresheim, Dehringeu, Schorndorf, Welzheim Donaufreis IIT X Oberämter Biberach, Blau- beuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim ITT Y Oberämter Laupheim, Leut- fich, Wünſingen, Ravens- burg, Riedlingen HZ Dberämter Saulgau, Tett= nang, Ulm, Waldjee, Wangen Hall, Heſſen: y O Oberheſſen Y R Rheinheſſen VS Starkenburg Dldenburg: OI Oldenburg OTI Lübed> (Landkreis) O TI Birkenfeld V Reichswehr Reichspoſt — 111 — A B IV HB HH HL MI MII L SL Th W Mebrige Bundesitanten: Anhalt Braunſchweig B Baden Bremen Hamburg Lübeck Medlenburg:Schwerin Medlenburg-Strelit Lippe Schaumburg-Lippe Thüringen Walde> Saar Saargebiet Wir fahren nur Friſhauf-Motorräder! vr Saalräder N = — I = u K + 1g vr i > = = = We 2 = — = S 2 Auf Wunſch Preisliſte! in Berthiedenen Größer Und verſchiedener Ausführung E ZU beziehen gegen Voreinſendung des Betrages ‘oder gegen Nachnahme von der i 6 eſché äftöftelle des Arbeiter-Rad- und : __-Kraftſahrex-Bundes Solidarität Offenba, SPED UNGE AE 220 — 226 lan ne N TN: au un Dy ala ERS, If EAI QA Sa: VE EEE EEE BEE, 7 E Wp en u Te > a > un > m = Srrafscait F / Anschl / FTS C FF © am a m 0 lan ame © c> D na WW ern D un lr cum um au uk > BD UD caz a” Fe versenmaaern zearbharziezer WEB) 7 ED GR ID amp am Ges H a a v

Radsport Frischauf, Radsport Handbuch 1932


Von
1932
Seiten
117
Art
Vereinsmaterial
Land
Deutschland
Marke
Radsport Frischauf
Quelle
Peter Zielasko
Hinzugefügt am
15.02.2020
Schlagworte
Als Gast hast Du Zugriff auf die Vorschau in reduzierter Qualität, als Vereinsmitglied des Historische Fahrräder e.V. kannst Du auf die höher aufgelöste Standard Qualität zugreifen.
Standard (13,6 MiB) Publikationsqualität anfordern wird später freigeschaltet

Ähnliche Dokumente

Das Radfahren, Freiherr von Puttkamer, Berlin 1894
1894, Buch, 76 Seiten
Des Deutschen Radfahrers vornehmste Pflicht
1930 - 1939, Infoheft, 60 Seiten
Bosch Radlicht Wie behandle ich mein Fahrrad Heft 1930er Jahre
1930 - 1939, Werbematerial, 16 Seiten